@Mork vom Ork
Es sind noch dicke Bretter zu bohren, bis jeder wirklich begriffen hat, daß sich die Hoheit über die eigenen personenbezogenen Daten selbst beim betreffenden Bürger/der Bürgerin befindet und bei keinem anderen. Genau das steht sinngemäß in der DSGVO und in den Auslegungen durch den EuGH und hat Bindungswirkung für alle in Europa, die durch die DSGVO zu Einhaltung verpflichtet werden.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;