Ähh? Ich brauche für meine Diät mehr Essen! Was ist denn das für ein Stuß?
Nicht mehr, aber besseres Essen. Besseres Essen könnte daher kommen mit einem anderen Preis.
Beim Rundfunk ist das vielleicht anders, weil der Rundfunk nicht der Preis ist, sondern das Produkt. Vergleiche Rundfunk aktuell mit dem Essen, welches dazu führt, dass eine Diät notwendig ist. Welchen Rundfunk braucht es dann im Vergleich zum Essen, welches eine Diät erfolgreich werden lassen würde? Was soll das kosten? -> Der Preis für ein Produkt kann variabel sein. Es kommt daneben eben auf die Menge an. Diät bedeutet nicht, dass nur die Quantität geändert wird, sondern ebenso, dass auch die Qualität verändert wird.
Beim Rundfunk ist jedoch das Problem, der eignet sich nicht für eine Diät. Der Rundfunk kann Essen nicht ersetzen. Vom Rundfunk kann Abstand genommen werden. Rundfunk muss nicht nachgefragt werden. Trotzdem verursacht der Rundfunk Kosten, einfach weil der Rundfunk insgesamt vorhanden ist. Es lässt sich lediglich über die notwendigen Ausgaben dafür streiten. Dazu bedarf es überhaupt keiner Reform oder Reformdebatte, sondern einer klaren Ansage der Bevölkerung, dass diese bereit ist einen Betrag X auszugeben oder eben nicht dazu bereit ist. Was der Auftragnehmer für den Rundfunk dann damit -Betrag X- macht, darüber kann eine Reform oder Reformdebatte geführt werden. Der erste Schritt ist jedoch die klare Aussage zum X-> so viel und nicht mehr. -> Von diesem Punkt sind wir noch ganz weit weg.
Denn das würde bedeuten, dass es nicht mehr darauf ankommt, was der Auftragnehmer ansagt als X zu benötigen. -> Ist auch richtig, dass es diese Änderung geben muss, dahin, dass nur noch erklärt wird, für Betrag X kann folgendes realisiert werden. Es also tatsächlich Angebote für X gibt, welche jeweils mit einem Budgetplan vorlegt werden, über welchen dann abgestimmt werden kann. -> Das kann sehr wohl gestaffelt sein. Auf der anderen Seite kann der Auftraggeber Budgets für verschiede Sachen vorgeben, ohne in Inhalte einzugreifen. -> Das geht alles ganz unabhängig voneinander. Die jeweiligen Parlamente haben das bereits jetzt in der Hand, schließlich haben diese ja die Auftragnehmer erschaffen und auch einen "Auftrag" grob an diese formuliert. Es braucht also nicht den "Auftragnehmer" für eine Reform. -> Da fragt sich der Bürger, was die Parlamente die letzten 25 Jahre so gemacht haben. ;-). Sie haben sich bestimmt die Diäten erhöht.
Sofern der Intendant also über den Inhalt sprechen möchte kann er das bereits jetzt. Aber darum geht es nicht.
Sofern der Intendant denkt, dass es seiner Beteiligung zur Höhe eines Beitrags bedarf, ist das schlicht falsch, solange das Parlament darüber die Hoheit hat. -> Der Intendant kann sicherlich Klage führen, wenn die Ansicht besteht, dass ein Betrag X nicht hinreichend ist.
Aber es gilt der Auftragnehmer, kann im Moment einen Bedarf X anmelden und erklären, dass X notwendig sei um den Auftrag auszuführen. -> Die weiteren Schritte liegen nicht bei Ihm.
Die "Reform" dazu liegt lediglich beim Parlament, denn diese legte den Auftrag fest und kann diesen ändern. -> Der Auftragnehmer hat damit wohl keinen Einfluss auf den Auftrag selbst. Solange das Parlament am Auftrag festhält und es einen Auftragnehmer gibt, solange wird das Parlament diesen auch bezahlen -lassen.
->
Bei der Höhe geht es "lediglich" um das was im Auftrag festgelegt ist. Darüber kann eben ein Streit geführt werden oder der Auftrag wird klar gefast und auch die Grenzen des Auftrags festgelegt. Natürlich kann der Auftrag auch lauten, Rundfunkangebote zu erbringen für Betrag X. Dabei kann X auch auf verschiedene Sachen verteilt werden, X1 für Sport, X2 für Kultur, X3 für Programm 3 bis ... XN für Programm N. Alle X1 bis XN zusammen wären das X. Aber bisher hat das Parlamentbisher es nicht so gemacht. Kann es aber und das ganz ohne "Beeinflussung" durch Auftragnehmer.