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Autor Thema: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch  (Gelesen 7206 mal)

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  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Ich wage mal eine Prognose: Willfährige Richter werden die Beitragserhöhung jetzt schnell durchwinken - im Namen des Volkes.

Als nächste Maßnahme kommt eine turnusmäßige Erhöhung der Beiträge, ohne dass die Nickemännchen und -weibchen in den Parlamenten damit behelligt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2020, 20:16 von DumbTV«

o
  • Beiträge: 1.569
Als nächste Maßnahme kommt eine turnusmäßige Erhöhung der Beiträge, ohne dass die Nickemännchen und -weibchen in den Parlamenten damit behelligt werden.
Das ist dann das Ende der parlamentarischen Demokratie.

Der Bereich, in welchem ein Parlament und auch der Souverän (das Volk - etwa durch Abstimmungen) nichts zu melden hat, umfasst nur die Artikel 1 und 20 unseres wundervollen Grundgesetzes -  Art. 79 Abs. 3 GG regelt das explizit. Und nichts weiter.

Sollte dem Herrn "Verfassungs"rechtler Dieter Dörr vielleicht mal auf einer Postkarte erklärt werden, was "eine Mehrheit" also bloß nicht "darf"...
"Mehrheit darf bei uns eben nicht alles" (D. Dörr)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34601.msg209644.html#msg209644

Erstaunlich auch, wie jedes Jahr um diese Zeit, kurz vor Weihnachten, der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Sau durchs Dorf jagt. Was aber jetzt geschieht, hat Sprengpotential, es sei denn, die Protagonisten knicken ein...
*überleg*  ....  ;D ;D ;D



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  • Beiträge: 984
Hinsichtlich der KEF wird deutlich, was sich unter Begriffen wie "Staatsferne" und "Unabhängigkeit" tatsächlich abspielt. Die Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten berufen und nicht von den Parlamenten gewählt. Und eine Prüfung, ob das begehrte Geld tatsächlich im Sinne der gesetzlichen Vorgaben verwandt wird, soll gar nicht stattfinden!

Zitat
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung des Rundfunkbeitrags (bis 2012 der Rundfunkgebühren), der dann durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (bis 2012 GEZ) eingezogen wird. Gesetzliche Grundlage der KEF ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der sowohl die Höhe des Beitrags wie auch die Verteilung der Mittel regelt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem 8. Rundfunk-Urteil beklagt hatte, das KEF-Verfahren entspreche nicht der durch die Verfassung geforderten Staatsunabhängigkeit, denn die KEF sei „lediglich ein Hilfsinstrument der Ministerpräsidentenkonferenz“, wurde das KEF-Verfahren 1994 geändert.

Das KEF-Verfahren verläuft in drei Stufen:

1.Anmeldung des Bedarfes durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der KEF,
2.Überprüfung durch die KEF,
3.Festsetzung des Beitrags durch die Landesparlamente.

Die KEF hat 16 Mitglieder, die von den Ministerpräsidenten der Länder für 5 Jahre berufen werden. …

Die KEF ist im Gegensatz zu den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF nicht für die Prüfung zuständig, ob die Programmgestaltung gemäß dem gesetzlichen Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt. Sie weist Jahr für Jahr darauf hin, dass Sport mit Abstand der größte Kostenblock ist.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_zur_Ermittlung_des_Finanzbedarfs_der_Rundfunkanstalten

Aus NRW kommt übrigens ein früherer WDR-Mitarbeiter und aus Bremen ein ehemaliges Mitglied des ZDF-Fernsehrates ...

KEF-Mitgliederliste mit Lebensläufen: https://kef-online.de/de/kommission/mitglieder


Edit "Bürger": Siehe u.a. auch im Forum unter
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2020, 20:33 von DumbTV«

  • Beiträge: 170
  • Grossherzogtum Baden
Wir leben leider nur noch in einer Scheindemokratie die Stück für Stück in einen autoritären Staat umgewandelt wird. Ohne Zustimmung der Regierungsparteien wird kein hohes Amt in diesem Land mehr vergeben, so dass überall nur noch Parteisoldaten sitzen, die die Gesetze immer öfter im Sinne der Regierung auslegen, siehe Verhandlungen vieler Mitstreiter. Hat evtl. der Erste Senat bereits eine Order bekommen? Dann kann das Buch geschlossen werden!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 00:35 von Bürger«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

  • Beiträge: 2.346
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Die Gegenbeschwerde der Bürger von rund 500 Seiten Schriftsatz wurde bereits seit Februar 2020 entwickelt und ist startbereit.

Hoffentlich machen die bald ihre Verfassungsbeschwerde, damit Bürger die Aktivlegitimation für die Gegenbeschwerde erlangen.

Bürger aus fast allen Bundeständern sind bereits im Hintergrund-Team vereint, die je 5 cm Papierstapel zu drucken und einzureichen. Darin sind alle Bürgerforderungen vereint für rechtlich gebotene Neuordnung von allem.
Hallo, ARD, wir freuen uns schon auf euch, bitte rasch!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 15:09 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

l

lex

  • Beiträge: 223
Eigentlich sollte sich das BVerfG auch die Frage stellen, wieso die Anstalten nicht schon geklagt haben, als der Koalitionsvertrag ausgehandelt wurde. Was hat sich geändert, dass man damals eine nicht-Erhöhung des Beitrages gebilligt hat und jetzt auf einmal (obwohl sich nichts geändert hat) eine Verfassungswidrigkeit feststellt?


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  • Beiträge: 984
@ Lex

Koalitionsverträge sind politische Absichtserklärungen und haben insofern keine direkten Auswirkungen. Eine Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass jemand von einem Verhalten des Gesetzgebers konkret betroffen ist.


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  • Beiträge: 883
Die KEF ist im Gegensatz zu den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF nicht für die Prüfung zuständig, ob die Programmgestaltung gemäß dem gesetzlichen Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt. Sie weist Jahr für Jahr darauf hin, dass Sport mit Abstand der größte Kostenblock ist.
Das ist schlicht DIE Lüge des Rundfunksystems. Das 8. Rundfunkurteil sagt in Rn. 182 ganz klar
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 22. Februar 1994
- 1 BvL 30/88 -, Rn. 1-196,
http://www.bverfg.de/e/ls19940222_1bvl003088.html
Zitat
Rn. 182
Das bedeutet allerdings nicht, daß die Bedarfsanmeldung keiner Überprüfung zugänglich wäre. Da bei der Rundfunkgebühr das Korrektiv des Marktpreises ausfällt, ist vielmehr eine externe Kontrolle im Interesse der mit der Gebühr belasteten Teilnehmer erforderlich. Diese Kontrolle darf sich aber nicht auf die Vernünftigkeit oder Zweckmäßigkeit der Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten beziehen, sondern allein darauf, ob sie sich im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Bei dieser Kontrolle handelt es sich folglich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe.

Dem fachlichen Charakter der Prüfungs- und Ermittlungsaufgabe entspricht die Übertragung an ein sachverständig zusammengesetztes Gremium besonders gut, wie es in Gestalt der KEF auch bereits angestrebt ist.

Die KEF hat grundsätzlich ALLES durchgewunken und noch nie von ihrem Recht gebrauch gemacht, Dinge, die klar außerhalb des Rundfunkauftrags liegen, nicht zu finanzieren. Einzig "Wirtschaftlichkeit" wird hier und da moniert und der angemeldete Bedarf halbiert. Das ist keine echte Wirtschaftlichkeitskontrolle und schon gar keine Kontrolle des Auftrags. Sie behaupten, sie machen/ dürfen das nicht, aber eigentlich wären sie dazu verpflichtet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2020, 22:30 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 7.290
Eine Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass jemand von einem Verhalten des Gesetzgebers konkret betroffen ist.
Es hat aber kein Verhalten eines Gesetzgebers gegeben; der Gesetzgeber ist das Parlament und nicht die Landesregierung. Und das Parlament hat weder zugestimmt, noch abgelehnt, denn das zu beratende Dokument wurde vorher von der Landesregierung zurückgezogen. Dafür wiederum ist das Parlament nicht verantwortlich.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Exakt! Da es um einen Staatsvertrag geht, der die Zustimmung des Parlaments benötigt bevor er angewendet werden kann, ist zunächst die Landesregierung am Zug. Diese hat dem Parlament rechtzeitig ein Zustimmungsgesetz vorzulegen. Dies hat die Landesregierung durch das Zurückziehen der Vorlage praktisch nicht getan. Der Gesetzgeber hat also nichts vorliegen, über das ein Beschluss herbei geführt werden könnte. M. E. ein klares Versäumnis der Exekutive. Insofern wird es interessant, wie der Streit laufen wird und zwischen welchen „Fronten“. Im viel zitierten Referenzfall war die Situation ganz anders. Damals hatten die Regierungen einen Vertrag ausgehandelt, der den Sendern weniger brachte als von der KEF vorgeschlagen. Das ist heute nicht der Fall. Gegen die Parlamente als Ganzes können die Sender m. E. nicht klagen, da die fast alle zugestimmt haben und Sachsen-Anhalt nie entscheiden konnte. Bleibt der Versuch, die ängstliche Regierung von Sachsen-Anhalt zu zwingen, den Anstalten zu Willen zu sein. Da bin ich so was von gespannt. :)

M. Böttcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2020, 22:31 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
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Aus aktuellem Anlass, siehe:

Pressemeldungen:
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0

Entscheidungs-Volltext + Diskussion:
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2020, 21:43 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Aus aktuellem Anlass mal eine kleine chronologische Übersicht... ::)
Rundfunkbeitrag: Haseloff will Vertrag zur Erhöhung unterschreiben (06/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33829.0
Haseloff zieht die Notbremse – um Chaos in der CDU zu verhindern (RfB) (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34545.0
Entwurf zurückgezogen - Haseloff kippt Erhöhung des Rundfunkbeitrags (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34605.0
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
...und nun auch noch
MP von Sachsen-Anhalt Reiner Haseloff soll in den ZDF-Verwaltungsrat (06/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36092.0


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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Haseloff ist Taktgeber - ARD setzt auf Finanztrick (03/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37132.0
und dortiger Vergleich von Haseloffs Aussagen ::)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37132.msg221984.html#msg221984


Dass die Erhöhung von 17,50€/mtl auf 18,36€/mtl trotz BVerfG-Entscheidung vom 20.07.2020 und diesbezüglicher Verlautbarungen von ARD-ZDF-GEZ sowie auch in faktisch allen Presseartikeln nach aktuellem Stand augenscheinlich gar nicht offiziell in Kraft getreten ist, siehe u.a. unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


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