Wer die angeblichen Nebenpflichten eines Vermieters bejaht, muss diese zweifelsfrei auch an anderer Stelle einfordern. Gilt das also auch für Haus-/Wohnungsverkäufer? Müsste ein Autoverkäufer dann nicht auch auf Folgekosten hinweisen, die bei der Nutzung des Kfz z. B. durch Treibstoffe, Schmiermittel, Wartung/Reparaturen, Kfz-Steuer und Versicherungspflicht entstehen? Wenn nein, warum nicht?
Konsequent zu Ende gedacht landen wir bei mit solchen Überlegungen bei den blödsinnigen US-Gesetzen, die Verkäufer von Mikrowellen-Geräten zwingen darauf hinzuweisen, dass man darin keine Kleintiere trocknen darf; und der Anbieter von "Coffee to go" muss den Kunden erläutern, dass dies Getränk heiß sein kann. Puh! Schöne neue Welt, die sich einige im Forum offenbar vorstellen.
Vorschlag: die Apologeten solchen Blödsinns sollen, so sie Mieter und und in den letzten Jahren in eine Wohnung eingezogen sind, einfach Ihren Vermieter verklagen, wenn der sie nicht auf die "Rundfunkbeitragspflicht" hingewiesen hat (was die Regel sein dürfte). - Bitte unbedingt den "Erfolg" solcher Anstrengungen hier melden!
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.