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Autor Thema: Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe  (Gelesen 25812 mal)

g
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Zitat
Justizministerin Barley fordert nach den Vorfällen auf einer Pegida-Demonstration Aufklärung.
Zitat
Bundesjustizministerin Katarina Barley hat nach Bekanntwerden brisanter Details zum Vorgehen gegen ZDF-Reporter am Rande einer Pegida-Demonstration in Dresden rasche und lückenlose Aufklärung gefordert.
Zitat
"Pressefreiheit ist ein herausragendes Gut in unserer Gesellschaft und nach unserem Grundgesetz", betonte Barley, die auch Mitglied des ZDF-Fernsehrats ist.
Quelle:
https://web.de/magazine/politik/polizeieinsatz-zdf-team-sachsen-pegida-demonstrant-lka-33128992

Eine Staatsferne ist nicht gegeben, wenn die Minister selbst in den Aufsichtsgremien des Rundfunks sitzen. Ein Kläger gegen den Rundfunk hat dann eben schlechte Karten, um seine Rechte durchsetzen zu wollen. Ich betrachte das als aussichtslos.


Auch hier steht "ZDF Unternehmen":
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-mitglieder-100.html

Barley, Katarina, Dr.
MdB; Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Zitat
Im Jahr 2016 wurden für den Fernsehrat insgesamt Aufwandsentschädigungen in Höhe von 472.632,55 Euro und Sitzungsgeld in Höhe von 54.352,28 Euro gezahlt

Bei rund 60 Mann, sind das etwas über 8.000 € pro Mitglied p/a.
Ich kenne die Verteilung nicht. Ein schönes Zubrot, was sich keiner entgehen lassen will.
Finanziert wohl aus den Zwangsbeiträgen.

Wenn ich klage, am VG oder BVerfG, dann sitzt deren Chefin (Bundesjustizministerin) beim ZDF im Fernsehrat.

Nun frage ich: Was soll dabei rauskommen?
Na, das, was eben beim BVerfG rausgekommen ist.


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...weiteres Beispiel der Verquickungen ehemaliger Richter und BR-Verwaltungsrats-Mitglieder siehe u.a. unter

BR-Rundfunkrat: Streitfrage - Wie unabhängig sind die Mitglieder?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32052.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32052.msg197532.html#msg197532
[...]
Desweiteren ist Stefan Kersten, seines Zeichens Präsident des Bay. Verwaltungsgerichtshofs in München und Richter am Bay. Verfassungsgerichtshof, Mitglied des BR-Verwaltungsrats3 - siehe u.a. auch unter
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.0.html

Und weil der Vorgänger von Stefan Kersten so gute Dienste geleistet hat, wurde (rein zufällig natürlich!) ein neuer Posten beim BR geschaffen, den (rein zufällig natürlich!) eben jener ehemalige Präsident des Bay. Verwaltungsgerichtshofs in München und ehemalige Richter am Bay. Verfassungsgerichtshof und ehemaliges Mitglied des BR-Verwaltungsrats Rolf Hüffer als neuer "Ombudsmann" des BR innehat.4

[...]

[...]
3 https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-mitglieder-v2-100.html
4 https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/unternehmensstruktur-rolf-hueffer-ombudsmann100.html


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Querverweis aus aktuellem Anlass ;)
Rechnungshof kritisiert Governance der Bahn (übertragbar auf ÖRR-"Gremien") (11/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35798.0


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Bayerisches Rundfunkgesetz - BayRG (PDF, 14 Seiten, ~200kB)
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-gesetze-bayerisches-rundfunkgesetz100.html(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

gilt nach wie vor das weitere gesetzlich manifestierte Geklüngel von Rundfunk / Landtag / Verwaltungsgerichtshof... ::)
Zitat von: Bayerisches Rundfunkgesetz - BayRG
Art. 9 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus
1. dem Präsidenten des Landtags,
2. dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs und
[...]
(2) Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Präsident des Bayerischen Landtags. Der stellvertretende Vorsitzende wird in geheimer Wahl von den Mitgliedern des Verwaltungsrats aus ihrer Mitte gewählt. Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
[...]
...sowie auch die Verpflichtung(!) der Mitglieder des Verwaltungsrats, u.a. die wirtschaftliche Entwicklung des Rundfunks zu fördern(!)
Zitat von: Bayerisches Rundfunkgesetz - BayRG
Art. 10 - Aufgaben des Verwaltungsrats
(1) Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Sie dürfen dabei keine Sonderinteressen vertreten.


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