Das BverfG respektive Herr Kirchhof erkennt, dass EU Recht zu berücksichtigen ist, dass ist doch schon mal was...
für die die Verfahren zum RBStV sollte dies dann ja wohl auch gelten?!
Vollkommen richtig. Das Ziel der Vorratsdatenspeicherung ist die Strafverfolgung und Identifizierung von Personen. Vereitelung von Straftaten - Terrorabwehr etc.
Das Ziel des Datenabgleiches zwischen den Meldeämtern und dem BS ist die Verfolgung und das Zwangserfassen von säumigen Nichtzahlern des RF-Beitrages.
Nicht nur zur notwendigen Programmgestaltung des öffentlich rechtlichen Rundfunk und Fernsehens, nein auch zur Sicherung von Zusatzpensionen der dort beschäftigten Mitarbeiter.So mit ergibt sich in der grundsätzlichen Zielsetzung erst mal kein Unterschied.