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Autor Thema: 90,8 Mio Euro RBB erwartet im kommenden Jahr ein dickes Minus  (Gelesen 2414 mal)

Uwe

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Wirtschaftsplan festgestellt
90,8 Mio Euro RBB erwartet im kommenden Jahr ein dickes Minus

Quelle: DWDL 01.12.2020 von Timo Niemeier
Zitat
Der Rundfunkrat des RBB hat den Wirtschaftsplan für 2021 festgestellt. Demnach erwartet man höhere Einnahmen durch den Rundfunkbeitrag, insgesamt gibt’s aber weniger Geld in der Kasse. Auch deshalb steht im Plan ein hoher Fehlbetrag.

[...] Der RBB erwartet im kommenden Jahr einen Fehlbetrag in Höhe von 90,8 Millionen Euro - nach 86,7 Millionen in 2020.

[...] Gleichzeitig erwartet der RBB auch geringere Aufwendungen, diese Summe sinkt allerdings nur von 564,8 auf 563,7 Millionen Euro. Wie der RBB darüber hinaus mitgeteilt hat, liegt der geplante Fehlbetrag bei der "regulären Geschäftstätigkeit" bei nur noch 33,1 Millionen Euro. Bei dieser Betrachtungsweise der Zahlen streicht der RBB die Altersversorgung (47,2 Millionen Euro) aus den Zahlen und rechnet die geplante Entnahme aus der Beitragsrücklage (10,5 Millionen Euro) mit ein.

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/80526/rbb_erwartet_im_kommenden_jahr_ein_dickes_minus/


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Wie? Soll das heißen, nur der RBB allein hat eine Altersversorgung von mehr als 47 Millionen Euro jährlich? Ach du Scheiße ... das ist ja mal völlig ausgeartet.


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Der RBB ist damit vor der "Fortführungs-Insolvenz"?
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a) -30 mio. - Die eingeplante Erhöhung von 5 Prozent = ca 30 Millionen Euro 2021 wird ja wohl nicht kommen.
b) -30 mio - Wegen Corona-Folgen weitere 5 % Ausfall zu vermuten.

150 Mio. Miese. Ganz zu schweigen von den 400 Millionen Euro Rückzahlpflicht an Geringverdiener.

Casus belli, Kriegsfall der Finanzgarantie, das Bundesland Berlin muss 100 Millionen Euro einschießen.
Zwar könnte der RBB die Regel versuchen "auf Schulden reitet das Genie zum Erfolge" - doch so wie die Rechtslage ist, Kredit geht nur per Bürgschaft des Bundeslands Berlin. Da unabtragbar, wäre das nur Tarnung.


Diese Agonie könnte man durch eine Haushaltszuweisung abkürzen.
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Das ist schon rein getextet? Das Land Berlin möge die Pensionspflichten abdecken und die Intendantin hat kürzlich ein Sparprogramm von 30 Millionen Euro angekündigt.
Diese Strategie vom Sommer 2020 klappt nicht mehr. Corona und Sachsen-Anhalt kamen dazwischen. Siehe die Zahlen von oben.


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Das Land Berlin möge die Pensionspflichten abdecken
Das käme letztlich eh auf die Länder zu, ohne das auf den Bürger individuell abwälzen zu dürfen; andere EU-Länder haben das bei ihrem ÖRR nämlich bereits hinter sich, es wurde bislang national aber offenbar nicht verstanden?

Eine Beihilfe an Unternehmen ist strikt zweckgebunden und auftragsgemäß einzusetzen, und für nix anders zu verwenden.


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... und deshalb muss der RBB hindurch durch die Anmeldung der "Fortführungs-Insolvenz", weil erst danach die "faktische Landesbürgschaft" der Rechtslage (BVerfG...) in eine reale Rettungshilfe verwandelt werden darf.

Dafür könnten - wie bei den Landesbanken - allerdings von der EU Auflagen für Verkleinerung des Unternehmens gemacht werden. Das Beantragen der Genehmigung und der Auflagen wird vergessen? Oh nein, denn wir Bürger Nichtzuschauer vergessen nicht, was uns angetan wurde, wir passen auf, was ihr tut... Wie du mir, so ich dir.


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... und deshalb muss der RBB hindurch durch die Anmeldung der "Fortführungs-Insolvenz", weil erst danach die "faktische Landesbürgschaft" der Rechtslage (BVerfG...) in eine reale Rettungshilfe verwandelt werden darf.
Ist die Frage, ob derartiges gesetzlich geregelt ist, denn die Insolvenz ist ja staatsvertraglich/gesetzlich und nicht nur satzungsrechtlich ausgeschlossen worden?

Im europäischen Rahmen ist nichts allgemein bindend, was nicht gesetzlich definiert ist. Ob eine notwendige, aber nicht vorhandene gesetzliche Bestimmung dem europäischen Rahmen dann entgegenstünde, bliebe gesondert zu untersuchen.

Es braucht also in jedem Falle eine gesetzliche Bestimmung, daß das Land das Minus seiner LRA trägt; hat es diese nicht, kann diese etwaige Regelungslücke dem Land/dem Bund, aber nicht der LRA angelastet werden, denn die Kompetenzen sind nicht verhandelbar.


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