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Autor Thema: Abmeldung und darüber hinaus alte Gebühren zurückverlangen !  (Gelesen 5000 mal)

g
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Meine neue Freundinn wurde von mir mal etwas bezüglich GEZ aufgeklärt und Sie hat doch tatsächlich keine eigenen Radio oder TV Geräte oder dergleichen bezahlt aber trotzdem schon immer GEZ da Sie dachte alleine schon das schauen bei anderen Personen oder dergleichen wäre eine Gebührenpflicht.
Nun eins ist klar erst mal eine Eidesstattliche Versicherung um die GEZ loszuwerden aber darüber hinaus dachte ich mir könnte man doch auch die alten Gebühren zurückverlangen da Sie ja diese Dienste NIE genutzt hat.
Habe mal ein schreiben aufgesetzt und wollte euch fragen ob das so OK ist oder noch verbesserungsvorschläge sind.



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Schreiben
#1: 26. Juni 2008, 21:49
Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln



Sehr geehrte GEZ,

immer wieder bekomme ich diverse Geldforderungen von ihnen, bisher dachte ich GEZ das muss jeder bezahlen oder alleine wenn man eben irgendwo TV oder Radio hört. Nun habe ich mich richtig informieren lassen und herausgefunden das man GEZ nur bezahlen muss wenn man ein eigenes Fernsehgerät und/oder Radio besitzt.
Aufgrund dieser Tatsache möchte ich ihnen mitteilen das ich niemals im besitz eines eigenen Fernseh oder Radios war bzw. bin.

Daher verlange ich die sofortige Rückzahlung aller meiner bereits getätigten Überweisungen an Sie da eben wie schon erwähnt ich ihre Dienste niemals nutzte.

Hiermit erkläre ich schriftlich weiterhin keinerlei Empfangsgeräte wie TV, Radio mein eigen zu nennen also besitze solche Geräte nicht. Somit besteht keinerlei Gebührenpflicht möchte ich sie darauf hinweisen.

Werde ich jemals in ihre Gebührenpflicht fallen so melde ich mich selbstverständlich bei ihnen meinerseits.

Zudem verlange ich von ihnen die Löschung meiner Daten sowie die Teilnehmer Nr. da ich kein Teilnehmer bin.


MFG


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Anlagen                  -   Eidesstattliche Versicherung


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Eidesstattliche Versicherung
#2: 26. Juni 2008, 21:51
Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln




Eidesstattliche Versicherung


Hiermit versichere ich,

Name, Adresse, PLZ Ort
Rundfunkteilnehmernummer.: falls vorhanden

In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und der Strafbarkeit einer vorsätzlich oder fahrlässig unrichtig abgegebenen eidesstattlichen Versicherung gegenüber der Gebühreneinzugszentrale, an Eides Statt.

1.   Ich halte seit dem (geb.datum) keinerlei Rundfunkempfangsgeräte (Hörfunk- und Fernsehgeräte wie z.B. Radiogeräte oder Stereoanlage, Radiowecker, Autoradio, Fernseher oder Videorecorder) zum Empfang bereit.

2.   Ich bin bereit, die vorstehenden Angaben jederzeit vor Gericht zu beschwören.

3.   Mir ist bekannt, dass die Gebühreneinzugszentrale meine vorstehenden Angaben zur Grundlage einer rundfunkgebührenrechtlichen Entscheidung macht und ich mich auch einer Ordnungswidrigkeit nach dem Rundfunkgebührenrecht sowie einer Straftat des Betruges nach dem Strafgesetzbuch schuldig machen kann, wenn meine Angaben falsch sind.



Ort, den



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F
  • Beiträge: 419
Hi gezgambler,

ich glaube, eine nachträgliche Rückerstattung von gezahlten Gebühren (allg., nicht nur Rundfunkgebühren) ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen; schließlich ist man ja grundsätzlich nur zur Leistung von Gebührenzahlungen verpflichtet, wenn man die damit verbundene Gegenleistung überhaupt in Anspruch nimmt. Man wird ja nicht automatisch angemeldet, sondern bekommt vorher Post mit Informationen und muss sich selbst anmelden. Ganz sicher bin ich mir da aber nicht, bin kein Rechtsanwalt o. Ä.

Selbst wenn das theoretisch möglich wäre, kannst du zumindest davon ausgehen, dass die GEZ sich mit diesem Argument querstellen wird. Aber probieren kann man's ja mal. Lass mal hören, was sie so antworten.

Grüße,
- Flo


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Also das schreiben ist auf keinem zu krass bzws nicht das die dann gleich vor Gericht gehen und meine Freundinn einladen denn dort wäre ihr schon etwas mulmig und ich würde ihr da gerne etwas die angst nehmen...


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gebe_nix

Deine Freundin ist ja gut.    ???

Zurückbekommen wirst Du mit 99,99%-Wahrscheinlichkeit [persönliche Schätzung] nichts mehr, denn wenn Deine Freundin sich angemeldet hat, dann hat sie auch sicher angegeben, daß sie über x Fernseher und y Radios verfügt.

Wichtig ist jetzt eine Abmeldung. "Nie Geräte bereitgehalten" wird die GEZ sicher nicht glauben, daher besser "Geräte verschenkt oder nachweislos entsorgt" und die bereits gezahlten Gebühren als (verdientes) Lehrgeld verbuchen.

Noch ein paar Sätze zu der Vorladung zum Gericht: Ganz abgesehen davon, daß das so schnell nicht passiert. Wieso sollte es Deiner Freundin mulmig werden, wenn sie eine zutreffende EV (Wobei ich davon nichts halte.) abgibt? Oder hat sie vielleicht doch Geräte bereitgehalten und ihr versucht jetzt nur das Geld zurückzubekommen?

Wenn ja sei auf § 156 StGB hingewiesen:

Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2008, 15:37 von gebe_nix«

S
  • Beiträge: 520
Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag gibt es einen Passus, daß man zuviel gezahlte Gebühren "ohne Rechtsgrundlage" zurückfordern könne. Nur ist mir nicht klar, in welcher praktischen Konstellation das eintreten/zutreffen könnte.

Ohne (notfalls auch von der Gebührenmafia angenommenes) Rundfunkempfangsgerät gibt es keine Anmeldung, ohne Anmeldung gibt es keine Rundfunkteilnehmerschaft und ohne solche keine Gebührenforderungen (ggf. auch -zahlungen). Auf der Anmeldung (oder der Bestätigung dieser) stehen die Rundfunkgeräte, die gemeldet sind. Es gibt keine Gebührenforderungen ohne eine solche Aussage. Und die regelmäßige Zahlung einer Gebühr (auch ohne Anmeldung, ohne Rechtsgrundlage) wird (fast) immer als Anerkenntnis derselben gewertet (werden), ein Rückforderungsanspruch ist damit so gut wie verwehrt.

Aus all' diesen Gründen halte ich den Eingangsbeitrag für Trollerei.


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  • Beiträge: 419
"Ohne Rechtsgrundlage" bedeutet m.E. "ohne, dass Geräte bereitgehalten werden" => ohne Anmeldung. Mit der Anmeldung wurde ja erklärt, dass Geräte da sind. Soetwas im Nachhinein zu widerrufen stelle ich mir recht schwierig vor; ich hab auch überhaupt keine Ahnung, ob und wie ein derartiger Irrtum im öffentlichen Recht behandelt wird... gehört hab ich zumindest noch nie was davon.

- Flo


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