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Autor Thema: Haseloff will CDU-AfD-Kooperation zu Rundfunkbeitr. in Sachsen-Anhalt verhindern  (Gelesen 17814 mal)

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 @zeitungsbezahler : "Bruch des Koalitionsvertrages"

Kannst du ein Zitat des Wortlauts ermitteln? EILT. Hiermit steht / fällt möglicherweise der Änderungs-Staatsvertrag.
Wortlaut und Fundstelle im Web.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

m
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FAZ, 24.11.2020
CDU Sachsen-Anhalt
Darf man den höheren Rundfunkbeitrag nicht ablehnen?
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-cdu-fraktion-in-sachsen-anhalt-und-der-rundfunkbeitrag-17067226.html
Zitat
[...] Das sei ein offener Bruch des Koalitionsvertrags, sagte die Vorsitzende des Medienausschusses im Bundestag, Katrin Budde (SPD), und die CDU bewege sich „einen weiteren Schritt nach rechts“. [...]
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-cdu-fraktion-in-sachsen-anhalt-und-der-rundfunkbeitrag-17067226.html

Letzter Absatz des verlinkten Artikels.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2020, 18:31 von Bürger«

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Wiir kommen um die Fleißaufgabe nicht herum:
(1) Wo ist der Koalitionsvertrag im Web?
(2) Wie ganz exakt lauten die Zeilen im Text, in denen sich die Koalitionspartner wohl alle verpflichteten, dass der Beitrag nicht steigen dürfe?

Das exakt ist die Jurakeule, die wir hier zu hauen haben.

Außerdem wüssten wir gerne die präzis geplanten "investitionen" in Sachsen-Anhalt, nämlich je nach Art der Sache, ob dabei die Medienbeauftragen der Parteien mit Aufsichtsposten rechnen könnten. Das ist juristisch gesehen ein Knackpunkt, eher schon eine Nuklearwaffe.

Aus dem gerade zitierten FAZ-Bericht:
----------------------------------------------------
"Nicht zu vergessen, dass die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, Patricia Schlesinger, und der bald abtretende Intendant das Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm, recht unverhohlen drohten, man werde die Beitragserhöhung vor dem Bundesverfassungsgericht einklageb,"

Einklagen? Organklage? "ARD, ZDF etc." sind nicht "Verfassungsorgane". Können die überhaupt "Klageverfahren" führen?
Und hier werden erkennbar schon die Startlöcher gebuddelt, mit Verfassungs-"Beschwerden" genau dies auszuhebeln. Viel Feind, viel Ehr. In Sachen RBB wäre das dann gleich die vierte Verfassungsbeschwerde zur Zeit und in Bayern ist auch gerade etwas Liebevolles in Vorbereitung. Andere mögen "drohen" - wir handeln. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2020, 12:48 von pjotre«
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Auch hier schnell und leicht zu finden.
https://www.hochschulverband.de/fileadmin/redaktion/download/pdf/landesverband/Sa-An/Koalitionsvereinbarung_Sachen-Anhalt_2016.pdf
Als Quelle für den aktuellen Koalitionsvertrag/-vereinbarung für Sachsen Anhalt für 2016-2021.

Auf Seite 135-136 ist der Passus bezüglich Beitragsstabilität etc.

Zitat
Den  öffentlich-rechtlichen  Rundfunk  wollen  wir  mit den  notwendigen,  strukturellen  und organisatorischen  Veränderungen  fit  für  die  Zukunft  machen;  dazu  ist  eine  nachhaltige  und sparsame  Haushaltsführung bei  den  Rundfunkanstalten  erforderlich.  Bei  der  Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir am Ziel der Beitragsstabilität fest. Wir setzen uns  bei  zukünftigen  Änderungen  des  Rundfunkänderungsstaatsvertrags  für  Entlastungen kleiner und mittelständischer Unternehmen ein.


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Dank, @mistersh : Da hätten wir exakt das Nötige und gleich als Zugabe die Partner für die noch nötige Neuauflage bei Verfassungsgerichten in Sachen Betriebsstättenabgabe. Das kann ja dann also beim MDR losgehen - die Intendantin Frau Dr. iur. Wille (Prof. h.c. - Professoring ohne Lehrtätigkeit) - das passt.


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B
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CDU-Generalsekretär Sven Schulze in

Volksstimme.de, 25.11.2020
Beitragserhöhung
Rundfunkstreit: "Lassen uns nicht erpressen"
Michael Bock sprach mit Sachsen-Anhalts CDU-Generalsekretär Sven Schulze über die derzeit hitzige Debatte um den Rundfunkbeitrag.

Zitat
[...] Wird die CDU in Sachsen-Anhalt letztlich doch für die Gebührenerhöhung stimmen?

Nein! Ganz klar: Die CDU wird nicht umfallen. Wir lassen uns in dieser Frage nicht erpressen. Von niemandem. Fraktion und Partei stehen hier geschlossen zum Koalitionsvertrag. Darin haben sich CDU, SPD und Grüne auf stabile Beiträge geeinigt und nicht auf eine Erhöhung.
[...]


Im Landtag wollen SPD, Grüne und Linke zusammen für eine Erhöhung stimmen. Wird da eine rot-rot-grüne Regierung nach der Landtagswahl im Juni 2021 vorbereitet?

[...] Die Linken waren lange gegen eine Gebührenerhöhung. Dann kamen sie plötzlich auf die Idee, eine 180-Grad-Drehung zu vollziehen. Das Kalkül ist klar: Die Linken wollen die CDU ganz bewusst in die Nähe der AfD rücken. Das ist eine mehr als peinliche Aktion.
[...]


Wie soll der gordische Knoten bis zur Abstimmung im Dezember durchschlagen werden?
[...]
Eine Möglichkeit wäre, auf den nächsten KEF-Bericht zu warten und diesen dann neu zu bewerten. Denn zum Zeitpunkt der Anmeldung des aktuellen Finanzbedarfs hat Corona keine Rolle gespielt.

Auch im KEF-Verfahren konnte keinerlei corona-bedingte Veränderung berücksichtigt werden. Die aktuelle Beitragsempfehlung ist deshalb überholt und entspricht nicht mehr dem Grundsatz der Angemessenheit der Finanzausstattung.
[...]


Weiterlesen auf
https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/beitragserhoehung-rundfunkstreit-lassen-uns-nicht-erpressen

Da AfD und CDU im Landtag zusammengezählt eine satte Mehrheit haben, würde schon ein Nein von nur ca. 2/3 der CDU-Abgeordneten reichen, je nachdem, wie die vier Fraktionslosen (früher AfD) abstimmen.


Edit "Bürger": Beitrag/ Zitat angepasst/ ergänzt.


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(1) Wo ist der Koalitionsvertrag im Web?
Welcher Koalitionsvertrag? Von welcher politischen Ebene?

1.) - der, den die an der Regierung in Sachsen-Anhalt beteiligten Landesparteien miteinander geschlossen haben;
2.) - der, den die an der Regierung auf Bundesebene beteiligten Bundesparteien miteinander geschlossen haben?

FAZ, 24.11.2020
CDU Sachsen-Anhalt
Darf man den höheren Rundfunkbeitrag nicht ablehnen?
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Zitat
[...] Das sei ein offener Bruch des Koalitionsvertrags, sagte die Vorsitzende des Medienausschusses im Bundestag, Katrin Budde (SPD), und die CDU bewege sich „einen weiteren Schritt nach rechts“. [...]
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-cdu-fraktion-in-sachsen-anhalt-und-der-rundfunkbeitrag-17067226.html
Jemand aus der Bundesebene will den Wortlaut eines Koalitionsvertrages auf Landesebene kennen?
Die kann doch nur den Koalitionsvertrag auf Bundesebene meinen?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
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Ich entnahm der Presse (Quelle mir leider nicht mehr geläufig, da einige davon lesend), daß bei Uneinigkeit innerhalb der Koalition mit Enthaltung zu stimmen sei (wobei sich das eher auf den Bundesrat beziehen dürfte).
Wir reden natürlich über Sachsen-Anhalt.


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Wir reden natürlich über Sachsen-Anhalt.
Ja, schon; aber redet  Vorsitzende des Medienausschusses im Bundestag über den Koalitionsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt? Was hat der Bundestag, also das Parlament des Bundes, mit einem Landesparlament zu tun? Im Zweifelsfall haben sich Bundestagsabgeordnete in die Belange der Landtagsabgeordneten nicht einzumischen; anders die Bundesregierung, die dieses koordinieren darf und im Zweifelsfalle muß.

Legislative - Judikative - Exekutive

Die Legislative des Bundes hat sich aus den Belangen der Legistlative des Landes rauszuhalten, oder?


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Jemand aus der Bundesebene will den Wortlaut eines Koalitionsvertrages auf Landesebene kennen?
Die kann doch nur den Koalitionsvertrag auf Bundesebene meinen?
Frau Budde ist sicher gut in der SPD Sachsen-Anhalts vernetzt, zumal sie natürlich weiterhin Mitglied des Landesverbands der SPD ist, da sie ja für die SPD aus diesem Bundesland in den Bundestag gewählt wurde. 2016 war sie zudem noch Spitzenkandidatin für die Wahl zum Landtag. Es ist daher anzunehmen, dass sie den Koalitionsvertrag kennt, zumal der in der Regel kein Geheimnis ist. Deine Vorstellung, dass Bundestagsabgeordnete, meist ja mit Erstwohnsitz im entsendenden Bundesland, sich nicht für die Politik ihres Bundeslandes interessieren und sich nicht einmischen dürfen, ist niedlich und fern der Realität. Auch als Bundestagsabgeordneter genießt man hier Meinungsfreiheit, selbst dann, wenn man noch einem Ausschuss vorsitzt, egal welchem. Vielleicht kommt das ja auch irgendwann einmal in Brandenburg an. :)

Falls du ebenfalls einmal diesen Koalitionsvertrag lesen und in dadurch kennen willst: unter

a) https://www.cdulsa.de/sites/www.cdulsa.de/files/downloads/koalitionsvertrag_lsa_2016_20216.pdf

und

b) https://www.spd-lsa.de/tl_files/Datei-Struktur/06_veroeffentlichungen/pdf/koalitionsvertrag2016.pdf

kannst du ihn herunterladen.

Deine „Frage“ zu beantworten hat weniger als eine Minute gedauert. Eine Suche nach „Koalitionsvertrag Sachsen-Anhalt“ in einer verbreiteten Suchmaschine ergab mehrere Treffer, auch mit der Begrenzung auf 2016.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.286
Deine Vorstellung, dass Bundestagsabgeordnete, meist ja mit Erstwohnsitz im entsendenden Bundesland, sich nicht für die Politik ihres Bundeslandes interessieren
Das entspricht sicher nicht meiner Vorstellung

Zitat
und sich nicht einmischen dürfen, ist niedlich und fern der Realität.
"Dienstlich" einmischen oder "privat" einmischen?

Zitat
Auch als Bundestagsabgeordneter genießt man hier Meinungsfreiheit, selbst dann, wenn man noch einem Ausschuss vorsitzt, egal welchem.
Wird ja auch nicht in Frage gestellt; aber, was man "privat" u. U. darf, darf man "dienstlich" noch lange nicht.

Wir erinnern uns hier an den Fall vor wenigen Tagen in Belangen des Innenministers des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der "privat" ein Tun zeigte, das mit seinem Job nicht vereinbar war; die Folge war der Rücktritt.

Innenminister Caffier tritt zurück
https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-waffenkauf-im-neonazi-umfeld-innenminister-caffier-tritt-zurueck/26632814.html


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Deine Vorstellung, dass Bundestagsabgeordnete, meist ja mit Erstwohnsitz im entsendenden Bundesland, sich nicht für die Politik ihres Bundeslandes interessieren
Das entspricht sicher nicht meiner Vorstellung

Du schreibst oben:

Die Legislative des Bundes hat sich aus den Belangen der Legistlative des Landes rauszuhalten, oder?

Du nutzt erkennbar das Mittel einer Pseudo-Frage in so vielen Beiträgen, dass man diesen Satz durchaus als deine Überzeugung verstehen kann. Dass man Zugriff auf den Koalitionsvertrag hat, auch ohne an den Verhandlungen beteiligt gewesen zu sein (s. o.), damit selbst als Außenstehender bewerten könnte, ob gegen den verstoßen wird oder nicht, hindert dich nämlich nicht weiter in Frage zu stellen, dass ein Bundestagsabgeordneter einen Vorgang auf Landesebene diskutieren und kritisieren kann und darf. Auch wenn es dir erkennbar schwerfällt das zu begreifen: ein Abgeordneter, egal ob im Bundestag oder einem Landtag, ist nicht „im Dienst“. Er ist ausdrücklich an Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen verantwortlich. Und es gibt keinen Bereich, zu dem er sich nicht äußern darf, denn es gilt natürlich die Meinungsfreiheit.

Unabhängig davon geht es hier eigentlich um den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, seine Absichten rund um die Weigerung großer Teile der CDU-Landtagsfraktion die Beitragserhöhung passieren zu lassen und die Berichterstattung darüber. Es wäre also schön, wenn du diesen Thread nicht weiter mit  verqueren Ansichten zu den Rechten von Mandatsträgern stören würdest.

M. Boettcher


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Auch wenn es dir erkennbar schwerfällt das zu begreifen:
Unverkennbar verstehst Du meine Intention dahinter nicht, aber das ist nix Neues.

Würde die Mitarbeiterin des Bundestages den Koalitionsvertrag der Bundesparteien meinen, hätten die Bundesparteien etwas in einem Bereich geregelt, in dem sie keine Kompetenzen haben; damit wäre der Koalitionsvertrag der Bundesparteien u. U. nicht in Übereinstimmung zum Grundgesetz.

Wenn die Mitarbeiterin des Bundestages den Koalitionsvertrag der Landesparteien Sachsen-Anhalt meint, liegt sie mit Ihrer Aussage sichtlich falsch, wäre die Nichterhöhung gerade ja im Sinne der Landesparteien Sachsen-Anhalt, weil Gegenstand des aktuellen Koaltionsvertrages der Landesparteien Sachsen-Anhalt.


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pressebox.de, 26.11.2020

FRK bittet CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt um Ablehnung der Gebührenerhöhung für ZDF und ARD

Pressemitteilung medialabcom

Zitat
„Die Erhöhung der Haushaltsgebühren zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um 0,86 €/Monat ist ein wesentlicher Beitrag zur Wettbewerbsverzerrung im Breitband-/Kabelmarkt und beschleunigt den Verdrängungswettbewerb zulasten mittelständischer Breitbandunternehmen aus Handwerk, Wohnungswirtschaft und Kommunalunternehmen in Deutschland“ schrieb am 25. d.M. der Vorsitzende des Fachverbandes Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), Heinz-Peter Labonte, in einem Brief an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Herrn Siegfried Borgwardt.

Wie der FRK mitteilt, weigert sich das ZDF den mittelständischen und anderen Breitbandnetzbetreibern überhaupt eine Einspeisegebühr für die Verbreitung seiner Programme in deren Netzen zu zahlen, die sie Vodafone, vormals Unitymedia und KDG, jedoch zahlt.

Nach öffentlich zugänglichen Zahlen seien dies schätzungsweise für jeden von Vodafone erreichten Haushalt 2 bis 3 Euro im Jahr, also ein hoher zweistelliger Millionenbetrag, der den Wettbewerb zulasten der mittelständischen Breitbandnetzbetreiber erheblich verzerre, erklärte Labonte dazu. „Während das ZDF jegliche Verhandlungen mit dem Hinweis, der FRK sei -im Gegensatz zu den vom ZDF geforderten Urheberrechtsabgaben- ein Nachfragekartell, verweigert, spricht die ARD lediglich mit Einzelmitgliedern des FRK und lehnt es ebenso beharrlich ab, einen generellen Rahmenvertrag für die Mitglieder des FRK überhaupt zu verhandeln, wie dies im Bereich der Urheberrechte üblich ist,“ erläutert der FRK-Sprecher.

Inzwischen würde von der ARD jegliche Verhandlung verzögert und auf Zeit gespielt, erklärt Labonte weiter. Man frage sich, „ob hier lediglich die positive Entscheidung in Sachsen-Anhalt abgewartet wird, um dann die Gespräche generell zu beenden, es also dem ZDF gleich zu tun.“

„Es darf doch nicht sein, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, die aus überzeugenden Gründen verantwortungsbewussten Umgang mit Gebührengeldern fordern, darauf verzichten, die öffentlich-rechtlichen Anstalten an der Verschwendung von Geldern zu hindern, nur weil auch die AfD aus völlig anderen Gründen gegen diese Erhöhung ist. Die FRK-Mitglieder hoffen deshalb sehr, dass die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen hilft, bei ARD und ZDF Interesse daran zu wecken, die ihnen anvertrauten Gelder der Gebührenzahler nicht weiterhin wettbewerbsverzerrend zu Lasten mittelständischer Unternehmen und Verbraucher auszugeben, sondern diese auch zur Sicherung und Stärkung des Wettbewerbs im Breitbandmarkt zu verwenden, dass sie also zukünftig darauf verzichten, mit den Gebühren ausschließlich die Marktposition der Großunternehmen zu zementieren“, lautet die ordnungspolitische Begründung des FRK.

Der Brief endet mit der Bitte, sich der Gebührenerhöhung zu verweigern, „um damit die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten von ARD und ZDF zu wettbewerbskonformer und sparsamer Ausgabenpolitik zu zwingen“, damit der Diskussion um die grundsätzliche Existenzberechtigung von ARD und ZDF keine weiteren Argument geliefert werden, erklärte Labonte abschließend.

Weiterlesen auf:
https://www.pressebox.de/inaktiv/frk-fachverband-rundfunk-und-breitbandkommunikation/FRK-bittet-CDU-Landtagsfraktion-in-Sachsen-Anhalt-um-Ablehnung-der-Gebuehrenerhoehung-fuer-ZDF-und-ARD/boxid/1034197


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2020, 11:41 von DumbTV«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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o
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Na, dann ist der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation wohl auch von Alternativen und Rechtsauslegern und ähnlichen Subjekten unterwandert?  :o

Im Ernst... man wird überrascht über diese Unterstützung von durchaus direkt betroffener Seite sein. Kabelunternehmen sind ja nun dinglich interessiert, und offenbar beginnt das örr Wildern in den Medien bedenklich wirtschaftsverzerrende Ausmaße anzunehmen. Die EU müsste ja langsam doch einmal...

...und man sieht sogar hier die Wirkung des Framings durch den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn schon selbst honorige Mittelständler sich noch eigens abgrenzen müssen.

Das hat echt etwas von Gesinnungsdiktatur 2.0 an sich. Es wird. Es wird immer mehr.

Leute, Leute, passt auf.

 :-\


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2020, 13:46 von Bürger«

 
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