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Autor Thema: Unterliegt der Prozess der Gesetzgebung einem Geheimhaltungsrecht des Staates?  (Gelesen 1404 mal)

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1. Was für eine dumme Frage:
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"Unterliegt der Prozess der Gesetzgebung einem Geheimhaltungsrecht des Staates?"
Artikel 20 Grundgesetz, Öffentlichkeit der Parlamente, alles klar. Kein Problem.
Irren ist juristisch. Denken ist menschlich. Nämlich:


2. Die Staatsverträge "Medienrecht" (in Opas Juristen-Terminologie: "Rundfunkrecht") sind traditionell "Abnicksache".
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Also, die Parlamente haben nur noch ja zu sagen und das tun sie auch. Die Öffentlichkeit der Gesetzesentstehung fällt de facto flach. 
Statistik für 60 Jahre von diesem Zirkus: Nur 1x gab es ein Nein in einem Parlament - Quote unterhalb 1 % der Änderungsgesetze - praktisch null Prozent "Öffentlichkeits"-Wirkung.


3. Ja wo entstehen denn diese verdammten Gesetze, wenn niemand erfährt, wie sie entstehen?
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Wo entstand beispielsweise das verfluchte absurd (sehr rechtsfehlerhafte?) Gesetz des "Rundfunkbeitrags"?
Nein, keineswegs auf dem Tisch des Herrn Dr. iur. Eicher, "Justitiar" beim SWR. ("justitia" - aha, gottgleich - nur wenig übertrifft die generalisierte Überheblichkeit des Juristenstandes mit seinem jura-deduktiven Schmalspurwissen.)
(Meinungen von @pjotre im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit.)


4. Die Gesetze entstehen traditionell seit 60 Jahren bei der Staatskanzlei Rheinland-Plalz.
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Das hat rein zufällige historische Gründe. In der Staatskanzlei ist auch das Büro der KEF - als Teil der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Noch Fragen?
So hat alles seine Logik - nur ist es die richtige?
Bei den absurden Rechtsfehlern des Rundfunkbeitrags spielt auch einiges rund um ein Kölner Insititut für Medienkram hinein. Details lasse ich hier weg - es geht ja um etwas anderes:


5. Die Gesetze entstehen also bei einem einzigen Landesministerium und wirken bundesweit.
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Dies war einst KOHL-raben-SCHWARZ (plus "irgendwie paternalistisch"?), aber schielt seit vielen Jahren auf einem Auge links-grünlich?
Beeinflusst das die Ausrichtung von "ARD, ZDF etc."? - Noch Fragen?
Haben wir damit eine "bundesweite Quasi-Diktatur des Medienrechts" mit Sitz in Mainz? Inklusive Politik-Ideologisierung?


6. Und damit sind wir beim Kern der Sache: Geheimhaltung für Entstehen der Gesetze.
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Formuliert wird im Regierungs-Office (aka Staatskanzlei) in Mainz. Parlamentsbeteiligung dafür erst einmal Nullkommakeine. Dann kommen ein paar Anhörungsrunden der Referenten bundesweit - rund 50 Personen in den 16 Landesregierungen plus Meidenlobbys.
Schon mal was gehört von Parlamentsbeteiligung hierbei und effizienter Öffentlichkeit? - Noch Fragen?


7. Ja, sagt der Bürger: Ich will meine Demokratie des Art. 20 GG: Das muss alles öffentlich werden "16x Parlament":
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So tendieren auch Staatsrechtler - auch im Beck'schen Rundfunkrechtlichen Kommentar.
Und jetzt sind wir beim Thema angelangt: Der Medienstaatsvertrag 2020 wird nun bald seine bundesweiten Verfassungsbeschwerden bekommen.
Wichtiges Argument - unter diversen anderen - :
Das Gesetz sei neu zu verabschieden wegen Verletzung des Demokratiegebotss der Öffentlichkeit.


8. Nun an die Arbeit:
Wo steht in Gerichtsentscheiden und Gesetzen die
Garantie der Öffentlichkeitspflicht des Prozesses der Gesetzgebung?
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Bundesrecht, EU-Recht, Europäische Menschenrechtskonvention,
Jura-Kommentare, BVerfG-Entscheide.



9. Hier kann mal jeder ein paar Ideen ergoogeln im sportlichen Wettbewerb.
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Es betrifft den Kern unseres Forums für Rechtsstaat und Demokratie statt Zwangsbeitrag für "Betreutes Denken":
 Mit dem Medienstaatsvertrag 2020 soll die Rundfunkabgabe verewigt werden, indem Opas sterbendes Programmfernsehen über Jahre gestreckt in einen "staatsnahen Internet-Konzern" verwandelt werden soll.
Die "teils irrationale Verbotomanie" ( @pjotrs Meinung, teilt nicht jeder)
in Sachen Corona hinterlässt tiefe zusätzliche Spuren. Tendenz DDR 2.0?
"Orwell hatte 1984 als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung."

@pjotre hofft insgeheim, dass in antarktischen Breiten wieder einmal ein Eisvogel des Forums aufbricht für das Fangen von Fischen der Gesetzesquellen. Vielleicht findet auch ein gewisser "Satans Profät" des Forums noch Zeit zum Mitmischen.

10. Bitte nur straffe konzentrierte Info.
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Bitte keine langatmigen Meinungstexte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2020, 17:13 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
2. Die Staatsverträge "Medienrecht" (in Opas Juristen-Terminologie: "Rundfunkrecht") sind traditionell "Abnicksache".
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Also, die Parlamente haben nur noch ja zu sagen und das tun sie auch. Die Öffentlichkeit der Gesetzesentstehung fällt de facto flach. 
Wie bei jeder Gesetzgebung ist die Öffentlichkeit lediglich über Presseberichte informiert. Gesetze, die quasi „aus dem Hut gezaubert“ werden, sind selten. Meist geht eine öffentliche Diskussion voraus, weil Politiker Wünsche/Forderungen in der Öffentlichkeit formulieren, um ein entsprechendes Gesetzesvorhaben zu triggern oder es in eine entsprechende Richtung zu lenken. Wirklichen Einfluß hat die Öffentlichkeit nie.

4. Die Gesetze entstehen traditionell seit 60 Jahren bei der Staatskanzlei Rheinland-Plalz.
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Das hat rein zufällige historische Gründe. In der Staatskanzlei ist auch das Büro der KEF - als Teil der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Noch Fragen?
So hat alles seine Logik - nur ist es die richtige?
Das ist so schon deshalb falsch, als es die KEF vor 60 Jahren nicht gab. Die Staatskanzlei in RLP koordiniert lediglich die Änderungen des Vertrags. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass 15 Länder einen Vertrag akzeptieren, der unter der Kontrolle eines anderen Bundeslandes entstanden ist. Die kleinen Könige der Länder und der Mufti von Bayern würden sich vermutlich eher einen Fuß abhacken als es RLP zu überlassen den Vertragsinhalt zu bestimmen.


5. Die Gesetze entstehen also bei einem einzigen Landesministerium und wirken bundesweit.
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Nö! Siehe oben.


6. Und damit sind wir beim Kern der Sache: Geheimhaltung für Entstehen der Gesetze.
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Formuliert wird im Regierungs-Office (aka Staatskanzlei) in Mainz. Parlamentsbeteiligung dafür erst einmal Nullkommakeine. Dann kommen ein paar Anhörungsrunden der Referenten bundesweit - rund 50 Personen in den 16 Landesregierungen plus Meidenloobys.
Auch die mehrfache Behauptung angeblicher Vorgaben aus RLP macht diese nicht wahrer. Dass die Parlamente  bei Staatsverträgen Zuschauer sind, ggf. Informiert werden, ist bekannt und keine Besonderheit der Rundfunkgesetzgebung. Wäre Deutschland ein Zentralstaat, würde das zwar das Verfahren ändern, ein Staatsvertrag wäre entbehrlich, jedoch sicher nicht das Ergebnis, nämlich eine ÖR-Rundfunks ohne Einfluß der Bürger.
 
Zur Demokratiekritik: der vierte Präsident der USA und einer der Gründerväter sagte sinngemäß, dass eine Regierung und eine Verfassung die wenigen Besitzenden vor der Masse der Besitzlosen schützen müssten. Man kann wohl feststellen, dass diesem Wunsch heute nicht nur in den USA vollständig entsprochen wird. Eine „repräsentative Demokratie“ ist von einer Oligarchie m. E. nur der Bezeichnung nach zu unterscheiden. Die Vorgänge rund um die Finanzierung und Organisation des Rundfunks und der Medien sind dabei allenfalls die Spitze eines riesigen Eisbergs.

M. Boettcher



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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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"Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden,
desto besser schlafen Sie."
(in Anlehnung an Otto von Bismarck)
siehe web-Suche unter https://www.google.com/search?q=würste+gesetze
"Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden."



Geheimhaltung - Rechtsgrundlagen:
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Informationsfreiheits-Gesetze : Grenzen der Pflicht der Offenlegung.
Sofern man im VG-Verfahren ist: § 99 VerwGO
 - Allgemein oder auch in einem Verfahren auf Offenlegung.


Zur Faktenfrage bei der Geheimhaltung bei den Rundfunkstaatsverträgen:
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Wen es interessiert, ob es das gibt, der recherchiere einmal die Entstehungsgeschichte in Sachen "Rundfunk-Beitrag".

Sicherlich nicht bei Dr. Eicher und sicherlich war das Prof. Kirchhof-Gutachten nur eines der häufigen
"Widerstandsbrecher- und Autoritätsmacher-Pseudo-Gutachten". Der Gesetzestext stand längst fest.

Also wer / wo war die Entstehung wirklich? Wer von diesem Mysterium ganz glasklar weiß, dass es keines ist, bitte melden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2020, 12:17 von Bürger«
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Rundfunkstaatsverträge
Historie und Übersicht
https://www.vgrass.de/?page_id=4036


Diverse (in Auftrag gegebene) Gutachten, welche zur Überarbeitung/Änderung bestehender Staatsverträge herangezogen werden.

Beipiele:

"Die öffentlich-rechtliche Rundfunkfinanzierung und die Vorgaben des EG-Vertrages"
Dieter Dörr Köln, im Juni 1998
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/094_98.pdf

"Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud"
Zitat
Das interdisziplinäre Gutachten "Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud" ist am Freitag, 4. November 2016, in Berlin vorgestellt worden. Die Autoren Professor Dieter Dörr, Professor Bernd Holznagel und Professor Arnold Picot präsentierten das vom ZDF beauftragte Gutachten in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz.
https://www.presseportal.de/pm/7840/3475092

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2020, 14:43 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 11.458
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte @alle eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben:
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Bitte keine langatmigen Meinungstexte.
Die Moderation/ Löschung darüber hinausgehender, nichts wirklich konstruktiv beitragender Meinungsbekundungen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Man muss nicht alles kommentieren, was man meint, kommentieren zu müssen ::) Danke!


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Warum dieser Thread? Die Frage der "Geheimhaltung" - sogar im Sinn von "staatlicher Pflicht" - ist irgendwo/irgendwie ein zentraler Verfahrenspunkt.

Weiterführend hierfür bereits: @Kurt - danke.
Hier werden alle konstruktiven Details wie diese zu einem Mosaik zusammen verknüpft, das dann irgendwann Richtern vorgelegt werden wird.

(Bitte diesen Thread nicht verwässern durch allgemeine längere allgemeine Meinungsäußerungen.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2020, 17:12 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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