Unwürdiges Geschacher
Rundfunkbeitrags-Debatte: Wir sind nicht auf einem Basar
Quelle: DWDL 03.09.2020 von Uwe Mantel
[...] Die Politiker müssten nun also schon detailliert begründen, dass 86 Cent mehr pro Haushalt eine „angemessene Belastung der Rundfunkteilnehmer“ überschreitet oder dadurch manchen der Zugang zu Informationen verwehrt werde. Insbesondere durch die Tatsache, dass sozial besonders schwache Haushalte vom Rundfunkbeitrag ohnehin ausgenommen sind, dürfte das ziemlich schwer werden. Und die Höhe der Intendantengehälter mag zwar immer für einen Aufreger gut sein, schlägt sich in der Höhe des Rundfunkbeitrags aber nur im Bruchteil eines Cents nieder, scheidet als Begründung für eine Ablehnung also sowieso aus.
https://www.dwdl.de/meinungen/79231/rundfunkbeitragsdebatte_wir_sind_nicht_auf_einem_basar/
Tja, Herr Mantel, Sie machen es sich möglicherweise in manchen Dingen doch etwas zu einfach und einige Punkte aus obigem Zitat sollten vielleicht doch etwas näher beleuchtet werden?
Inzwischen, wir schreiben immerhin bereits das Jahr 2020, sollte eigentlich jeder wissen, dass seit dem 01.01.2013, also seit mehr als 7 Jahren, nicht nur Rundfunkteilnehmer belastet werden, sondern auch Rundfunk- Nichtteilnehmer. Und in diesem Zusammenhang immer noch von einer "Rundfunkgebühr" zu sprechen, wie man es häufig noch vielerorts lesen kann, ist geradezu eine Frechheit oder schlicht akuter Bildungsmangel. Aber das nur am Rande angemerkt.
(Anmerkung: Ob der Begriff "Rundfunkgebühr" auch in dem im Eingangsbeitrag verlinkten Artikel fällt, kann ich jetzt nicht sagen, da mein Browser aus einem mir nicht verständlichen Grund die Seite nicht anzeigen will.)Wie glauben Sie, Herr Mantel, könnten die Politiker überhaupt objektiv begründen, ob ein bestimmter Betrag für einen Haushalt eine "angemessene Belastung" darstellt oder nicht? Für einen Haushalt, den sie weder kennen, noch mit dessen wirtschaftlicher Situation sie vertraut sind. Ihre Einschätzung kann immer nur subjektiver Natur sein.
Sie schreiben, dass es eine Tatsache ist, dass sozial besonders schwache Haushalte ohnehin vom Rundfunkbeitrag ausgenommen sind.
Wie erklären Sie sich dann beispielsweise, dass sich erst kürzlich eine Studentin bis zum Bundesverwaltungsgericht durchklagen mußte, bevor sie endlich ihr Recht erhielt?
Und das ist bei weitem kein Einzelfall. Wenn man sich ein wenig mit der Realität, anstatt nur mit der geschriebenen Theorie befaßt, dann wird man auf zahlreiche ähnliche Fälle treffen.
Was Ihre Anmerkung zu den Intendantengehältern betrifft, ist das doch etwas zu kurz gedacht. Mal abgesehen davon, dass es nicht alleine um dessen Gehälter geht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk besteht ja nicht nur aus Intendantinnen und Intendanten. Und dass die Gehaltsstruktur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gerade unterdurchschnittlich ausfällt, ist nun wirklich kein Geheimnis mehr.
Zu den oft überdurchschnittlichen Gehältern beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommen nämlich noch dem entsprechende Pensionsrückstellungen hinzu. Und je höher die Gehälter ausfallen, umso höher fallen auch logischerweise diese Rückstellungen aus.
In der Beitragsperiode von 2021 bis 2024 werden sich diese auf ungefähr 2,9 Milliarden Euro belaufen. Also Geld, welches dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk für seine Funktionserfüllung gar nicht mehr zur Verfügung stehen wird.
Es ist natürlich einfach und auch bequem zu sagen, dass sich das nur im Bruchteil eines Cents niederschlägt. Ich bevorzuge aber lieber eine etwas bildlichere Darstellung.
Nehmen wir als Beispiel die Gehälter der Intendantinnen und Intendanten aus 2019, welche sich übrigens im Vergleich zu 2015/2016 nicht unbeträchtlich erhöht haben.
Siehe dazu auch hier:
Neue Zahlen – So viel verdienen die Intendanten der Öffentlich-Rechtlichenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34102.msg207239.html#msg207239Zusammengerechnet - den Wert für Herrn Raue vom DLF habe ich jetzt einmal auf 270.000 Euro geschätzt, ähnlich wie von Frau Gerner von Radio Bremen - ergibt das eine Summe von ungefähr 3,222 Millionen Euro jährlich. Rechnet man das runter auf einen Monat, müssen alleine für die Gehälter der Intendantinnen und Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ca. 15.343 Haushalte monatlich aufkommen (bei derzeit 17,50Euro). Die zusätzlich daraus entstehenden Pensionsrückstellungen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Und das waren jetzt "nur" die Gehälter der Intendantinnen und Intendanten.
Das "Argument" mit dem "Bruchteil eines Cents" dient meines Erachtens lediglich dem Zweck, die wahre Dimension der Personalkosten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verschleiern.
Anmerkung: Die Verwendung der direkten Anrede dient mir hauptsächlich als Formulierungshilfe um bestimmte Dinge besser ausdrücken zu können.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)