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Autor Thema: Kleine Anfrage SN: Erhöhung der Rundfunkgebühr ab 01. Januar 2021  (Gelesen 1012 mal)

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Sächsischer Landtag
DRUCKSACHE 7/3741
02.09.2020

Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kirste AfD-Fraktion

Erhöhung der Rundfunkgebühr ab 01. Januar 2021

Zitat
Am 17. Juni 2020 hatte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer den Staatsvertrag zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 0,86 Euro auf insgesamt 18,36 Euro pro Monat unterzeichnet. Kretschmer sprach hierbei vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk als einer förderungswürdigen „Insel der Verlässlichkeit“ 1. Damit stellt sich Kretschmer nicht nur in Widerspruch zum Positionspapier der sächsischen CDU vom April 2019, welches vorab zur Erhöhung eine „Anpassung der Auftragsbeschreibungen an die heutigen Medienbedürfnisse“ fordert 2, sondern auch zu seinen eigenen Bekundungen gegen eine Erhöhung der Rundfunkgebühr vom 2. Mai 2019, in welcher Kretschmer die „Beitragsstabilität“ des ÖR ebenfalls als „Inseln der Verlässlichkeit“ kennzeichnet 3. Eine am 29. Mai 2020 veröffentlichte Umfrage der „Sächsischen Zeitung“ ergab eine ablehnende Haltung zur Beitragserhöhung von rund 84 Prozent aller Sachsen 4.

Fragen an die Staatsregierung:

1. WiebegründetdieStaatsregierungdieUnterzeichnungdesStaatsvertragszurErhö- hung der Rundfunkgebühr angesichts gegenteiliger Positionierung sowohl der Lan- des-CDU als auch des Ministerpräsidenten noch im Jahr 2019?
2. Wie begründet die Staatsregierung die Zustimmung zur Erhöhung des Rundfunkbei- trages obwohl sich in einer Umfrage die Mehrheit der Befragten gegen eine Erhöhung ausgesprochen hat?
Dresden, 02.09.2020 Thomas Kirste, MdL

1 https://www.mdr.de/sachsen/rundfunkbeitrag-erhoehung-einigung-kretschmer-100.html
2 https://www.vau.net/auftrag/content/saechsische-cdu-untermauert-position-gutachten
3 https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/225271
4 https://www.saechsische.de/plus/umfrage-mehrheit-lehnt-hoeheren-tv-beitrag-ab-5208768.html
Antwort der Staatskanzlei im nächsten Posting


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Antwort der Staatskanzlei, 15.09.2020

Zitat
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ichdie Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie begründet die Staatsregierung die Unterzeichnung des Staatsver-trags zur Erhöhung der Rundfunkgebühr angesichts gegenteiligerPositionierung sowohl der Landes-CDU als auch des Ministerpräsi-denten noch im Jahr 2019?

Ein Widerspruch in den Äußerungen des Sächsischen MinisterpräsidentenMichael Kretschmer besteht nicht.

Die Äußerung, die die auch heute unbestrittene Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als lnsel der Verlässlichkeit in den Mittelpunkt stellt, ist zu einem Zeitpunkt erfolgt,in dem die Diskussion um die Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch eine lndexierung des Rundfunkbeitrages, also die an einen noch zu bestimmenden lndex anknüpfende regelmäßige Steigerung des Rundfunkbeitrages bereits ab der kommenden Rundfunkbeitragsperiode zum Gegenstand hatte. Eine lndexierung des Rundfunkbeitrages ist heute nicht mehr Gegenstand der Reformüberlegungen. Mit dieser Entwicklung ist auch eine Neubewertung der Sachlage unbedingt erforderlich geworden.

Frage 2:Wie begründet die Staatsregierung die Zustimmung zur Erhöhung des Rund-funkbeitrages obwohl sich in einer Umfrage die Mehrheit der Befragten gegeneine Erhöhung ausgesprochen hat?

Die Zustimmung zur Anpassung des Rundfunkbeitrages ist der wichtigen Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie geschuldet. Sie entspricht zudemder verfassungsrechtlich verankerten Notwendigkeit einer verlässlichen Grundlage zur Fortführung seines Auftrages. Die Anpassung des Rundfunkbeitrages erfolgt aufgrund des Votums der unabhängigen Sachverständigenkommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt (KEF). Das KEF-Verfahren ist vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen bestätigt worden.
Download des Originaldokuments (pdf, ~137 kb)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3741&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined



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