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Autor Thema: BVerfG - Richterwechsel/ Prof. Dr. Joh. Masing scheidet aus Amt (PM 60/2020)  (Gelesen 1910 mal)

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Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung Nr. 60/2020 vom 10.07.2020
Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht - Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Johannes Masing scheidet aus dem Amt

Zitat
Am heutigen Tage hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Johannes Masing die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Johannes Masing scheidet nach Ablauf seiner 12-jährigen Amtszeit aus dem Dienst. Wegen seiner Verdienste für die Bundesrepublik Deutschland verlieh der Bundespräsident Herrn Masing bei diesem Anlass das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland mit Stern und Schulterband.

Johannes Masing ist 1959 in Wiesbaden geboren und seit 1963 in Hamburg aufgewachsen. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. 1979 absolvierte er ein Sprachstudium an der Universität Grenoble/Frankreich. Von 1979 bis 1986 studierte Johannes Masing Rechtswissenschaft (Erstes juristisches Staatsexamen 1985) und Philosophie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie das Fach Klavier an den Staatlichen Hochschulen Freiburg (Diplom-Musiklehrerprüfung) und Stuttgart (Künstlerische Abschlussprüfung). Nach seinem Zweiten juristischen Staatsexamen im Jahre 1989 wurde er von 1992 bis 1996 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Es folgten in den Jahren 1996 die Promotion und 1997 die Habilitation an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Nach Lehrstuhlvertretungen an der Universität Bielefeld und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg von 1997 bis 1998 war Johannes Masing von 1998 bis 2007 Ordentlicher Professor an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Im Jahre 2002 war er als Visiting Scholar an der University of Michigan Law School, Ann Arbor, Michigan/USA tätig. Nach einem Forschungsaufenthalt in Paris im Jahre 2006 ist Johannes Masing seit 2007 Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Im Jahre 2008 wurde ihm der Gay-Lussac-Humboldt-Preis verliehen. Zudem hatte er diverse Gastprofessuren an den Universitäten Paris I (Sorbonne- Panthéon), Paris II (Panthéon-Assas), Lyon III (Jean-Moulin) und Krakau (Jagiellonen-Universität) sowie der University of Pennsylvania, Philadelphia/USA inne.

Am 15. Februar 2008 wählte der Bundesrat Herrn Prof. Dr. Johannes Masing zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. Seit dem 2. April 2008 gehört er dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Als Berichterstatter war er insbesondere zuständig für das Recht der freien Meinungsäußerung, der Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit sowie für die Rechtsgebiete des Versammlungsrechts, des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzrechts. Johannes Masing hat eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren als Berichterstatter vorbereitet. Nur beispielhaft seien aufgeführt die Entscheidungen zum Tatbestand der Volksverhetzung („Wunsiedel“ BVerfGE 124, 300), zur Vorratsdatenspeicherung (BVerfGE 125, 260), zur Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen („Fraport“ BVerfGE 128, 226), zu den Ermittlungsbefugnissen des Bundeskriminalamtes zur Terrorismusbekämpfung (BVerfGE 141, 220), zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das Zivilrecht (BVerfGE 148, 267), zur Kfz-Kennzeichenkontrolle (BVerfGE 150, 244), zum Recht auf Vergessen I und II (1 BvR 16/13 und 1 BvR 276/17) und zur Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes und der Grundrechtsbindung im Ausland (1 BvR 2835/17).

Als Nachfolgerin tritt Frau Prof. Dr. Ines Härtel, geboren 1972 in Staßfurt (Sachsen-Anhalt), in den Ersten Senat ein. Sie hat heute vom Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Ines Härtel wurde am 3. Juli vom Bundesrat gewählt. Seit 2014 ist sie Universitätsprofessorin an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-, Umwelt-, Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht.

Quelle
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-060.html


Siehe dazu u.a. auch unter
BVerfG - Präsidentenwechsel am Bundesverfassungsgericht (PM 51/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33843.0


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medienkorrespondenz.de, 28.07.2020

Bundesverfassungsgericht: Richterposition für Rundfunkrecht nachbesetzt

Von Volker Nünning

Zitat
Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist die Richterposition mit Zuständigkeit für Rundfunk- und Presserecht neu besetzt worden. Die im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts angesiedelte Position hat am 10. Juli die bisherige Universitätsprofessorin Ines Härtel angetreten. Sie war am 3. Juli vom Bundesrat zur Bundesverfassungsrichterin gewählt worden. […]

Ines Härtel folgt auf Johannes Masing
[…] Härtels Vorgänger Masing oblag während seiner Amtszeit in mehreren großen Verfahren die Berichterstattung, darunter die Verfahren zum BND-Gesetz (2020), zum BKA-Gesetz (2016), zur Vorratsdatenspeicherung (2010) sowie zum ZDF-Staatsvertrag (2014) und zum Rundfunkbeitrag (2018). Johannes Masing wurde wegen seiner Verdienste für die Bundesrepublik Deutschland von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 10. Juli das ‘Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland mit Stern und Schulterband’ verliehen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundesverfassungsgericht-richterposition-fuer-rundfunkrecht-nachbesetzt.html



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Zitat
Am 1. Juli 2020 nominierte die SPD, der das Vorschlagsrecht zustand, Härtel für die Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht.[7

Laut MEDIENKORRESPONDENZ war Masing der "Berichterstatter" für das Urteil 18. Juli 2018, wonach auch bekennende Nichtzuschauer durch wundersame göttliche Wirkungsübertragung zu Nutznießern von ADR, ZDF usw. werden.

Nach frühere Info war der Berichterstatter aber der Richter Paulus (FDP-benannt), der durch sein Sondervotum beim Entscheid "Rundfunkräte usw." sein Verstehen der "Familia" dokumentiert hatte ein paar Jahre vorher. Ihm verdanken wir auch den Entscheid BVerfG 1 BvR 665/10 über de Befreiung der "beihilfenhlos lebenden Geringverdiener" (in verschiedenen Threads Im Forum ja intensiv behandelt).

Wurde beim BVerfG für den Rundfunkbaitrag der Geschäftsverteilungsplan geändert?
Vielleicht Paulus zunächst zuständig, dann aber über den Geschäftsverteilgungsplan dieser Funktion entzogen?
Wer Fakten beitragen kann, dann am besten hier einfügen.

Auf die neue Richterin wartet dann bereits die Verfassungsbeschwerde vom 20. Juli 2020 gegen Meldedatenabgleiche. Mal sehen, ob die SPD-benannte Richterin gegenüber der die Meldeabgelcihe wünschenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (SPD...)  "ihre Frau stehen wird".


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Ich hake nochmals nach:

- Nach hier vorliegender Info - vom BVerfG - war Richter Paulus
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(FDP-benannter Richter) wohl noch Frühjahr 2017 der "Berichterstatter" in Sachen "Sammelverfahren Rundfunkbeitrag".
- Vielleicht auch noch 2017-08 für die Anfrage bei dern Landesparlamenten - eher "ARD-kritisch". 
- Aber vielleicht wurde ab 1. Januar 2018 der Geschäftsverrteilungsplan geändert, "womit ihm zufällig die Zuständigkeit entzogen wurde"?   

Masing = SPD-benannter Richter
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https://en.wikipedia.org/wiki/Johannes_Masing
"A nominee of the Social Democratic Party of Germany, "

Telefonat Juli 2020 mit BVerfG:
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Es war wohl in der Tat in den letzten Jahren Änderung der Geschäftsverteilung für genau diese Zuständigkeit.
Es gilt aber als Grundprinzip, dass solche Änderungen nicht benutzt werden sollen für entscheid-strategische Zwecke.

Wer weiß mehr?
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Sollte der Geschäftsverteilungsplan in Sachen Rundfunkabgabe während des Verfahrens geändert worden sein wie vorstehend aufgezeigt, so wäre das sehr wichtig für das sowieso geplante Neuaufrollen für die nun mal rund 30 % Nichtzuschauer, nicht nur die "in die höchstrichterlichen Urteilen irgendwie hinein 'kolportierten' nur 3 %".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2020, 14:18 von pjotre«
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