...etwas untergegangen - jetzt hier nachgetragen, da mglw. nicht ganz unwichtig Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Dresden, 28. Januar 2020
Presseerklärung:Sächsischer Datenschutzbeauftragter übernimmt
Vorsitz in der deutschen Datenschutzkonferenzhttps://www.saechsdsb.de/presse/600-presseerklaerung-saechsischer-datenschutzbeauftragter-uebernimmt-vorsitz-in-der-deutschen-datenschutzkonferenzDer Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig wird 2020 der Konferenz der 18 unabhängigen staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern vorsitzen. Er übernimmt diese Aufgabe vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und Vorsitzenden der Datenschutzkonferenz im Jahr 2019, Prof. Dr. Dieter Kugelmann.
Schurig, Mathematiker und Theologe, hat das Amt des Sächsischen Datenschutzbeauftragten seit 2004 inne. 2009 und 2015 wurde er jeweils mit großer Mehrheit durch den Sächsischen Landtag wiedergewählt. Seine Behörde beschäftigt derzeit rund 30 Bedienstete, die die ca. 180.000 Unternehmen, 29.000 Vereine, 2,2 Millionen Privathaushalte sowie zahlreichen öffentlichen Stellen in Sachsen im Hinblick auf deren Umgang mit personenbezogenen Daten beaufsichtigen.
Die Datenschutzkonferenz beschließt die gemeinsamen Forderungen der Datenschutzbeauftragten an Politik und Unternehmen. Sie stützt sich dabei auf ihre Facharbeitskreise wie „Justiz“, „Wissenschaft und Forschung“ oder „Beschäftigtendatenschutz“.
Praktisch wird die Übergabe des Vorsitzes von Rheinland-Pfalz an Sachsen am 28. und 29. Januar 2020 in Berlin stattfinden. Am 28. Januar findet dort der noch von Rheinland-Pfalz organisierte 14. Europäische Datenschutztag unter dem Motto „Künstliche Intelligenz - Zwischen Förderung und Bändigung“ statt. Bereits am 29. Januar wird dann die 1. Konferenz unter dem Vorsitz Sachsens stattfinden. Themen werden u. a. die Medizininformatik-Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie eine Positionierung zu Windows 10 sein.
Schurig wird sein Vorsitzjahr unter das Generalmotto „Informationelle Selbstbestimmung“ stellen. „Selbstbestimmung ist immer noch der wichtigste Wert des Datenschutzes. Wir müssen angesichts der Internetgiganten mehr denn je dafür sorgen, dass der Einzelne in freier Selbstbestimmung über die Verwendung seiner Daten entscheiden kann.“, so Schurig.