Mein Eindruck:
Anscheinend sind erst die Richter auf Bundesebene fähig (am Landgericht muss man noch Karriere machen und die "richtigen" Urteile fällen?) Urteile nach den Gesetzen zu fällen.
Im Prozess von Norbert Häring hat ja auch erst das BVerwG, also die 3. Instanz, das Bundesbankgesetz gewürdigt, die Vorinstanzen haben nur eine Geschwurbelnebelwand erzeugt.
BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 C 6.18 https://www.bverwg.de/de/270319B6C6.18.0Leitsätze:
1. § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verpflichtet öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten. Ausnahmen lassen sich nicht ohne weiteres auf Gründe der Verwaltungspraktikabilität oder Kostenersparnis stützen, sondern setzen eine Ermächtigung durch ein Bundesgesetz voraus.
Warum hat das OLG-Karlsruhe das BVerwG-Urteil ignoriert bzw. wieder so verschwurbelt, dass entgegen Bundesgesetz doch wieder Bargeld nicht gilt? Ist das OLG schlauer als das BVerwG?
Aber es ist klar, dass der ÖRR ein neues Urteil braucht, um seine Position zu festigen, damit die unteren Gerichte wieder gegen das Bargeld urteilen können. (Was kostet uns das wohl? Die Richter machen das ja nicht freiwillig.)
Hoffentlich geht der Kläger in die nächste Instanz.