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Autor Thema: Teures Breitband - Heuchelei bei der Fernsehversorgung (FAZ+ Abo)  (Gelesen 1869 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...nur zum Vergleich zum "Rundfunkbeitrag", der - so pauschal und unfreiwillig abverlangt wie derzeit - "alternative Medienangebote" ebenfalls (rein finanziell) "weniger attraktiv" macht weil die "hierfür anfallenden Kosten zusätzlich zu denen zu übernehmen" sind, die einem für die "nutzungs- und interessenunabhängige" Rundfunk-Finanzierung auferlegt werden ::) >:(


FAZ+, 28.08.2020 (ABO)
Teures Breitband
Heuchelei bei der Fernsehversorgung
Lobbyisten drücken Mietern Kosten für den Breitbandanschluss auf und sagen dann auch noch, das sei sozial. Die Bundesregierung will die Zwangsverkabelung neu gestalten. Dafür gibt es gute Gründe. Ein Gastbeitrag.
von Torsten J. Gerpott

Zitat
[...] Mieter können diese Art des Fernsehempfangs und die damit verbundenen Kosten nicht abwählen. Für etwa 12,5 Millionen Mieter in Deutschland werden somit alternative Fernsehvarianten über ihren Internetanschluss und über das Digitalfernsehen über Antenne (DVB-T) weniger attraktiv, weil sie die hierfür anfallenden Kosten zusätzlich zu denen übernehmen müssen, die ihnen für das Fernseh-Basispaket über Breitbandnetze auferlegt werden.

[...]

Weiterlesen unter (ABO)
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/breitbandanschluss-betrug-am-mieter-bei-der-zwangsverkabelung-16925270.html


Wie will denn die Bundesregierung die "Zwangsverkabelung" denn "neu gestalten"?
Und gibt es dazu auf die "Zwangsrundfunkverbebeitragung" übertragbare Erkenntnisse?


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r66

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Die Kabelgebühren dürfen als Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt werden. Es gab Diskussionen, das zu ändern (weil viele das gar nicht mehr nutzen). Vermutlich meinen sie das damit.


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Die Kabelgebühren dürfen als Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt werden.
Aber nur bis zum Hausanschluß und für die Hardware.

Im europäischen Rahmen sind halt die Erbringung von Hard- und Softwareleistungen zwei separate Dienstleistungsbereiche.

Selbst dann, wenn also Hardware, wie ein Kabel, verfügbar ist, folgt für den betreffenden Mieter keine Verpflichtung, etwaigen Inhalt, der über dieses Kabel an ihn herangebracht wird, zu finanzieren, wenn er diese Leistung, also das Heranbringen von Inhalt an ihn über dieses Kabel, nicht vorher bei dem für die Inhalteerbringung zuständigen Dienstleister zur Leistungserbringung an sich explizit bestellt hat.

Der Bereich der Hardware ist alleiniges Bundesrecht, da haben Länder und ihre Regionen nix zu melden, wie beim Melderecht, was manche noch lernen werden.


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