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Autor Thema: Beitragsservice meldet sich nach Umzug nicht - Konsequenzen und bestes Vorgehen  (Gelesen 1590 mal)

r
  • Beiträge: 2
Liebes Forum,

Person A ist bereits seit Längerem stiller Mitleser, nun möchte diese sich mit einer rein fiktiven Situation und einigen Fragen dazu auch aktiv beteiligen :)

Person A lebt mit Person B 10 Jahre lang in einem Haushalt. Person A zahlt die ersten 5 Jahre Rundfunkbeitrag, Person B die letzten 5 Jahre (Person A hat sich zu diesem Zweck beim Beitragsservice wieder abgemeldet).

Person A und B trennen sich und beziehen je eine neue Wohnung. Person A meldet sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt und rechnet damit, dass der Beitragsservice sich aufgrund der Ummeldung von selbst meldet. Zwei Jahre lang hört Person A nichts vom Beitragsservice, kein einziger Brief.

Nach Ablauf der zwei Jahre zieht Person A mit Person C in eine neue gemeinsame Wohnung. Wieder meldet sich Person A ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt, nicht aber beim Beitragsservice. Person C zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung.

Person A stellt sich folgende Fragen:

1. Warum hat sich der Beitragsserice in den zwei Jahren trotz Ummeldung beim Amt nicht gemeldet? Ist Person A "durchs Netz gefallen"? Oder hat der Computer sie als nicht beitragspflichtig eingestuft? Oder ist Person A, da sie sich in der alten Wohnung abgemeldet hat, gar nicht mehr im System des Beitragsservices verzeichnet? Hätte sie sich rein rechtlich mit dem Umzug in die Singlewohnung anmelden müssen?

2. Da Person A sich vom Rundfunkbeitrag abgemeldet hatte: Ist ihr bisheriges Konto beim Beitragsservice gelöscht worden und daher nicht mehr existent?

3. Da Person A die Person C nicht mit reinziehen möchte, überlegt sie, dem Beitragsservice die Daten des aktuellen Umzugs mitzuteilen und dabei anzugeben, dass Person C bereits den Beitrag für die aktuelle Wohnung zahlt. Wäre dies ein kluges Vorgehen? Oder würde der Beitragsservice so nur darauf aufmerksam werden, dass Person A die vergangenen zwei Jahre nicht gezahlt hat?

4. Wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass der Beitragsservice nach der aktuellen Anmeldung (beim Einwohnermeldeamt) mitbekommt, dass Person A am vorherigen Wohnsitz nicht gezahlt hat?

5. Die wichtigste Frage ist natürlich: Was wäre die allerschlimmste Konsequenz im Worst-Case-Szenario? Person A vermutet eine Nachzahlung der versäumten Beiträge in der Singlewohnung plus maximale Strafzahlung von 1000 ,- obendrauf, also grob überschlagen 1400 bis 1500 ,-. Oder müsste Person A auch noch die 5 Jahre aus dem Zusammenleben mit Person B nachzahlen? Gäbe es einen Schufa-Eintrag?

6. Was passiert, wenn der Beitragsservice sich auch nach der Anmeldung (beim Einwohnermeldeamt) an der aktuellen Adresse nicht meldet? Und falls er sich nach bspw. 4 Jahren meldet, würde es dann genügen wenn Person A nachweist, dass Person C seit dem Einzug die Gebühren bezahlt hat?

Person A bedankt sich bereits jetzt sehr herzlich für die Einschätzung :)


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P
  • Beiträge: 3.997
zu 1.) Das ist schlicht ein strukturelles Problem.

zu 2.) Das Konto wurde wahrscheinlich deaktiviert, Daten werden nicht gelöscht, sondern eher in ein Archiv geschoben und mit einer Markierung "gelöscht" versehen.

zu 3.) Ob klug, kommt darauf an. Die Frage der Aufmerksamkeit kann ebenso durch einen weiteren Meldedatenabgleich ausgelöst werden. Sofern A sich jetzt selbst meldet, passiert wahrscheinlich eine Bearbeitung mit Sichtung der Daten wo wahrscheinlich der Status nachverfolgt wird. -> Sofern einer LRA Daten vorlagen und nicht genutzt wurden, kann A zu einem späteren Zeitpunkt Verjährung anzeigen. Sofern Daten erst später bekannt würden, kann es sein, dass Verjährung auch erst startet.
Die Annahme, dass Person C mit reingezogen wird, ist für eine "alte" Wohnung eher unbegründet.

zu 4.) Normalerweise werden die Daten vom EMA ja unmittelbar übermittelt, somit auch unmittelbar ausgewertet. -> Sofern also kein Übertragungsfehler erfolgte und die Daten genutzt wurden, dann hätte das unmittelbar auffallen können. -> Warum das nicht passiert ist, -> darüber kann nur eine Vermutung angestellt werden. -> Möglich wäre, dass z.B. die Annahme besteht, dass A in eine Wohnung gezogen ist, für welche bereits gezahlt wird. -> Für den alten Zeitraum die Prüfung nicht ergeben hat, dass da zu zahlen gewesen wäre. Es gibt vielleicht eine "spezifische Lücke" -> weshalb es einen einmaligen "Meldedaten" Abgleich alle X Jahre geben soll.

zu 5.) Bei 2 Jahren, sind es grob 400€ mehr nicht, für die 10 Jahre davor wurde wohl gezahlt, wäre also erledigt. Es bleiben somit nur 2 Jahre wo augenscheinlich nicht bezahlt wurde. Und in der aktuellen Wohnung wird bereits bezahlt.
Ein Schufa Eintrag -privatrechtlich- ist bei diese Ausgangslage doch ehr unwahrscheinlich. Zumal dazu erstmal eine tatsächliche Vollstreckung notwendig würde, welche fruchtlos enden müsste und dabei ein Eintrag in ein -öffentliches- Verzeichnis erfolgen müsste.

Dass hier noch 5 Jahre aus den 10 Jahren nachgezahlt werden sollten, ist nicht erkennbar.

zu 6.) Was die Zukunft bringt bleibt offen. Aber solange für diese Wohnung, wo A jetzt wohnt, bereits bezahlt wurde, gibt es überhaupt keine Grundlage für eine weitere Forderung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2020, 13:22 von Bürger«

r
  • Beiträge: 2
PersonX, danke für deine ausführliche Antwort. Wenn ich noch einmal nachhaken darf: Was hat es denn mit den 1000 Euro maximaler Strafzahlung auf sich? Weil davon liest man ja immer wieder? Leider lassen sich kaum Informationen finden, unter welchen Umständen genau dieser Betrag fällig sein würde.

Und müsste Person A im Falle des "Auffliegens" überhaupt mit Strafzahlungen zusätzlich zur Nachzahlung der "aufgestauten" Gebühren rechnen? Und falls ja: Weißt du, wie hoch diese ausfallen würden bzw. wie diese sich überhaupt berechnen/ermitteln lassen?

Herzliche Grüße!


Edit "Bürger": Bitte keine weitere Vertiefung des Themas "Ordnungswidrigkeit"/ "Geldbuße",
da schon mehrfach und ausgiebig behandelt - siehe u.a. unter
Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
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B
  • Beiträge: 59
Ich habe noch nie gehört, dass jemand 1000 EUR "Strafe" oder überhaupt eine Strafzahlung leisten musste. Etwaige Ordnungsgelder stünden auch nicht dem Beitragsservice bzw. Rundfunkanstalten zu. Deshalb haben sie daran kein Interesse.

Unberechtigte Beitrags-Nachforderungen sind gleichwohl an der Tagesordnung.


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