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Autor Thema: Geschlossene Hotels müssen "GEZ" zahlen  (Gelesen 3048 mal)

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Geschlossene Hotels müssen "GEZ" zahlen
Autor: 11. Oktober 2020, 22:23
saechsische.de, 11.10.2020

Geschlossene Hotels müssen "GEZ" zahlen

Auf das Erlassen des Rundfunkbeitrags für Unternehmen in Zwangspause konnten sich die Politiker noch nicht einigen. Das liegt an dem komplizierten Konstrukt.
Von Gunnar Klehm

Zitat
Die Politik plant derzeit allerlei Hilfen für Unternehmen. Die Rundfunkgebühren  wurden bisher aber noch nicht erlassen. Und das, obwohl beispielsweise in vielen Hotels derzeit kein einziges Zimmer belegt ist, in dem Fernsehen geguckt oder Radio gehört wird.

Der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag (RBStV) sieht zwar für Sozialfälle eine Beitragsbefreiung oder -ermäßigung vor, doch Unternehmen, die in Zwangspause geschickt wurden, gehören nicht dazu.

Die Ziegelscheune in Krippen mit Gasthaus und fünf Zimmern muss beispielsweise etwa 60 Euro im Monat zahlen - obwohl das Haus geschlossen ist, weil wegen der Corona-Verbote kein geregelter Betrieb mehr möglich ist. "Wird das jetzt ausgesetzt oder gestundet? Ich weiß es nicht", sagt Gastwirt Frank Leupold. Die Summe ist jetzt zwar das kleinste Übel angesichts der Einnahmeverluste. Doch die Politik hätte hier längst für Entlastung sorgen können. "Warum das nicht längst passiert ist, verstehe ich nicht", sagt Leupold.
[…]

Hochgerechnet auf die mehr als 10.000 Hotelbetten allein bei den kommerziellen Anbietern im Tourismus-Gebiet Sächsische Schweiz kommt im Monat ein mittlerer fünfstelliger Betrag zusammen, private Vermieter mit mehr als einem Zimmer sind da noch nicht mal mitgerechnet.
[…]

Weiterlesen auf (Abo):
https://www.saechsische.de/plus/geschlossene-hotels-muessen-gez-bezahlen-corona-5196828.html


Zu diesem Sachverhalt siehe und diskutiere bitte im bereits bestehenden Thread unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
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Weitere tangierende Meldungen siehe u.a. unter
CORONA: GEZ kann Unternehmen erlassen werden (04/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33580.0
Der Beitrags-Lockdown - Rundfunkabgabe und Corona (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33681.0
Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei angeordneter Schließung (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33724.0
Zum Vergleich/ zur Berücksichtigung aber auch noch eine etwa ältere Pressemeldung
Rundfunkgebühren trotz Betriebsruhe (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28441.0
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: Geschlossene Hotels müssen "GEZ" zahlen
#1: 11. Oktober 2020, 22:25
ruhrnachrichten.de (Abo), 11.10.2020

Hotels in Dortmund müssen Gebühren für leere Zimmer zahlen

In Corona-Zeiten sind Hotelbesitzer eh arg gebeutelt. Nun müssen sie sogar für eine Leistung im vollen Umfang bezahlen, die sie gar nicht nutzen. Aber es gibt einen Hoffnungsschimmer.

von Maximilian Konrad

Zitat
Die Corona-Krise hat das Hotelgewerbe schwer getroffen. Wenigen Einnahmen stehen große Ausgaben gegenüber. Seit Monaten können Hotels ihren Gästen bei weitem nicht alle Zimmer anbieten. Oft wird nur etwa ein Drittel genutzt. Und trotzdem laufen manche Kosten in voller Höhe weiter.
[…]

Weiterlesen auf (Abo):
https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/dortmunder-hotels-muessen-rundfunkgebuehren-fuer-leere-zimmer-zahlen-plus-1563228.html


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Re: Geschlossene Hotels müssen "GEZ" zahlen
#2: 12. Oktober 2020, 12:36
Der Rundfunkbeitrag wird für einen "beitragspflichtigen Vorteil" erhoben, bei dem es auf die Nutzung nicht ankommt. Ob im Hotel also viele Gäste sind oder kein einziger, ist unerheblich. Die Ausstrahlung des Rundfunks erfolgt weiterhin - trotz Corona.

Um gegen den Zwangsbeitrag vorzugehen, muss die Existenz des behaupteten "beitragspflichtigen Vorteils" bestritten werden und sich hierbei auf die Beschreibung eben dieses "beitragspflichtigen Vorteils" in RN 80 des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bezogen werden. Es muss aufgezeigt werden, dass der ÖRR strukturell (nicht punktuell anhand einer einzelnen Sendung) zur Zeit nicht gewillt oder in der Lage ist, einen "beitragspflichtigen Vorteil" im Sinne der Beschreibung des Bundesverfassungsgerichtes zu erbringen.


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Re: Geschlossene Hotels müssen "GEZ" zahlen
#3: 12. Oktober 2020, 13:48
Die Rechtsgrundlage für die Befreiung steht im Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag,
ferner konkret in Sachen Corona in einigen aktuellen Rechtsquellen für deren Deutung im Corona-Kontext.

Da nur Rechtsanwälte für die Bearbeitung von den Rechtsschutzversicherern bezahlt werden, muss die Verfahrensführung durch Anwälte erfolgen. Diese können aber externe bezahlte Gutachter / Kurzgutachten im Abrechnungsantrag bewilligt erhalten. Also ist machbar, die bei den Streitern angesammelte Kompetenz fair zu nutzen.

Wer auf die - letztlich vorzugsweise listig abweisenden - Auskünfte der ARD-Landesanstalten vertraut, der vertraut auch darauf, dass Zitronenfalter Zitronen falten können?
 
Satans Zitat - @Profät die Abolo - :
"Europas größter Datenschutz-, Politik- und Jusitzskandal",
---------------------------------------------------------------------
Schön, dass dies als Zitat nun durch jedermann in Schriftsätzen zitiert werden darf.
Der @Profät hat die Grenzen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit nicht überschritten, wie allein die hier bekannten Verfahren gegen diesen Skandal unter seiner denkenden Mitwirkung legitimieren.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Geschlossene Hotels müssen "GEZ" zahlen
#4: 12. Oktober 2020, 16:09
Aber ob das so hinreichend bzw. die einzige Ansatzmöglichkeit ist?

Der Rundfunkbeitrag wird für einen "beitragspflichtigen Vorteil" erhoben, bei dem es auf die Nutzung nicht ankommt. Ob im Hotel also viele Gäste sind oder kein einziger, ist unerheblich. Die Ausstrahlung des Rundfunks erfolgt weiterhin - trotz Corona.

Um gegen den Zwangsbeitrag vorzugehen, muss die Existenz des behaupteten "beitragspflichtigen Vorteils" bestritten werden ...

In den Landtagsdrucksachen zum XV. RfÄndStV ist unter den Härtefallbestimmungen zu § 4, 6 RBStV auch die Möglichkeit der »Objektiven Unmöglichkeit« der Rundfunknutzung als Befreiungsgrund aufgeführt. Wenn ein Hotel längere Zeit geschlossen ist - & umso mehr in Zeiten, wo es sogar Beherbungsverbote gibt - wäre das nicht erfolgversprechender, als mit dem Argument auf die Anstalten loszugehen (das ist ein anderes Kapitel) ob diese in der Lage seien oder nicht, ein den Vorschriften entsprechendes Programm abzuliefern?


Edit "Bürger": Siehe Ergänzung im Einstiegsbeitrag
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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Re: Geschlossene Hotels müssen "GEZ" zahlen
#5: 12. Oktober 2020, 16:59
Hatte es letztens aber nicht eine hier auch im Forum erwähnte/diskutierte Entscheidung eines Bundesgerichtes, daß Hotels ohne Empfangsgeräte keine Rundfunkbeiträge zu leisten haben?

BVerwG hält Rundfunkbeitrag bei Hotelzimmern ohne Radio/TV für verfassungswidrig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24609.0

Wieso sollte es bei geschlossenen Hotels anders sein?

Wer sollte von etwas einen Vorteil haben, der gar nicht realisiert werden kann? Immerhin muß der Vorteil doch lt. BVerfG "individual konkret vorhanden" und realisierbar sein?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Geschlossene Hotels müssen "GEZ" zahlen
#6: 13. Oktober 2020, 10:40
Das BVerwG hat in seinen Urteilen zum sogn. Rundfunkbeitrag bemerkenswerter Weise festgestellt, dass es für Hoteliers nicht darauf ankommt, dass der ÖR-Rundfunk ausgestrahlt wird, sondern dass auch ein Empfang in den Zimmern des Beherbergungsbetriebs möglich sein muss. Das unterscheidet sich erheblich von der Feststellung, die "gewöhnliche Bürger" und Unternehmer betrifft, die kein Hotel o. ä. betreiben, die bekanntlich den ÖRR finanzieren müssen, weil der etwas verbreitet und sie daher einen Vorteil haben sollen.

Zitat
RN 20
a) Dem Berufungsgericht ist nicht darin zuzustimmen, dass die zusätzliche Beitragspflicht des Betriebsstätteninhabers für sich gesehen schon gerechtfertigt sei, weil sich der Vorteilsausgleich auf den strukturellen Vorteil beziehe, den jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ziehe. Insoweit fehlt es an der erforderlichen individuellen Zurechenbarkeit des Vorteils (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 34.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270917U6C34.16.0] - Rn. 16 f.). Die berufungsgerichtliche Auffassung, dass jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen sei und nicht auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung verzichten könne, verkennt, dass der abzugeltende Vorteil, öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme empfangen zu können, nicht bereits durch die bundesweit flächendeckende Ausstrahlung dieser Programme vermittelt wird.
Quelle: https://www.bverwg.de/de/270917U6C32.16.0

Nun werden in einem Hotel die Empfangsgeräte sicher auch dann vorgehalten, wenn es geschlossen ist. Das würden die Sender vermutlich so sagen und damit wohl durchkommen! Es empfiehlt sich alternativ der Weg der temporären Geschäftsaufgabe. Spart nicht nur den sogn. Rundsfunkbeitrag. Das wäre allerdings für die Mitarbeiter unangenehm, als sie dann arbeitslos würden. Egal wie man sich entscheidet, der Hotelbesitzer steht entweder als reinrassiger Kapitalist ohne Herz da, was der eine oder andere Sender ggf. auch aufgreifen und berichten würde, oder muss zahlen was niemandem nützt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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