Gleich vorab: Viel mehr als diese beiden Zitatschnipsel steht im SZ-Artikel auch gar nicht drin.
Erstens gibt es keine "Pflicht", auf "allen technischen Verbreitungswegen" verfügbar zu sein. Das steht in dieser Allgemeinheit sowieso nirgends.
Sonst müssten z.B. auch Hörgeräte für örR-Empfang eingerichtet werden, woraus dann sogleich eine GEZ-Abgabe für Hörgeräte (auch so ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät") fällig wäre, egal, ob der Schwerhörige will oder nicht, Man stelle sich vor: ARDZDF im Cochlea-Implantat...
Etwas (hoffentlich) realistischer: Rundfunk hat im Internet nichts zu suchen.
Zweitens lässt der Satz mit der gewundenen Wortwahl sich auch so verstehen, dass das derzeitige Verfahren zur Beitragsfestsetzung gar nicht von den Medienpolitikern erörtert werden sollte. Von wem dann? Von den Intendanten selbst? Nach ihrer selbstherrlich und ohne demokratischen Legitimation eingeführten "Direktanmeldung" würde mich das auch nicht wundern. Als fünfte Gewalt im Staate beschließen die Intendanten einfach: 20,21 Euro monatlich von jedem Wohnungsinhaber und dynamisch jedes Jahr 10 Cent mehr.
Kurz: Ich sehe das nicht so eindeutig.
(Mal abgesehen davon, dass Frau Kulturstaatsministerin Grütters in puncto Einsatz für Kulturschaffende in Zeiten von Corona gründlich versagt hat. In der zweiten Welle geht es z.B. freiberuflichen Musikern noch schlechter als in der ersten Welle. Da hat sich im notorischen halben Jahr zwischen den Wellen wie schon überall nicht auch hier rein gar nichts getan.
)
Aber der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ja soooooooo viel wichtiger als die Pandemie, wegen der ganze Staaten vor die Hunde gehen.