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SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring

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Bürger:
In Bezug zu
VERHANDLUNG EuGH (C-422/19, C-423/19) 15.06.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33565.0
sowie auch
N. Häring: Highlights von der mündlichen Verhandlung beim EuGH (Bargeld)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33821.0

hier nun (dank Hinweis von "pinguin")
SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring

gemäß dem
EuGH - Gerichtskalender
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/


--- Zitat ---Dienstag 29/09/2020, 09:30h

Schlussanträge
Verb. Rechtssachen C-422/19 C-423/19
   
Wirtschaftspolitik
Hessischer Rundfunk
Gerichtshof - Große Kammer

Generalanwalt: Pitruzzella
--- Ende Zitat ---


Gesammelte Link-Auswahl zu diesem Thema:
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31372.0
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31369.0

VERHANDLUNG EuGH (C-422/19, C-423/19) 15.06.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33565.0
N. Häring: Highlights von der mündlichen Verhandlung beim EuGH (Bargeld)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33821.0

SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0
Pressemeldungen zur EuGH-Urteilsverkündung 26.01.2021 im Bargeld-Prozess
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34838.0

Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar (04/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36039.0

Sowie nach unbegründeter Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde - siehe unter
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36250.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36250.msg225486.html#msg225486
nun - allerdings mit erneuten erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit:
seit 1.1.24 neue Satzungs-Regel. zur Rdf.-beitrags-Barzahlung ohne Girokonto
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37870.0

Dessen unbenommen bleibt das prinzipielle - und nunmehr sogar satzungsgemäße - Recht auf
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
Es könnte ja z.B. bei Antragstellung mitgeteilt bzw. beantragt werden, dass die "Nachweise nachgereicht" werden,
wofür eine "stillschweigende Frist von ... Monaten" erbeten wird (z.B. 3 oder 6 Monate?),
da man "keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der betreffenden Stellen" hat?

Und von all dem gänzlich unabhängig verbleibt... ;)
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0
Antrag auf selbstbest. Verrechnungs-/Leistungs-/Tilgungsreihenfolge AO/BGB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36664.0



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0

Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


Hinweise zu Änderungen/ Aktualisierungen bitte an die Moderatoren.
Thread bleibt zwecks Vermeidung spekulativer Diskussionen bis zum Verkündungstag bzw. bis zum Bekanntwerden des Wortlauts der Schlussanträge geschlossen.
Hinweise zu etwaigen Veröffentlichungen bitte an das Moderatoren-Team (nicht nur an "Bürger").
Danke für allerseitiges Verständnis und die Mitwirkung.

Miki0815:
Die Schlussanträge des Generalanwalt beim EuGH sind einsehbar:

Nº 119/2020 : 29. September 2020
Schlußanträge des Generalanwaltes in den verbundenen Rechtsachen C-422/19 et C-423/19 Hessischer Rundfunk

--- Zitat ---Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sieht das Unionsrecht grundsätzlich eine Pflicht vor, bei der Begleichung von Geldforderungen Euro-Bargeld anzunehmen
--- Ende Zitat ---
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/

Direkter Link zum PDF des Schlussantrages (deutsch) [PDF ~170 kb]
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-09/cp200119de.pdf

Miki :)

Frühlingserwachen:
focus online, 29.09.2020
Schlappe für Hessischen Rundfunk deutet sich an.                                                                                   
Rundfunk-Rebellen winkt Erfolg vor EuGH: Beitrag soll bar bezahlt werden dürfen
Zwei Hessen bestehen auf Barzahlung beim Rundfunkbeitrag - und sind bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gezogen. Nach Schlappen vor deutschen Gerichten deutet sich dort eine Kehrtwende an: Der zuständige Generalanwalt hat sich dafür ausgesprochen, dass Geldforderungen grundsätzlich bar bezahlt werden können.
https://www.focus.de/finanzen/steuern/schlappe-fuer-hessischen-rundfunk-deutet-sich-an-eugh-generalanwalt-rundfunkbeitrag-muss-in-bar-bezahlt-werden-duerfen_id_12484651.html

Zaubernuss:
norberthaering.de (blog), 29.09.2020
EU-Generalanwalt spielt den Bargeld-Ball an das Bundesverwaltungsgericht zurück
https://norberthaering.de/news/eu-generalanwalt-spielt-den-bargeld-ball-an-das-bundesverwaltungsgericht-zurueck/

--- Zitat ---Der EU-Generalanwalt hat in seinem Plädoyer zu meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk um Barzahlung des Rundfunkbeitrags argumentiert, das EU-Recht enthalte zwar eine grundsätzliche Pflicht zur Bargeldannahme für öffentliche Stellen. Die Mitgliedstaaten könnten jedoch aus Gründen des öffentlichen Interesses diese Verpflichtung in Maßen einschränken. [...] Eine ausführlichere Interpretation und Stellungnahme folgt.
--- Ende Zitat ---

pinguin:

--- Zitat von: Miki0815 am 29. September 2020, 12:27 ---Die Schlussanträge des Generalanwalt beim EuGH sind einsehbar:
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/

--- Ende Zitat ---
Der Link führt nur zur Übersicht.

Den Schlußantrag in vollem Wortlaut hat es hier:

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS
GIOVANNI PITRUZZELLA

vom 29. September 2020(1)

Verbundene Rechtssachen C-422/19 und C-423/19
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=231781&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=4806192

mit nachstehend ausgewählten Passagen:


--- Zitat ---1. Welchen Umfang hat die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union für die Währungspolitik? Genauer gesagt stellt sich die Frage, ob diese ausschließliche Zuständigkeit das Währungsrecht und die Festlegung der der einheitlichen Währung zukommenden Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels umfasst? Welche Auswirkungen hat die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels, die Euro-Banknoten zukommt? Dürfen in diesem Rahmen die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, nationale Rechtsvorschriften erlassen, die die Verwendung von Euro-Banknoten beschränken, und, wenn ja, innerhalb welcher Grenzen?

B.      Die ausschließlichen Zuständigkeiten der Union

32.      Um das System der Zuständigkeiten der Union klarer zu gestalten(9), hat der Vertrag von Lissabon bekanntlich erstmals im Primärrecht, genauer gesagt am Anfang des AEUV(10), eine Regelung der verschiedenen Kategorien der der Union übertragenen Zuständigkeiten (Art. 2 AEUV) sowie eine genaue Auflistung der verschiedenen Bereiche, in denen der Union Zuständigkeiten übertragen wurden (Art. 3 bis 6 AEUV), eingeführt.

36.      Was speziell die ausschließlichen Zuständigkeiten anbelangt, geht aus Art. 2 Abs. 1 AEUV hervor, dass in den Fällen, in denen die Verträge der Union für einen bestimmten Bereich eine ausschließliche Zuständigkeit übertragen, nur die Union gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtsakte erlassen kann; die Mitgliedstaaten dürfen in einem solchen Fall nur tätig werden, wenn sie von der Union hierzu ermächtigt werden, oder um Rechtsakte der Union durchzuführen.
--- Ende Zitat ---

Greift das Landesrecht in die alleinige Gesetzgebungsbefugnis der EU ein, ist das Landesrecht eu-rechtswidrig, damit nichtig und kann dem Bund ein Vertragsverletzungsverfahren einbrocken.

Wirtschaftsrecht ist übrigens ebenfalls EU-Recht.


--- Zitat ---39.      Die Mitgliedstaaten verlieren die Zuständigkeit unmittelbar, da es anders als bei der Zuweisung einer geteilten Zuständigkeit(13) für den Verlust der Befugnisse der Mitgliedstaaten in dem der Union ausschließlich zugewiesenen Zuständigkeitsbereich unerheblich ist, ob die Union ihre Zuständigkeit ausgeübt hat oder nicht.
--- Ende Zitat ---

Ab Rn. 49 geht es dann tatsächlich um die Währungspolitik.

Die Vorlagefragen werden dann ab Rn. 140 beantwortet.


--- Zitat ---143. [...] Folglich verfügen die Mitgliedstaaten der Eurozone – wie in den vorstehenden Nrn. 90 und 122 festgestellt – gemäß den in den vorstehenden Nrn. 38 bis 44 dargelegten Grundsätzen für die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten insoweit über keine Zuständigkeit und dürfen daher keine Rechtsvorschriften erlassen, die aufgrund ihres Zieles und Inhalts eine Regelung der Eigenschaft des Euro und insbesondere der Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel darstellen.

154. [...] dass ich die Auffassung der Kommission teile, nach der die ausschließliche Zuständigkeit der Union für die Währungspolitik einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, in Ausübung seiner besonderen Zuständigkeit zur Regelung der Funktionsweise seiner öffentlichen Verwaltung durch Rechtsvorschriften, die aufgrund ihres Zieles und Inhalts keine Regelung der den Euro-Banknoten zukommenden Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel, sondern eine Regelung der Organisation der öffentlichen Verwaltung darstellen, diese Verwaltung zu verpflichten, Barzahlungen der Bürger anzunehmen.

166. [...] Insoweit geht aus der Akte nicht hervor, dass die Funktion sozialer Eingliederung, die Bargeld für die in den vorstehenden Nrn. 136 bis 138 erwähnten schutzbedürftigen Personen erfüllt, berücksichtigt wird(84).

--- Ende Zitat ---

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