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Autor Thema: Neuer Medienstaatsvertrag: Bitte nicht diskriminieren!  (Gelesen 3445 mal)

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taz, 29.10.2020

Neuer Medienstaatsvertrag
Bitte nicht diskriminieren!

Von Peter Weissenburger

Zitat
Der Medienstaatsvertrag regelt künftig die Rechte und Pflichten aller Sender*innen und Sender in Deutschland. Egal ob klassischer Rundfunk, Plattformen oder User Generated Content. Am Mittwoch hat mit Mecklenburg-Vorpommern das letzte Landesparlament den Vertrag ratifiziert, das Gesetz kann damit in Kraft treten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Ich habe nur einen Fernseher, ein Radio und ein Handy. Geht mich das überhaupt etwas an?
[…]

Ich produziere Inhalte für Youtube, Instagram, Twitch oder andere soziale Netzwerke. Was ändert sich für mich?
[…]

Mein Start-up bietet eine Suchmaschine oder eine Content-Plattform an. Worauf muss ich achten?
[…]

Ich nutze barrierefreie Medien. Bietet der Medienstaatsvertrag Verbesserungen für mich?
[…]

Und was ändert sich bei den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Medien?
Für die Mediatheken gilt weiter: Die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen dürfen nicht „presseähnlich“ sein. Sie dürfen nicht hauptsächlich aus Text bestehen, weil sie sonst den Presseverlagen unfair Konkurrenz machen würden. Ausnahmen sind Transkripte von Sendungen und Texte im Dienst der Barrierefreiheit. Sendungen, die keine Eigenproduktionen sind, müssen weiterhin nach einer Frist aus den Mediatheken verschwinden: Filme und Serien nach 30 Tagen, Sportereignisse nach 7 Tagen.

Weiterlesen auf:
https://taz.de/Neuer-Medienstaatsvertrag/!5721182/



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Aus dem neuen obigen Artikel zum Medienstaatsvertrag:
taz, 29.10.2020
Neuer Medienstaatsvertrag
Bitte nicht diskriminieren!

Von Peter Weissenburger
https://taz.de/Neuer-Medienstaatsvertrag/!5721182/
ein weiterer Auszug:
Alle Streamer*innen und Content Creators, die im Schnitt 20.000 Nutzer*innen gleichzeitig erreichen – egal ob linear oder on demand –, müssen künftig Lizenzen beantragen.

Da stellt sich die Frage, was eigentlich lizensiert werden soll. Es gibt ja im Internet keine begrenzten Frequenzen wie bei Fernsehen und Hörfunk, für die mehr Nachfrage als Angebot besteht.

Was will also der Lizenzgeber - der Staat - überhaupt lizensieren? Das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Grundgesetz ab 20.000 Beteiligten?

Wie wäre es mit Lizenzen für Religionsgemeinschaften nach Art. 4 GG ab 20.000 Gläubigen?
Wann müssen Lizenzen für Demonstrationen nach Art. 8 GG mit über 20.000 Teilnehmern erworben werden?
Vereine und Gewerkschaften nach Art. 9 GG mit über 20.000 Mitgliedern könnte man lizenzpflichtig machen …


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2020, 19:56 von DumbTV«

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Was will also der Lizenzgeber - der Staat - überhaupt lizensieren ? Das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Grundgesetz ab 20.000 Beteiligten?

Ja. Genau das. Wenn man 20.000 Leuten seine Meinung gleichzeitig sagen will, muss man eine Erlaubnis haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2020, 19:56 von DumbTV«

P
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Art 5 GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Zitat
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Sofern ein "Medienstaatsvertrag" kein Gebilde ist, welches die Anforderung "der allgemeinen Gesetze" erfüllt, kann jeder gegen den "Medienstaatsvertrag" unmittelbar Klage erheben.
Die Zeit läuft dazu ungefähr ein Jahr ab Bekanntgabe.

Hinzug kommt: Es gibt bei dem Recht keine Dokumentationspflicht in dem Sinne, dass ein jeder, der das Recht ausübt, verpflichtet wäre zu zählen, wie viele Personen seine Meinung empfangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2020, 18:22 von Bürger«

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Ja. Genau das. Wenn man 20.000 Leuten seine Meinung gleichzeitig sagen will, muss man eine Erlaubnis haben.

Es ist ein bischen schlimmer: Bei den 20.000 handelt es sich um den Durchschnitt der Beteiligung, also ein Spiegel des Interesses am Angebot! Erreichen kann jeder übers Internet ja theoretisch eigentlich jeden, der drinhängt. Unabhängig vom Inhalt des Angebots.
Es wird also derjenige lizensiert (kontrolliert hoheitlich ausgebremst), der durch seinen Auftritt grösseres Interesse erweckt! Ich weiss nicht, ob das nicht das genaue Gegenteil von freiheitlich demokratischer Denkweise ist...

Wenns ums Geld verdienen übers Internet geht, kann ich die Bedenken ja verstehen. Aber da ist die Meinungsfreiheit nicht betroffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2020, 10:21 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

M
  • Beiträge: 448
Es wird also derjenige lizensiert (kontrolliert hoheitlich ausgebremst), der durch seinen Auftritt grösseres Interesse erweckt!

Jetzt verstehe ich, warum der öffentlich rechtliche Rundfunk keine Lizenz benötigt, sondern im Gegenteil alle möglichen Privilegien bekommt.


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Auch ich habe den Eindruck, dass es bei diesem Teil des neuen Medienstaatsvertrags nur um Zensur und Kontrolle der neuen Medien geht. Ein Bekannter aus Italien hat mir vor einiger Zeit mal erzählt, dass Berlusconi etwas Ähnliches für Italien durchsetzen wollte. Eine öffentlich Debatte in den Parlamenten wird es wohl zu diesem Thema nicht geben, da es dort offensichtlich nur um die Frage der Erhöhung des Rundfunkbeitrages geht. Dabei wird diese Erhöhung damit begründet, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mehr Geld benötigen, um sich im Internet ausbreiten zu können.

Nach meiner Einschätzung kann dieses neue Mediengesetz nur für Webseiten gelten, die eine DE-Domain haben. Diese Domain wird von der Denic vergeben, weshalb man für die Inhaberschaft einer solchen DE-Endung in seiner Webseite bereits eine Lizenzgebühr zahlen muss. Daher ist für mich schon gar nicht nachvollziehbar, welchen formellen Zweck diese neue Form der Lizenzierung überhaupt haben soll. Natürlich kann man diese zusätzliche Lizenz dadurch umgehen, dass man die Domain eines anderen Landes verwendet, in dem die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung mehr respektiert wird, als wie es in Deutschland der Fall ist; wobei ich es grundsätzlich schon besser fände, wenn es zu diesem Thema endlich mal eine parlamentarisch Auseinandersetzung gäbe. Es ist jedenfalls offensichtlich, dass die Politik wieder einmal zu den neuen Medien Entscheidungen trifft, die an der Realität vorbeigehen.

Eine gut organisierte Verfassungsbeschwerde gegen den Medienstaatsvertrag würde ich daher gerne unterstützen, wenngleich ich selber nicht direkt von einer solchen Lizenzierung betroffen bin. Unter einer gut organisierten Beschwerde verstehe ich Beschwerden, wie es sie beispielsweise zur Vorratsdatenspeicherung gab. Die sehr schwammigen Formulierungen in der neuen Form eines Staatsvertrag erinnern mich schon jetzt irgendwie an die Einführung der Internet-Gebühr, die ebenfalls sehr schwammig, fast unkenntlich, im 8. RÄStV formuliert wurde, um daraus Maßnahmen herzuleiten, die nicht direkt im Gesetz stehen. Dieses Prinzip der unredlichen Gesetzeseinführung scheinen die Anhänger der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erneut wiederholen zu wollen. Auch hier muss juristisch endlich mal geklärt werden, dass die neuen Medien nichts mit den alten Medien zu tun haben. Es geht also durchaus um die Frage der Diskriminierung der neuen Medien. Siehe hierzu auch:

Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28411.0
Artikel 10 EMRK: Bruno Antonio Faccio gegen Italien, Beschwerde 33/04
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32853.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32853.msg201695.html#msg201695
Über den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.msg207557.html#msg207557


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2020, 18:39 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 7.255
dass man die Domain eines anderen Landes verwendet, in dem die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung mehr respektiert wird,
Deswegen ist der Serverstandort von "Eur-Lex" wohl auch in den USA und nicht in Europa?

Zitat
Hostname    eur-lex.europa.eu         
Internetdienstanbieter    Amazon.com, Inc.
Kontinent    Nordamerika         
Nationalflagge    US
Land    Vereinigte Staaten von Amerika         
Ländercode    US
Region    Washington         
Lokale Zeit    06 Nov 2020 09:22 PST
Stadt    Seattle         
Postleitzahl    98108
IP-Adresse    99.84.156.2         
Breitengrad    47.54


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Motivation für den „Medienstaatsvertrag“ ist schlicht und einfach Zensur und Unterdrückung. Einerseits kaufen die Politiker sich das Wohlwollen reicher Verlegerfamilien mit einer „milden“ Gabe von 220 Mio. - siehe

Deutschland steigt in die direkte Presseförderung ein
https://www.deutschlandfunk.de/millionenhilfe-fuer-verlage-deutschland-steigt-in-die.2907.de.html?dram:article_id=486614

Andererseits verlangt man von Bürgern, deren Reichweite im Vergleich zu den führenden Verlagen, privaten und ÖR-Sendern meist ziemlich begrenzt ist, eine Erlaubnis für das Verbreiten ihrer Meinung einzuholen. Macht gründete sich über Jahrhunderte u. a. auch auf den Zugang zu mehr und exklusiven Informationen und die Möglichkeit diese dem Volk vor zu enthalten. Dies ist seit ein paar Jahrzehnten weitgehend vorbei. Nachdem die Nutzung des Internets auch denen möglich ist, die keine Nerds sind, droht nicht nur der Informations- und Wissensvorsprung der Politiker und Regierungen zu verschwinden. Mit der Möglichkeit Tausende via Internet zu erreichen, sogar mobil, der Vervielfachung der Reichweite jedes Einzelnen weit über Stammtisch, Familie und Freundeskreis hinaus, entsteht ein Gegengewicht zur Politik, dass das Potential von Revolutionen besitzt, die zusammen mit den heutigen Mobilisierungsmöglichkeiten z. B. über „soziale Netze“ schneller und tiefgreifender sein können als die, die 1989 die DDR beendeten.  Dies Bild stets vor Augen haben die Politiker schlicht Angst vor einem Volk, dass die herrschende Politik irgendwann Oberkante Unterlippe hat. 1989 soll sich nicht wiederholen. Darum werden Überwachungs- und Zensurbestrebungen und -gesetze intensiviert, die Befugnisse der Geheimdienste erweitert, Polizeigesetze verschärft, verlangt man den Einsatz der Bundeswehr im Innern usw. usf. Es ist blanke Angst, dass die Grenzen der Repression erreicht werden könnten, ohne dass man - die Politik - auf massive, organisierte Gegenwehr  entsprechend vorbereitet ist. Wenn ein Rezo mit einem einzigen Video die Unionsparteien erschüttern kann, ist das Potential lediglich angedeutet. Da ist deutlich mehr möglich. Und daher baut der kluge Mann/die kluge Frau vor; z. B. durch geeignete Gesetze wie den Medienstaatsvertrag.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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