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Autor Thema: 18 statt 8€? Wegfall der Umlagefähigkeit könnte Kabelfernsehkosten erhöhen  (Gelesen 4870 mal)

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
Ist schon interresant wie der ein und andere Politiker plötzlich seine "soziale Ader" entdeckt...wenn aber z.B. ein Student mit geringen Einkommen welcher kein Bafög bekommt die sogenannten Rundfunkbeiträge, am besten noch für die gesamte Wohngemeinschaft  (mit Bafög-Berechtigten),  allein zahlen soll/muss ... oder wenn eine gerade so über die Runden kommende alleinerziehende Mutter genauso viel zahlen soll wie ein Mehrpersonenhaushalt in einer Villa... da ist diese "soziale Ader" verstopft... >:(

Und seit wann sind die Öffentlich-Rechtlichen kostenfrei?



Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/heise.png

heise.de, 14.10.2020

18 statt 8 Euro? Wegfall der Umlagefähigkeit könnte Kabelfernsehkosten erhöhen
Viele Mieter profitieren mit niedrigen Gebühren von der Umlage der Kabelkosten auf alle Mieter. Das soll entfallen. Höhere Kosten wären die Folge.
Zitat
[…]

Lukratives Geschäft für Kabelnetzbetreiber
[…]

Öffentlich-rechtliche Programme kostenfrei
Das vielstimmige Orchester der Kritiker ist mit Vertretern aus ganz unterschiedlichen politischen Ecken besetzt. Reinhard Houben von der FDP-Bundestagsfraktion weist darauf hin, dass Hartz-IV-Empfänger besonders betroffen sind. Denn bisher übernimmt das Amt deren Mietnebenkosten – fielen die TV-Kosten da raus, müssten die Bezieher staatlicher Sozialleistungen das Geld selbst berappen. Vielen wäre das wohl zu teuer – "und dann haben sie keinen direkten Zugang zu Informationen im Fernsehen", moniert Houben. Sein Bundestagskollege Ralph Lenkert von der Linken ist ebenfalls dagegen. "Eine Gesetzesänderung, die zu einer Preiserhöhung für Bürgerinnen und Bürger führt, lehnen wir ab." Er fordert eine Garantie zum kostenfreien Empfang öffentlich-rechtlicher Sender für Jedermann.

[…]

"Nebenkostenprivileg"
[…]

Mengenrabatte entfallen
[…]

weiterlesen:
https://www.heise.de/news/18-statt-8-Euro-Wegfall-der-Umlagefaehigkeit-koennte-Kabelfernsehkosten-erhoehen-4928161.html


Zum Thema siehe u.a. auch:
Medienrecht: Ein Relikt aus analogen Zeiten (04/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22788.0

TV-Kabel-Gebühren: Vodafone warnt vor Preissteigerung (09/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32109.0

Kabelanschluss: Streit ums "Nebenkostenprivileg" (07/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34035.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2021, 19:19 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.386
Letztlich werden diese Kosten doch aber eh nur für die erhöht, die Kabelfernsehen auch nutzen, wohingegen die anderen, die, die es nicht nutzen, davon befreit werden.

Immerhin haben wir doch inzwischen gelernt, (haben wir?), daß im europäischen Rahmen nur der Nutzer einer Dienstleistung zur Finanzierung der von ihm bestellte Dienstleistung heranzuziehen ist.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das ist doch das Verrückte. Man erregt sich landauf, landab darüber, dass Nutzer einer Infrastruktur einen Vorteil auf Kosten von Nichtnutzern besitzen und diesen nun, nach Jahrzehnten der Gewöhnung an diese Unverschämtheit, verlieren sollen. Dass die Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gleiche Weise beraubt werden, interessiert dagegen, außer den Betroffenen selbst, nahezu niemanden.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

N
  • Beiträge: 11
Aus dem Artikel:
Zitat von: Artikel
...heißt es im Wirtschaftsministerium: „Mieter sollen künftig nur noch für die Dienste bezahlen, die sie auch tatsächlich nutzen.

Das sollte das Wirtschaftsministerium mal dem ör und den Gerichten vermitteln.

...und warum nur Mieter?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2020, 15:11 von DumbTV«

  • Beiträge: 7.386
Das ist doch das Verrückte. Man erregt sich landauf, landab darüber, dass Nutzer einer Infrastruktur einen Vorteil auf Kosten von Nichtnutzern besitzen und diesen nun, nach Jahrzehnten der Gewöhnung an diese Unverschämtheit, verlieren sollen. Dass die Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gleiche Weise beraubt werden, interessiert dagegen, außer den Betroffenen selbst, nahezu niemanden.
Du übersiehst die unterschiedlichen Kompetenzen; Rundfunk ist Landesrecht, mit Ausnahme der Technik; alles, was kein Rundfunk ist, unterfällt hingegen dem Bundesrecht, bzw. darf auch von diesem reguliert werden.

Und hier kommt dann Art 31 GG ins Spiel und die Ausführungen des BVerfG dazu, die es in 2 BvN 1/95 getroffen hat. Hat der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen eine Regel gesetzt, dürfen die Länder dieses nicht mehr.

Der Bund freut sich u. U., wenn die Länder nicht zu Potte kommen oder uneinig sind.

Zu übersehen ist ebenfalls nicht, daß die nationale Umsetzung/Einarbeitung einer EU-Richtlinie zuerst einmal dem EU-Mitgliedstaat obliegt und nicht seinen etwaig teilsouveränen Regionen.

In dem der Bund diese Umlagefähigkeit also streicht, setzt er im Rahmen seiner Kompetenzen EU-Recht um.

Und dieses übrigens auch in Bezug auf die Entscheidungen des EuGH, wonach die "Übertragung per Kabel" kein Rundfunk ist und insofern vom Bund geregelt werden kann; zudem weiterhin Kabelinhalt "digitaler Inhalt" ist und eh nur von dem Verbraucher zu finanzieren ist, der ihn zur Leistungserbringung an sich bestellt hat.

Weiterführendes Thema, in dem die anderen Themen verlinkt sind:

Kann der "Inhalt" Rundfunk sein, wenn die "Technik" kein Rundfunk ist?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34291.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2020, 16:05 von DumbTV«
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Du übersiehst die unterschiedlichen Kompetenzen; Rundfunk ist Landesrecht, mit Ausnahme der Technik; alles, was kein Rundfunk ist, unterfällt hingegen dem Bundesrecht, bzw. darf auch von diesem reguliert werden.

@pinguin: du solltest dir deine Standardfloskel einfach abgewöhnen. Ich übersehe hier gar nichts und es geht nicht einmal andeutungsweise um Rundfunkrecht. 
Es geht darum, dass Vermieter seit Jahrzehnten für Kabelnetzbetreiber das Inkasso machen und dabei auch diejenigen zur Kasse bitten, die vom Kabelanschluß keinen Gebrauch machen. Das ist etwa so, als würden sie das Abo der großen Morgenzeitung mit den vier Buchstaben auf die Miete umschlagen, die man sich dann im Zeitungsladen an der Straßenecke abholen kann. Die Umlagemöglichkeit ist eine reine Förderung der Kabelnetzbetreiber, für die es keinen nachvollziehbaren Grund gibt.

M. Boettcher


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und es geht nicht einmal andeutungsweise um Rundfunkrecht.
Letztlich schon auch; nämlich bis zu dem Punkt, wo es ins Kabel eingespeist wird und von diesem Dienstleister dafür zuvor via Satellit, (bspw.), empfangen wird.

Und dann lies Dir Deine Antwort von 09:39 Uhr noch einmal genau durch; den Bezug zum Rundfunk hattest Du selber hergestellt. Von mir kam lediglich der Verweis auf die unterschiedlich zuständigen Normgeber.

Es gäbe auf Seite des Bundes u. U. keine derartige Überlegung, wenn keine europäische Erfordernis dahinter stünde.


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G
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Natürlich geht es hier nicht um Rundfunkrecht. Es geht ausschließlich um Mietrecht. Darf man den Kabelanschluß generell auf den Mieter umlegen oder nicht. Ist eine ähnliche Frage wie die Umlegung der Aufzugskosten auf die Erdgeschoßbewohner. Hat nichts mit Rundfunk zu tun.


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b
  • Beiträge: 776
Person P nutzt solche Beiträge gnadenlos aus:

Zitat
Zahlen muss jeder, ob er will oder nicht – auch Fernsehverweigerer. Die Bundesregierung will dieses Konzept kippen. Stattdessen soll jeder Haushalt einen eigenen Vertrag abschließen mit dem Netzbetreiber. [...] Öffentlich-rechtliche Programme kostenfrei [...] Er fordert eine Garantie zum kostenfreien Empfang öffentlich-rechtlicher Sender für Jedermann. [...] "Die Zwangsabgabe für ein Fernseh-Kupferkabel aus dem letzten Jahrhundert, von der etwa 12,5 Millionen Mieter betroffen sind, muss abgeschafft werden", heißt es vom Bonner Konzern. [...] Unzufriedene Mieter sollten hingegen die Möglichkeit haben, von den Kosten befreit zu werden. [...] Der Düsseldorfer VWL-Professor Justus Haucap hält dies aber für wenig praktikabel: Denn je mehr Mieter aussteigen aus dem Vertrag, desto teurer würde der Fernsehbezug.

Es gibt keinen Grund, diesem Beitrag nicht zu glauben. Also: es gibt Fernsehverweigerer, öffentlich-rechtliche Programme sind kostenfrei. Man kann Analogie benutzen: es gibt Zwangsabgabe für ein Fernseh-Kupferkabel; Möglichkeit, von den Kosten befreit zu werden;  es gibt ein Vertrag zum Fernsehbezug, usw.

Das alles kann man zitieren und in eigenen Schriften benutzen.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Zahlen muss jeder, ob er will oder nicht – auch Fernsehverweigerer.

Steht tatsächlich so im Artikel drin, auch wenn man es kaum glauben mag.
Das bedeutet also, dass Fernsehen praktisch eine gesetzliche Pflicht darstellt, wie etwa die Wehrpflicht. Und Fernsehverweigerer sind praktisch nichts anderes, als Kriegsdienstverweigerer.

Ist schon interessant, wie schnell man doch als Verweigerer abgestempelt wird. Ich mag dieses und jenes Essen nicht, und schwups, schon bin ich ein Verweigerer.

Zitat
Sogar aus Reihen der Regierungskoalition kommt Kritik. So wertet der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernhard Daldrup, die Abschaffung der Umlagefähigkeit als "problematisch und keineswegs die sozial gerechtere Lösung". Auch von Bauministern der Länder und von Landesmedienanstalten werden Bedenken geäußert. Letztere warnen vor Reichweitenverlusten beim TV-Empfang und negativen Auswirkungen auf die Angebotsvielfalt: Kleine Sender, die ihr Programm bisher nur über Kabel anbieten, könnten verschwinden.

Geht es noch? Beim Rundfunkbeitrag schert sich ja auch keiner um soziale Gerechtigkeit.
Und was haben Bauminister überhaupt damit zu tun?
Und warum sollten kleine Sender, die ihr Programm über Kabel anbieten, plötzlich verschwinden? Verschwinden die Kabel dann auch oder werden kürzer, was dann die Reichweite reduzieren würde?

Zitat
Sein Bundestagskollege Ralph Lenkert von der Linken ist ebenfalls dagegen. "Eine Gesetzesänderung, die zu einer Preiserhöhung für Bürgerinnen und Bürger führt, lehnen wir ab." Er fordert eine Garantie zum kostenfreien Empfang öffentlich-rechtlicher Sender für Jedermann.

Tja Herr Lenkert, aber dann müßten die Kosten für den Kabelanschluss komplett abgeschafft werden. Und für die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen im Internet müßte ein kostenloser Zugang zum Internet sichergestellt sein.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Natürlich geht es hier nicht um Rundfunkrecht.
Sicher, es geht aber um die Finanzierung der Hardware für Medien, oder? Und damit letztlich auch für Rundfunk, denn der Kabelnetzbetreiber wird u. U. dem Kabelfernsehdienstleister, also dem, der den Inhalt bereitstellt/weiterleitet, auch die Hardware für die Einspeisung in das Kabelnetz zur Verfügung stellen, also eine SAT-Antenne, und die wiederum empfängt Rundfunk.

Bitte trenne zw. Hardware und Software.

Umlagefähig kann die Hardware weiterhin sein, d.h., der bloße Wohnungsanschluß ohne jedweden Inhalt. Nicht umlagefähig ist der Inhalt für den, der ihn nicht bestellt hat.

Wenn in den derzeit umgelegten Kabelfernsehkosten auch Kosten für Inhalte enthalten sind, müssen die rausgerechnet werden.


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G
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Es geht lediglich um den Kabelanschluß. Da sind keine bezahlten Inhalte dabei. Die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses resultierte aus der analogen Umlagefähigkeit der Gemeinschaftsantennenanlage. Hat nur mit Mietrecht zu tun, es betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Kein Rundfunkrecht.


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Es geht lediglich um den Kabelanschluß. Da sind keine bezahlten Inhalte dabei. Die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses resultierte aus der analogen Umlagefähigkeit der Gemeinschaftsantennenanlage.
Dann läßt sich das doch eigentlich mit dem Telefonanschluß vergleichen? Und den zahlt nur der, der ihn bestellt hat; ein Vermieter hat damit gar nix zu tun?

Umlagefähigkeit einer Gemeinschaftsantennenanlage? Hoffentlich doch nur für jene, die sich bewusst haben da anschließen klassen? Könnte nämlich sonst (inzwischen) eu-rechtswidrig sein.


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@pinguin
Der Mieter bezieht eine Wohnung mit (Gemeinschafts-)Zentralheizung, Hausfassade, Dach, Aufzug, Außenanlage und Gemeinschaftsantennenanlage. Das ist ihm vorher bekannt, weil es im Mietvertrag steht.
Sind die Betriebskosten für die Heizung, den Aufzug, die Kosten für die Fassadenreinigung, die Dachrinnenreinigung und die Gartenpflege auch eu-rechtswidrig?


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Sind die Betriebskosten für die Heizung, den Aufzug, die Kosten für die Fassadenreinigung, die Dachrinnenreinigung und die Gartenpflege auch eu-rechtswidrig?
Das ist eine gute Fragestellung; die Heizung jedenfalls ist schon mal in Hauskosten und Wohnungsverbrauchskosten gesplittet. Niemand ist verpflichtet, den Heizverbrauch anderer zu finanzieren. Deswegen ist ja die Unterscheidung zwischen Hardware und deren Inhalt, also der Software, von erheblicher Tragweite.

Fassadenreinigung, Gartenpflege und Dachrinnenpflege betrifft das Haus als Einheit, und die entsprechenden Kosten sind sicher umlagefähig; beim Fahrstuhl bin ich mir nicht sicher. Gerade im Osten wurden oft nachträglich Fahrstühle angebracht und nicht immer an jedem Aufgang eines Mehrfamilienhauses. Warum sollten jene, die zu ihrer Wohnung keinen Aufzug nutzen können, Hauskosten zur Aufzugwartung per Betriebskostenabrechnung aufgebürdet bekommen?


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