Autor Thema: Besitze ich ein Neuartiges Rundfunkgerät?  (Gelesen 3650 mal)

Offline Marcel

  • Beiträge: 2
Besitze ich ein Neuartiges Rundfunkgerät?
« am: 18. Juli 2012, 13:36 »
Nachdem man mir ja nicht sagen will wo ich die Leistungen die man mir für ein neuartigs Rundfunkgerät aufdrücken will bekomnme (siehe http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3463.0.html )

dachte ich frag mal nach was das überhaupt sein soll,was ich da angeblich besitze

oh was für eine überraschung
man kann an der hotline ein solches gerät gar nicht definieren!!

hotline :ein telefongerät mit dem man ins internet kann
ich: ich kann auch mit einem analog telefon ins internet
hotline nein ein analog telefon gehört nicht dazu
ich: ok und was ist mti wap fähigen handys?
hotline: was ist wap?
ich: ok für was muss ich denn jetzt genau zahlen`?
hotline: für ein neuartiges rudnfunkgerät das ist zb ein handy oder ein anderes gerät mit dem man ins internet kann
ich: ok ich hab hier ne kupferdoppelader und ne 9v blockbatterie theoretisch könnt ich damit....
hotline : machen sie sich nicht lächerlich das natürlich nicht.


ab wann mussich für was bezahlen? Laut der GEZ muss ich im prinzip zur sicherheit aufjedenfall immer erstmal zahlen und dann weiterschauen


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Offline Zasz

  • Beiträge: 1.494
Re: Besitze ich ein Neuartiges Rundfunkgerät?
« Antwort #1 am: 18. Juli 2012, 16:33 »
In manchen schreiben wurde sogar ein videorekorder seperat erwähnt.


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Offline René

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Re: Besitze ich ein Neuartiges Rundfunkgerät?
« Antwort #2 am: 18. Juli 2012, 18:02 »
ab wann mussich für was bezahlen? Laut der GEZ muss ich im prinzip zur sicherheit aufjedenfall immer erstmal zahlen und dann weiterschauen

Und weil es so verdammt schwierig ist, zahlt ab 2013 jeder Haushalt – mit oder ohne Gerät!


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