Ich denke, hier liegt ein Missverständnis vor. ... Es geht darum, dass er die ihm durch seine Tätigkeit beim ÖRR gegebene Bekanntheit und Reichweite zur Meinungsverbreitung über Twitter nutzt, aber durch Blocken von Kritikern verhindert, dass andere Menschen dazu direkt ihre Meinung äußern können. ...
Wenn das der Fall ist, ja dann liegt wahrscheinlich ein Missverständnis vor.
Im Fall, der Herr Böhmermann betreibt diesen Twitter Account privat und nutzt dazu seine Reichweite über den ÖRR,
dann wäre das tatsächlich auch bedenklich.
Im Fall, der Twitter Account gehört zum Profil des öffentlich rechtlichen Rundfunk, dann wäre die Möglichkeit Personen daran zu hindern Ihre Meinung unmittelbar innerhalb der Twitter Themen, welche dort angeschlagen werden zu geben, problematisch, aber dennoch keine Zensur.
So eine Hinderung stellt in erster Linie vielleicht eine unmittelbare Verzehrung da.
Die Meinungsübermittlung dazu kann auf einem weiteren Weg erfolgen. -> Jetzt bleibt das Problem, wie kann geprüft werden, ab welchem Stadium die Wirklichkeit nicht mehr verzehrt abgebildet wird? Wie kann das geprüft werden?
Solange also alle Meinungen egal auf welchen Weg berücksichtigt werden und eine Verarbeitung und Klarstellung erfolgt. -> Zu dieser Klarstellung gehört ebenso, falls Twitter Accounts blockiert werden Ihre Meinung unmittelbar als "Kommentar" oder was auch immer abzugeben, dass das an dieser Stelle eben der Fall ist. -> Die Wirklichkeit sollte so dargestellt werden, wie diese ist. -> Sofern also der Herr
Böhmermann in der Eigenschaft als Informationsquelle "Sender" des öffentlichen Rundfunk andere Informationsquellen an der Einbringung von Informationen an dieser Stelle hindert sollte das hinreichend sein. -> Die Wirklichkeit eben. -> Was jeder Einzelne von so einer Blockade "davon" hält kann ja auf einem weiteren Weg übermittelt werden. -> Das gehört ja auch nicht unmittelbar zu den Themen dort.
So gesehen hat Herr Böhmermann jetzt darüber informiert, dass er Twitter Accounts blockiert, ob privat oder öffentlich rechtlich sei noch dahin gestellt.
->Sofern das den öffentlichen Bereich betrifft, kann "jetzt" die Meinung zu den Themen selbst auch noch auf einem anderen Weg übermittelt werden, mit der jeweiligen Aufforderung alle Informationen/Meinungen zu dem jeweiligen Thema gleichermaßen zu berücksichtigen. -> Das kann jeweils nur kontrolliert werden, wenn Transparenz darüber hergestellt wird, welche Information/Meinungen auf welchem Weg eingegangen sind, und wie diese verarbeitet wurden.
Es bedarf somit eines gesamt Überblick, Meinungen und jeweils auch eine Anzahl, wie oft oder Anzahl und Verhältnis zur Bevölkerungsmenge, welche diese tatsächlich vertritt. -> Wobei zweites so leicht vielleicht nicht ermittelbar ist, aber das ist ein grundsätzliches Problem. Kennen wir bereits von den Meinungsforschern, welche aus 1000 und einer Meinung eine Hochrechnung machen ;-).
-> Es sollte somit eine Offenlegung dazu gefordert werden.
Eine Kontrolle ist sonst nicht möglich. Zusätzlich müsste in den Bereichen wo es gesperrte Accounts gibt deutlich angezeigt werden, dass es weitere Meinungen auf anderen Kanälen gibt und warum diese zunächst an dieser Stelle nicht vermittelt werden.
-> Die Offenlegung aller Informationen/Meinungen sollte selbst unabhängig davon erfolgen, weil nicht alle Bürger Twitter nutzen. -> Das ist ehr ein "Typ" Quelle mit geschlossener Reichweite. -> Es verbietet sich an sich als Medium, wenn das Ziel ist, alle Bürger "die Allgemeinheit" gleichermaßen zu erreichen.
Mit Twitter kann lediglich der Teil erreicht werden, der bereit ist dieses Medium überhaupt zu nutzen. Das Venn Diagram, welches Twitter Nutzer im Vergleich zur Allgemeinheit zeigt dürfte nicht ansatzweise deckungsgleich sein, ja wahrscheinlich noch nicht einmal 10% betragen. -> Und dann ist selbst nur jeweils ein kleiner Teil davon Follower ;-).
Somit könnte es ja sein, dass beim Herrn Böhmermann noch recht viele Informationen auf anderen Wegen einlaufen.