Liebes Forum,
Person A ist bereits seit Längerem stiller Mitleser, nun möchte diese sich mit einer rein fiktiven Situation und einigen Fragen dazu auch aktiv beteiligen
Person A lebt mit Person B 10 Jahre lang in einem Haushalt. Person A zahlt die ersten 5 Jahre Rundfunkbeitrag, Person B die letzten 5 Jahre (Person A hat sich zu diesem Zweck beim Beitragsservice wieder abgemeldet).
Person A und B trennen sich und beziehen je eine neue Wohnung. Person A meldet sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt und rechnet damit, dass der Beitragsservice sich aufgrund der Ummeldung von selbst meldet. Zwei Jahre lang hört Person A nichts vom Beitragsservice, kein einziger Brief.
Nach Ablauf der zwei Jahre zieht Person A mit Person C in eine neue gemeinsame Wohnung. Wieder meldet sich Person A ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt, nicht aber beim Beitragsservice. Person C zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung.
Person A stellt sich folgende Fragen:
1. Warum hat sich der Beitragsserice in den zwei Jahren trotz Ummeldung beim Amt nicht gemeldet? Ist Person A "durchs Netz gefallen"? Oder hat der Computer sie als nicht beitragspflichtig eingestuft? Oder ist Person A, da sie sich in der alten Wohnung abgemeldet hat, gar nicht mehr im System des Beitragsservices verzeichnet? Hätte sie sich rein rechtlich mit dem Umzug in die Singlewohnung anmelden müssen?
2. Da Person A sich vom Rundfunkbeitrag abgemeldet hatte: Ist ihr bisheriges Konto beim Beitragsservice gelöscht worden und daher nicht mehr existent?
3. Da Person A die Person C nicht mit reinziehen möchte, überlegt sie, dem Beitragsservice die Daten des aktuellen Umzugs mitzuteilen und dabei anzugeben, dass Person C bereits den Beitrag für die aktuelle Wohnung zahlt. Wäre dies ein kluges Vorgehen? Oder würde der Beitragsservice so nur darauf aufmerksam werden, dass Person A die vergangenen zwei Jahre nicht gezahlt hat?
4. Wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass der Beitragsservice nach der aktuellen Anmeldung (beim Einwohnermeldeamt) mitbekommt, dass Person A am vorherigen Wohnsitz nicht gezahlt hat?
5. Die wichtigste Frage ist natürlich: Was wäre die allerschlimmste Konsequenz im Worst-Case-Szenario? Person A vermutet eine Nachzahlung der versäumten Beiträge in der Singlewohnung plus maximale Strafzahlung von 1000 ,- obendrauf, also grob überschlagen 1400 bis 1500 ,-. Oder müsste Person A auch noch die 5 Jahre aus dem Zusammenleben mit Person B nachzahlen? Gäbe es einen Schufa-Eintrag?
6. Was passiert, wenn der Beitragsservice sich auch nach der Anmeldung (beim Einwohnermeldeamt) an der aktuellen Adresse nicht meldet? Und falls er sich nach bspw. 4 Jahren meldet, würde es dann genügen wenn Person A nachweist, dass Person C seit dem Einzug die Gebühren bezahlt hat?
Person A bedankt sich bereits jetzt sehr herzlich für die Einschätzung