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Autor Thema: Sind die ÖRR-Haushaltspläne verfassungswidrig?  (Gelesen 923 mal)

  • Beiträge: 7.286
Sind die ÖRR-Haushaltspläne verfassungswidrig?
Autor: 05. Dezember 2020, 00:20
Thema basiert auf nachstehenden Themen und jenen mit sinngemäßem Inhalt.

112 Mio € HR geht ebenfalls von dickem Minus 2021 aus (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34578.0

149 Mio € Auch der SWR erwartet 2021 hohen operativen Verlust (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34579.0

In beiden Fällen genehmigt der jeweilige Verwaltungsrat einen negativen Haushaltsplan.

Wir könnten uns nun die Frage stellen, ob die das überhaupt als öffentliches Unternehmen dürfen und diese Haushaltspläne nicht verfassungswidrig sind, wenn sie es nicht dürfen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2021, 00:26 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Siehe Meinung bzgl. Insolvenzrecht unter
112 Mio € HR geht ebenfalls von dickem Minus 2021 aus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34578.msg209543.html#msg209543


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2020, 20:45 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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