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Autor Thema: Rundfunkbeitrag <-> Unlautere Geschäftspraxis <-> Wohnungswirtschaft  (Gelesen 7280 mal)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Warum sollte ein Vermieter den an der Miete seiner Wohnung Interessierten auf Kostenbelastungen hinweisen, die er weder zu verantworten hat noch sie für sich beansprucht? Im Mietvertrag ist das Objekt die Wohnung und geregelt werden Pflichten der Vertragspartner gegenüber dem jeweils anderen mit Bezug zu eben diesem Objekt. Der sogn. Rundfunkbeitrag ist keine solche Pflicht, die man gegenüber dem anderen hat. Der künftige Mieter muss den Vermieter ja auch nicht darauf hinweisen, das dieser auf die erzielten Einnahmen der Miete fällige Steuern abzuführen hat.
Zudem wechseln vermutlich die meisten Mieter von einem Mietverhältnis in ein neues. Für die entstehen gar keine Kosten, diese müssen nur wie vorher weiter getragen werden. Für alle übrigen, die zum ersten Mal eine Wohnung mieten, gilt, dass sie sich selbst natürlich mit um viel Punkte, z. B. des Gas- und Strombezugs, dem Telefonanschluss etc. zu kümmern haben. Dazu kommt, dass man sich anmelden muss. Dann nimmt einen doch glatt das Einwohnermeldeamt die Mühe ab sich beim BS zu melden.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

Z
  • Beiträge: 1.564
Halte ich für sehr weit hergeholt, da müßte Dich der Tankwart ja auch drauf hinweisen, daß nach soundsoviel Kilometern wieder eine erneute Tankfüllung nötig ist...


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Halte ich für sehr weit hergeholt, da müßte Dich der Tankwart ja auch drauf hinweisen, daß nach soundsoviel Kilometern wieder eine erneute Tankfüllung nötig ist...
Nö; wieso? Das Kriterium nennt sich "Kosten ohne eigenes Zutun". Dein eigenes Zutun zum Entstehen von Kosten für eine neue Tankfüllung ist das Leerlahren des Tankes durch Dich, das Du ja auch lassen könntest?

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Bei denen, die sich ob ihres Rundfunkinteresses selbst beim Rundfunk melden, ist das ihr Zutun zur Realisierung der Beitragspflicht.

Bei denen, die sich ob ihres Desinteresses an Rundfunk folglich nicht beim Rundfunk melden, entstünde die Realisierung der Beitragspflicht ohne eigenes Zutun, einfach mit Unterzeichnung des Mietvertrages, bspw., wenn die Rundfunkbeitragspflicht angeblich für jeden Wohnungsinhaber automatisch entsteht.

Nach Maßgabe des EuGH, (siehe verlinktes Thema mit der dort verlinkten Entscheidung), ist es bereits unlauter, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht auf Kosten hinweist, die alleine kraft Vertragsunterzeichnung entstehen und durch den Verbraucher an ein Fremdunternehmen zu leisten sind, d.h., wo es kein eigenes Zutun des Verbrauchers zu diesem Fremdunternehmen benötigt, damit diese Kosten für den Verbraucher entstehen.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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Nach Maßgabe des EuGH, (siehe verlinktes Thema mit der dort verlinkten Entscheidung), ist es bereits unlauter, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht auf Kosten hinweist, die alleine kraft Vertragsunterzeichnung entstehen und durch den Verbraucher an ein Fremdunternehmen zu leisten sind, d.h., wo es kein eigenes Zutun des Verbrauchers zu diesem Fremdunternehmen benötigt, damit diese Kosten für den Verbraucher entstehen.

Die Vertragsunterzeichnung zwischen Vermieter und Mieter beinhaltet keine Angaben zum Rundfunkbeitrag, weil es keinen "versteckten" Vertrag zwischen Vermieter und LRA/BS gibt, wodurch Kosten/Beiträge auf den Mieter abgewälzt werden. Insofern geht diese Argumentation ins Leere. Ausrede/Hinweis seitens Rundfunkanstalt "Der Beitrag ist verfassungsgemäß und durch Gesetz festgesetzt." Dadurch, dass etwas in Gesetz gegossen ist, ist es bekanntgegeben und gilt folglich, ohne dass darauf hingewiesen werden muss. q.e.d.

Das Thema ist somit vom Tisch.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

M
  • Beiträge: 448
Im Prinzip hat ein Mietvertrag so wenig wie das Eigentum mit dem Innehaben der Wohnung.

Ich meine, man darf eine Wohnung mieten und leer lassen, oder zweckentfremden und als Lager nutzen. Oder eine Wohnung mieten, die Dritte bewohnen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2020, 11:41 von DumbTV«

b
  • Beiträge: 776
Ein Paar Anmerkungen:
1. Die Wohnung ist keine einfache Wohnung, sondern das Orts des möglichen Empfangs.
2. Es ist ein Unterschied, ob man eine Wohnung nach RBStV (mit Zusatzkosten) oder eine Wohnung, die den Anforderungen des RBStV nicht gerecht ist und keine Zusatzkosten mitbringt, mietet.
3. Will man sich in der vermieteten Wohnung bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt melden, braucht man eine Bescheinigung des Vermieters. Gerade diese Bescheinigung löst die melderechtliche Anmeldung in der Wohnung aus. Danach folgt die Zwangsanmeldung. Der Vermieter ist also an der Sache beteiligt.
https://www.wohnungsboerse.net/files/Vermieterbescheinigung.pdf
4. Gerade das Fehlen der Information zum Rundfunkbeitrag im Mietvertrag kann der Mensch nutzen, um gegen Beitragsschulden vorzugehen, denn laut Mietvertrag ist der Rundfunkbeitrag für diese Wohnung nicht vorgesehen.
5. Im Forum wurde früher die Situation diskutiert: was wäre, wenn das Konto eingefroren wäre, vom Beitragsservice geplündert und ein Teil der zu zahlenden Miete fehlte? Der Mieter hätte dann nicht das Geld um die Miete zu zahlen. Mit daraus folgenden Konsequenzen des Mietvertrags.
Beispiel: Person P besitzt 2 Konten. 1 Konto speziell für alle laufenden Kosten rund um Wohnung (alle aufgezählt laut Mietvertrag) eingerichtet. Anfang des Monats kommt auf das Konto 1.000 Euro und am Ende des Monats ist das Konto leer.


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3. Will man sich in der vermieteten Wohnung bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt melden, braucht man eine Bescheinigung des Vermieters. Gerade diese Bescheinigung löst die melderechtliche Anmeldung in der Wohnung aus. Danach folgt die Zwangsanmeldung. Der Vermieter ist also an der Sache beteiligt.
https://www.wohnungsboerse.net/files/Vermieterbescheinigung.pdf

Der Vermieter händigt dem Mieter eine Bescheinigung aus, mit der dieser gegenüber der Meldebehörde nachweisen kann, dass ein Mietverhältnis für eine bestimmte Wohnung besteht. Dass die Behörde die Information aus der Anmeldung nutzt um den BS zu informieren ist keine "Beteiligung des Vermieters" am Inkasso der LRA und sicher auch keine Vertragsfolge. Unterlässt nämlich der Mieter die Anmeldung, so erfährt die Meldebehörde vom Mietverhältnis nichts und der BS wird folglich nicht informiert. Die Probleme, die der Mieter durch die fehlende Anmeldung haben kann, betreffen dann den Mieter exklusiv, der Vermieter hat damit rein gar nichts zu tun.

4. Gerade das Fehlen der Information zum Rundfunkbeitrag im Mietvertrag kann der Mensch nutzen, um gegen Beitragsschulden vorzugehen, denn laut Mietvertrag ist der Rundfunkbeitrag für diese Wohnung nicht vorgesehen.

Quatsch! Im Mietvertrag ist auch nicht vorgesehen, dass der Mieter z. B. beim Einkauf MWSt. auf die erworbenen Waren zahlen muss, eine Krankenversicherung benötigt und vieles andere mehr. Mit deiner Argumentation könnte der Mieter einer Wohnung erfolgreich gegen die Zahlung von MWSt. vorgehen. Schallendes Gelächter des Verkäufers und der Finanzminister wären die Mindestfolge.

5. Im Forum wurde früher die Situation diskutiert: was wäre, wenn das Konto eingefroren wäre, vom Beitragsservice geplündert und ein Teil der zu zahlenden Miete fehlte? Der Mieter hätte dann nicht das Geld um die Miete zu zahlen. Mit daraus folgenden Konsequenzen des Mietvertrags.

Das hat mit der angeblich "unlauteren Geschäftspraxis von Vermietern" und der ebenso angeblichen Verpflichtung Mieter auf den sogn. Rundfunkbeitrag hinzuweisen, rein gar nichts zu tun. Im Übrigen wird im Forum Vieles erwähnt und diskutiert, das völliger Blödsinn ist. Die Behauptungen im Startbeitrag dieses Threads gehören unbedingt in die Rubrik "Blödsinn".

M. Boettcher


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B
  • Beiträge: 61
Wenn dann müsste es im Einwohnermeldeamt einen Warnhinweis geben: "Achtung! Die  mächtige Lobby der Rundfunkanstalten in enger Verbindung mit dem hörigen Gesetzgeber zwingen uns, Ihre Daten an den Beitragsservice weiterzugeben. Widerspruch gegen die Datenweitergabe ist zwecklos!"


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G
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Das blödsinnigste an dieser Diskussion ist, dass hier völlig am Ziel vorbei ein "Nebenkriegsschauplatz" eröffnet wird, der von dem tatsächlichen Problem, nämlich der mit Staatsgewalt durchgesetzten Finanzierung der Pensionskasse mit Sendebetrieb, völlig ablenkt.
Der "unlautere Vermieter" kann am wenigsten für das Versagen unseres Staates in Sachen Rundfunk.


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m
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  • Murks? Nein danke!
Der Vermieter ist nicht derjenige, der "aggressive Geschäftspraxis" lebt (Stichwort Direktanmeldung), sondern besonders er könnte in seiner verantwortlichen Rolle als Aufklärer auf die vorhandenen Möglichkeiten des Rundfunkbeitragboykotts hinweisen.



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Dadurch, dass etwas in Gesetz gegossen ist, ist es bekanntgegeben und gilt folglich, ohne dass darauf hingewiesen werden muss. q.e.d. Das Thema ist somit vom Tisch.
Die Mehrwertsteuer entsteht auch durch Gesetz und muß gegenüber dem Verbraucher ausgewiesen werden? Gleiches mit der Mineralölsteuer bei jedem Tankvorgang?

Rn. 46 - EuGH C-54/17 (Link siehe verlinktes Thema im Eingangsbeitrag).
Zitat
Außerdem sind die Informationen, die ein Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags über dessen Bedingungen und die Folgen des Vertragsschlusses erhalten hat, für ihn von grundlegender Bedeutung (Urteil vom 7. September 2016, Deroo-Blanquart, C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

@GEIZ ist geil
Daß die Vermieter nichts dafür können, ist unstreitig, aber sie haben als Unternehmer nun mal eine Verantwortung, auch in Belangen des Verbraucherschutzes. Bspw. könnten doch die großen internationalen Vermieter mal dazu Stellung beziehen und evtl. via EuGH eine derartige Frage klären lassen? Sie haben dazu nämlich alleine ob ihrer Größe eine bessere Lobby.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Mal von einer anderen Seite betrachtet: Wie müsste die Klausel im Mietvertrag aussehen, um den Mietvertrag "lauterer" zu machen?

- "Hiermit wird der Mieter darauf hingewiesen, dass für die Wohnung der im RBStV geregelte gesetzliche Rundfunkbeitrag (in momentaner Höhe von 17,50 Euro monatlich) von den tatsächlichen Inhabern unabhängig von den im Mietvertrag festgelegten Kosten für Mietzins und Nebenkosten an die Landesrundfunkanstalt  zu entrichten ist."

richtig?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

m
  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
richtig?
Zitat
Ich weise Sie darauf hin, dass der im RBStV geregelte Rundfunkbeitrag (in Höhe von 17,50 EUR monatlich) nur vom tatsächlichen Inhaber geschuldet ist. Sollten Sie der zuständigen Landesrundfunkanstalt gegenüber die Inhaberschaft bestreiten wollen, können Sie sich auf meine volle Unterstützung verlassen.


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Wer die  angeblichen Nebenpflichten eines Vermieters bejaht, muss diese zweifelsfrei auch an anderer Stelle einfordern. Gilt das also auch für Haus-/Wohnungsverkäufer? Müsste ein Autoverkäufer dann nicht auch auf Folgekosten hinweisen, die bei der Nutzung des Kfz z. B. durch Treibstoffe, Schmiermittel, Wartung/Reparaturen, Kfz-Steuer und Versicherungspflicht entstehen? Wenn nein, warum nicht?

Konsequent zu Ende gedacht landen wir bei mit solchen Überlegungen bei den blödsinnigen US-Gesetzen, die Verkäufer von Mikrowellen-Geräten zwingen darauf hinzuweisen, dass man darin keine Kleintiere trocknen darf; und der Anbieter von "Coffee to go" muss den Kunden erläutern, dass dies Getränk heiß sein kann. Puh! Schöne neue Welt, die sich einige im Forum offenbar vorstellen.

Vorschlag: die Apologeten solchen Blödsinns sollen, so sie Mieter und und in den letzten Jahren in eine Wohnung eingezogen sind, einfach Ihren Vermieter verklagen, wenn der sie nicht auf die "Rundfunkbeitragspflicht" hingewiesen hat (was die Regel sein dürfte). - Bitte unbedingt den "Erfolg" solcher Anstrengungen hier melden!

M. Boettcher


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Vorschlag: die Apologeten solchen Blödsinns sollen, so sie Mieter und und in den letzten Jahren in eine Wohnung eingezogen sind, einfach Ihren Vermieter verklagen, wenn der sie nicht auf die "Rundfunkbeitragspflicht" hingewiesen hat (was die Regel sein dürfte). - Bitte unbedingt den "Erfolg" solcher Anstrengungen hier melden!

Der Vermieter hat doch ebenfalls Interesse an einem guten Verhältnis und an der Abschaffung des Rundfunkbeitragszwangs. Den sollte man natürlich nicht (sinnlos) verklagen.


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