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Autor Thema: Zwangsvollstreckung Stadt Kassel > Gegenwehr  (Gelesen 2592 mal)

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  • Beiträge: 1
Zwangsvollstreckung Stadt Kassel > Gegenwehr
Autor: 27. September 2020, 23:22
Liebe Mitstreiter/inen, Liebe Gleichgesinnte
Person N ist ein überzeugter Verfechter der Demokratie und Grundrechte . Aus dieser tiefen Überzeugung versuchte Person N sich seit vielen, vielen Jahren gegen Rundfunkbeitrag zu wehren und war bereit bis zum bitteren Ende für die Demokratie zu kämpfen. Da der Person N aber ein ottonormal Bürger, mit nicht vorhandenen juristischen Kenntnissen ist, waren seine Versuche leider weniger erfolgreich. Person N ist an seine Grenzen gestoßen, ist verzweifelt und  bereit sein alleiniger Kampf aufzugeben. Das ist ein verzweifelte Hilfe-Schrei an die Forum Mitglieder.

In einem fiktiven Fall in Stadt Kassel hat Person N versucht nach dem Muster beschrieben unter
HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.0.html
vorzugehen.

Angefangen hat das nach dem gleichen Muster, mit Vollstreckungsankündigung von Kassel, Magistrat, Kämmerei und Steuern, Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde, vertr. d. d. Rathaus
Worauf Person N wahrscheinlich mehrmals mit Wiederspruch geantwortet hat. Wie erwartet hat das keinerlei Wirkung gehabt. Darauf hat Person N ein Öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch bei Stadtkasse Kassel eingelegt. Wie erwartet zeigte das auch keinerlei Wirkung. Unbeirrt hat Stadtkasse weiter mit Vollzug vorgegangen.
Insbesondere wurde Person N kein Verwaltungsakt zugestellt, sowie keine verantwortliche Fachaufsicht, Kommunalaufsicht oder jegliche übergeordnete Behörde genannt bei welche Person N sich beschwerden könnte. Diese Bitten wurden einfach ignoriert.

Stattdessen hat Stadtkasse irgendwie Bankontonummer von Person N herausgefunden und die Forderung (zuerst vorläufig) gepfändet.

Es könnte in diesem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass Person N deswegen gezwungen war Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung gemäß § 766 Abs. 1 ZPO und Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß §§ 766 Abs. 1, 732 Abs. 2 ZPO bei Amtsgericht Kassel einreichen.
Mit einem kleinem Zeitabstand könnte es vorgekommen sein, dass Person N auch einen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO sowie eine Klage bei Verwaltungsgericht Kassel eingereicht hat.
 
Ab diesem Zeitpunkt lief es eventuell gar nicht nach dem Muster.

Von Amtsgericht Kassel könnte folgende Schreiben gekommen:
s.Unten Bl.1.
Person N wusste eventuell nicht was er Amtsgericht beantworten könnte, da es von im Forum beschriebenen Schema stark abweicht. Und wie gesagt hat Stadtkasse ihm keine übergeordnete Aufsichtsbehörde genannt.

Person N wollte daher dem Verwaltungsgericht neue Tatsachen ungef. so darlegen, ist aber verunsichert.
Zitat
Person N, Musterst. XX, YYYYYY, Kassel


Verwaltungsgericht Kassel
Goethestraße 41 - 43
34119 Kassel
Kassel, den XX.2020
Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO GZ: XX
Klage GZ: XX
Antwort auf Ihre Schreiben vom XX.2020
Neue Tatsachen

Sehr geehrte Frau Richterin,
In beiden Fällen, sowohl bei Antragstellung auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO als auch bei meiner Klage
gegen

Magistrat, Kämmerei und Steuern, Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde, Behörden Nr. 115 vertr. d. d. Rathaus, Obere Königstr. 8, 34117 Kassel

werde ich mit einer Entscheidung durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter einverstanden.

Gleichzeitig möchte ich Ihnen die neuen Tatsachen darstellen.
1)   Laut Antwort von Amtsgericht Kassel von XX.2020 hat kein Gerichtsvollzieher des hiesigen Amtsgerichts die Vollstreckung vorgenommen, sondern, die Vollstreckung in der alleinigen Verantwortung der Stadt Kassel stattgefunden hat (die Kopie des Schreibens mit AZ XX vom XX.2020). Die Mitarbeiter der Stadtkasse haben durch nebulöse Kommunikation bei mir den falschen Eindruck erweckt es handelt sich um den Vorgang eines Gerichtsvollziehers. Denn die Pfändung von Geldforderungen erfolgt auf der Basis des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Vollstreckungsgerichts.
Dadurch wurde ich in meinen Rechten schwer verletzt. Jeder Schuldner hat die Möglichkeit, verschiedene Rechtsbehelfe im Falle einer Zwangsvollstreckung in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich um die Vollstreckungserinnerung und die sofortige Beschwerde. Die Stadtkasse-mitarbeiter haben wiederholt meine Aufforderungen mir:

a.   den Namen der verantwortlichen Fachaufsicht oder Kommunalaufsicht der übergeordneten Behörde, die die Arbeit Ihrer Abteilung „Fachdienst Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde“ kontrolliert.

b.       den Namen der verantwortlichen Dienstaufsicht, die die Arbeit Ihrer Abteilung „Fachdienst Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde“ kontrolliert und im Falle einer Dienstaufsichtsbeschwerde zuständig ist.
c.       den Namen der verantwortlichen Fachaufsicht, die die Arbeit Ihrer Abteilung „Fachdienst Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde“ kontrolliert und im Falle einer Fachaufsichtsbeschwerde zuständig ist.

mitzuteilen verweigert. Dadurch haben die Mitarbeiter der Stadtkasse absichtlich, böswillig und willkürlich mir die Möglichkeit genommen mich der Zwangsvollstreckung zu wiedersetzen. Ich könnte keine Beschwerde anlegen und die Vollstreckungserinnerung ging fälschlicherweise an Amtsgericht Kassel.

2)   Trotz gestellten Antrags auf vorläufigen Rechtschutz und eingereichte Klage, hat die Stadtkasse die Zwangsvollstreckung durchgezogen. Dabei habe ich die Stadtkasse ausdrücklich über mehrere Wege darüber informiert aber bisher keine Rückmeldung bekommen. S. Sie Bitte die beigelegten Beweise.

Ich bitte das Verwaltungsgericht Kassel und Sie persönlich mich gegen diese Behördenwillkür zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen,
 

Mittlerweiler könnte ein folgendes Schreiben von VG Kassel angekommen sein.
s.Unten Bl.2-6.

Person N ersucht eine Hilfe von juristisch gewieften Mitstreitern welche Strategie könnte er in seinem Fall verfolgen und bedankt sich im Voraus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2020, 11:03 von Druid«

 
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