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Autor Thema: Antrag auf Einstellung der Vollstreckung beim VG Karlsruhe  (Gelesen 9198 mal)

C
  • Beiträge: 20
Da mein oben ausführlich beschriebener und dokumentierter fiktiver Fall kein Interesse im Forum mehr zu finden scheint und Person K keine Unterstützung mehr zuteil wird, bin ich hier raus. Der Faden kann geschlossen werden.

Gruss, Couscous


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  • Beiträge: 691
Ich möchte kurz klarstellen, dass fiktive Fälle nicht immer bis zuletzt ausdiskutiert werden können. Und selbst wenn, dann ist es für den Forumsleser trotzdem mit eigenem Aufwand verbunden, die Fiktion als Hilfe für die persönliche Situation im realen Leben zu verwenden.
Ich finde, dass in diesem Thread viele gute Anregungen dabei waren.

Deswegen bleibt am Ende immer die eigene Entscheidung, was man tun will, wieweit man dabei geht, wieviel man investiert an Zeit und Geld und wieviel man riskiert. Niemand wird hier dafür verurteilt, wenn er aufgibt, weil er seine persönliche Grenze erreicht hat - er verdient im Gegenteil: Hochachtung!

Dieses Forum darf und kann gar keine Rechtsberatung darstellen, sondern kann lediglich Anregungen für interessante Anknüpfungspunkte liefern und helfen, im juristischen Wirrwar die Übersicht zu behalten.

Hinsichtlich anderer fiktiver Fälle scheint es von Vorteil zu sein, ein Widerspruchs- und später ein Klageverfahren zu führen, weil es die Vollstreckung solange blockiert. In einigen Bundesländern scheint es besonders schwierig zu sein, eine begonnene Vollstreckungshandlung zu verhindern.


hochachtungsvoll
Euer Mork vom Ork


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2020, 20:56 von Bürger«

 
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