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Autor Thema: Alle zusammen  (Gelesen 40509 mal)

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Re: Alle zusammen
#60: 08. Oktober 2013, 13:40
Hallo reini,

die EU-Kommission hatte sich dazu auch geäußert ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6665.msg50884.html#msg50884 )

Zitat von: EU-Kommission 2013
Zitat
...Trotzdem, laden wir Sie zudem ein, entweder zuvor oder gleichzeitig mit Ihrer Beschwerde an die Kommission, sich an die nationalen Behörden oder Gerichte zu wenden. Durch die Verwendung der Mittel, die Sie zur Rechtsdurchsetzung auf nationaler Ebene zur Verfügung haben, sollten Sie in der Lage sein, Ihre Rechte direkter und persönlicher geltend zu machen, als durch ein erfolgreiches Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission, das einige Zeit dauern kann. In der Tat, ersetzt ein Vertragsverletzungsverfahren auf EU-Ebene nicht den nationalen Rechtsweg...

Demnach verstehe ich das so, dass das BundverfassG uns gar kein größeres Geschenk als eine "Missbrauchsgebühr" machen könnte,

weil wir dann z. Bsp. eventuell auch einem Befangenheitsantrag gegen das BundverfassG
bei der EU-Kommission stellen können.

(Ich will natürlich auch Geld sparen und lieber die ca. 75 € für die Kleinrichterlichen der 1. Klage behalten.
Selbst wenn sie der Klage wirklich stattgeben, wird der öffentl.-korrupte-Rundfunk sowieso jedesmal über alle Instanzen wieder zum BundverfassG ziehen.
Ich will, wie Du, es mit einer kostenlosen Abkürzung versuchen  >:D )

Markus



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Re: Alle zusammen
#61: 14. Oktober 2013, 17:46
Vom Bundesverfassungsgericht kam nun Antwort auf meine Beschwerde ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3391.msg51973.html#msg51973 ).
Von einer AR-Referentin die davon absieht, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen.

Da ich an einer Fortsetzung meines Verfassungsbeschwerdeverfahrens Interesse habe, bin
ich gewillt, meinen Text umzuformulieren, damit diese Referentin eine Weiterreichung
zur richterlichen Entscheidung zustimmen muss.

Jede Hilfe nehme ich natürlich dankbar an.

Markus

zweiseitiger Brief als Anhang:


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Re: Alle zusammen
#62: 14. Oktober 2013, 19:47
Bravo unGEZahlt,
du hast wenigstens schon mal eine Antwort bekommen.

Auch Wissen wir jetzt, auch da geht eine Beschwerde ;D. Ich bin ein Gegner von Klagen. Bekommst du etwas wegen Steuer geschrieben/Enteignung etc.?

Gruß reini




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Re: Alle zusammen
#63: 15. Oktober 2013, 23:43
Auch Wissen wir jetzt, auch da geht eine Beschwerde ;D. Ich bin ein Gegner von Klagen. Bekommst du etwas wegen Steuer geschrieben/Enteignung etc.?

Gruß reini

Hallo reini,

habe Dir zu den Themen Steuer und Enteignung zwei PMs gesendet.

Das sind auch zwei gute Stichworte. Aber der Kampf ist ja wahrscheinlich noch lang...

Das zweite Schreiben habe ich heute erstmal mit dem Gewissen begründet.

Heute gesendet per Fax (Nr.: 0721/9101382) und E-Mail ( bverfg@bundesverfassungsgericht.de )
Zitat
...
Verfassungsbeschwerde AR xxxx/13 - Nachtrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 10/10/2013  auf meine Verfassungsbeschwerde AR xxxx/13.
Ihrem Hinweis, dass Sie einer Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung nur bei ausreichender Begründung zustimmen können, möchte ich wie folgt nachkommen:

Eine Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags ergibt sich schon daraus, dass Wohnungsmieter,
die auf Rundfunkkonsum verzichten, trotzdem den öffentl.-rechtl.-Rundf. zwangsweise mitfinanzieren müssen.

Als Nichtkonsument des Rundfunks verstößt der Rundfunkbeitrag gegen meine
Gewissensfreiheit (nach GG, I., Art. 4, Abs. 1).

Da ich mein Gewissen schützen will, verweigere ich als Wohnungsmieter die gesetzlich erzwungene Rundfunkbeitragszahlung, um keine strafbaren Handlungen zu unterstützen.

Außer den bekannten, bereits stattgefundenen Korruptionsvorfällen beim öffentl.-rechtl.-Rundf. (u. a. Herr Udo Foht, Frau Doris Heinze und Sender Kinderkanal) findet derzeit ein Weiterer beim Mitteldeutsch. Rundf. durch die „Sachsen-Anhalt-Heute“-Leitung und deren Sendungsplanungsredaktion im Landesfunkhaus Magdeb. statt.

Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bin ich nun gesetzlich zur finanziellen Beihilfe von Korruption gezwungen.
Aus diesem Grund musste ich vorsorglich eine entsprechende Selbstanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Sachs.-Anh. in Naumburg stellen und habe einen Beschuldigtenstatus Beihilfe zur Korruption. Die Ermittlungen des zuständigen Fachkommisseriats laufen.

Da ich mich von einem verfassungswidrigen Gesetz (15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) nicht kriminalisieren lasse und mein gutes Gewissen behalten will,
bitte ich um Ihre Kenntnisnahme, dass ich den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen werde.

Hiermit bitte ich um Eingangsbestätigung des Schreibens und um Prüfung, ob meine vorliegende Verfassungsbeschwerde AR xxxx/13 zum Gericht weitergegeben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Markus ....
/quote]


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Re: Alle zusammen
#64: 16. Oktober 2013, 09:34
Moin unGEZahlt,
danke für die zwei PN.

Wenn ich die ganzen Gegenarkumente gegen die Gebühr lese, so habe ich langsam das Problem, die Befürworter zu verstehen. Hier wurde eindeutig Amtsmißbrauch betrieben.

In den nächsten Tagen fahre ich bei mir in den Ort und schaue einmal ob ich Post bekommen habe.

Das ist normaler Weise eine Sache für den Verfassungsschutz, der ja dafür da ist, unsere Verfassung zu schützen.

Gruß reini


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Re: Alle zusammen
#65: 19. Oktober 2013, 20:07
Nun kam vom BVerfG doch noch Antwort auf meine frühere, nun aber unaktuelle, allgemeine Anfrage
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3391.msg51453.html#msg51453 ).
Allerdings wieder nur von einer AR-Referentin.
Nur der Vollständigkeit halber mal das zweiseitige Schreiben im Angang.


Auf eine Antwort auf meinen letzten Nachtrag zur Verfassungsbeschwerde (15/10/2013) warte ich auch noch.
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3391.msg52427.html#msg52427 )


Edit: Da sie in meinem Fall nie müde werden, auf die Einhaltung des "Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht" hinzuweisen, hier die Adresse dazu auf ihrer Seite: http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html


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Re: Alle zusammen
#66: 20. Oktober 2013, 09:16
Guten Morgen,
meine Absage habe ich auch:-)

Geschrieben am 02.10.13, Poststempel 09.10.13, erhalten zwischen dem 14 bis 17 Oktober.


Nichts desto Trotz, mache ich mir jetzt noch einmal die Arbeit und gehe den
"2. Erschöpfung des Rechtswegs" an.

Für mich ist der Rechtsweg erschöpft, wenn z. B. selbst der Bundesverfassungsschutz nicht eingreift und es zulässt, dass ich ohne unterschrieben Vetrag Schuldner bin.

Für mich ist der Rechtsweg erschöpft, wenn man einem Unternehmen die Hoheit eines Gläubigers gibt, das jedoch nicht gewillt oder Fähig sind, eine Kommunikation zu führen, bzw. bewusst wie bei mir, falsche Anträge schicken..

Die bekommen inerhalb vier Wochen ihr Schreiben, eine Kopie geht dieses mal auch an den Verfassungsschutz.

Menschenrechte und Deutschland, dass ist inzwischen eine eigene Geschichte.

Ich habe nirgends gelesen, wo ich ohne Grund zum Schuldner werde.

Gruß Reinhold.

@unGEZahlt, diese Woche ab Mittwoch, melde ich mich bei dir. Habe leider eben wenig Zeit.



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Re: Alle zusammen
#67: 20. Oktober 2013, 09:24
Auch habe ich keinen Vetrag abgeschlossen, wei man aus dem BGB sehen kann.

§ 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.
(2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch

1.
    die Aufnahme von Vertragsverhandlungen,
2.
    die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder
3.
    ähnliche geschäftliche Kontakte.

(3) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst.


§ 362 Erlöschen durch Leistung
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.
(2) Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so finden die Vorschriften des § 185 Anwendung.




Gruß Reinhold.



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Re: Alle zusammen
#68: 20. Oktober 2013, 14:05
Die bekommen inerhalb vier Wochen ihr Schreiben, eine Kopie geht dieses mal auch an den Verfassungsschutz.

Die Kopie können wir uns wahrscheinlich sparen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist erst vor kurzem vom BVerfG gerügt worden und das Bundesinnenministerium muss nun sogar die Auswirkungen überprüfen
( http://www.haufe.de/recht/datenschutz/bverfg-urteil-verfassungsschutz-darf-ramelow-nicht-ueberwachen_224_202118.html )

Ein sogenannter Verfassungsschutz, der eine jahrelang stattfindende 10(!)-fache Mordserie an Händlern mit Migrationshintergrund einfach zulässt, ist für mich in jeglicher Hinsicht nur inkompetent.


Da wäre eher die wahrscheinlich recht kompetene EU-Kommission ein Ansprechpartner.




Hat das BVerfG bei Dir auch geantwortet, bei weiterer Post die Verfassungsbeschwerde weiterzuführen?
Dann ist die Argumentation mit dem rechtlichen Vertragsabschluss vielleicht einen Versuch wert?
Die wollen Paragraphen? Die können sie gerne haben.

Markus


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Re: Alle zusammen
#69: 20. Oktober 2013, 15:00
.... ich habe genau das gleiche wie du bekommen :-)

Es sollte ja begründet werden warum das  BVerfG, die letzte Instanz für uns/mich ist. Das wollen die ja begründet haben. Das wird damit begründet, dass selbst der Verfassungsschutz die Verfassung nicht schützt und gehe da mal ein § suchen.

Das wird jetzt ein bisschen liebevoll und einschleiment mit ordentlichen Abstand geschrieben. D. h. also nicht mehr so bösartig und Personen bezogen geschrieben :-)
Jedoch handelt es sich ja um unsere persönliche Grundrechte und nur durch eine persönliche Begründung können die bestehenden "Bedenken gegen die Zulässigkeit einer solchen Verfassungsbeschwerde" ausgeräumt werden.

Stelle dir jetzt mal vor, du fragst die nach den Bedenken?
Da frage ich mich doch, hat der Leser auf`m Gericht nicht verstanden, dass er selbst durch den Vertrag Schuldner ist?
(Also das persönliche muß weg :-))

Du hast 100% Recht
bin Wohnungsmieter bekam 2013 dafür Lebenslänglich

Das soll uns vlt. doch mal ein Gericht erklären, wie das zu vereinbaren ist.

§ 362 Erlöschen durch Leistung
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.

D. h. Dein Schuldverhältnis erlischt nur dann, wenn du deine geschuldete Leistung nachkommst
und auf die Strasse ziehst.


http://www.youtube.com/watch?v=kz1FnBoRwkk


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Re: Alle zusammen
#70: 28. Oktober 2013, 23:42
Heute kam die Antwort vom BVerfG auf meinen Nachtrag zur Verfassungsbeschwerde vom 15/10/2013.

Die Hürde mit den AR-Referenten habe ich jetzt hinter mir >:D

Diesmal nun ein Schreiben von einer Amtsinspektorin.
Dass meine beiden Beschwerden in das BvR-Verfahrensregister eingetragen und der Richterkammer vorgelegt wurden.

Das Schreiben im Anhang

Markus


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Re: Alle zusammen
#71: 29. Oktober 2013, 07:15
Super unGEZahlt,
ich gratuliere dir zu dem großen Erfolg.

Entschuldige bitte, dass ich noch nicht angerufen habe oder sonst gemeldet habe. Ich schreibe dir gleich eine PN, mit einer anderen Beschwerde, wo ich eben mit einer anderen Behörde kämpfe.

Ich hasse es langsam, dass dir immer wieder fremde Menschen, Lebenszeit und Geld klauen.

bis dann


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Re: Alle zusammen
#72: 29. Oktober 2013, 14:10
Hallo Lefty,

die Quote für diese sogenannten Missbrauchsgebühr liegt bei unter 1 %.

...

Bezogen worauf?

Auf die Gesamtzahl der Beschwerden, bei denen der Rechtsweg ausgeschöpft wurde und danach erst Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist oder bezogen auf die Zahl der Beschwerden, bei denen das Bundesverfassungsgericht direkt angerufen wurde ohne den vorherigen Rechtsweg zu beschreiten?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Alle zusammen
#73: 29. Oktober 2013, 14:28
Die Quote für diese sogenannten Missbrauchsgebühr liegt bei unter 1 %.
Ich bin sicher, das ist bezogen auf die Zahl der Beschwerden, bei denen das Bundesverfassungsgericht direkt angerufen wurde ohne den vorherigen Rechtsweg zu beschreiten.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2011/A-VIII-2.html

Bei der Ausschöpfung des Rechtsweges kann doch dann kein "Missbrauch" mehr postuliert werden (?)

Markus


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Re: Alle zusammen
#74: 08. November 2013, 19:49
Heute kam postalisch Antwort auf meine Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 2899/13 -

Die unanfechtbare Entscheidung der Nichtannahme zur Entscheidung.

( ? ? ? )

Egal.
Es ging mir ja von Anfang an nur darum, vom Bundesverfassungsgericht eine Antwort zu bekommen, mit der ich mich
an die EU-Kommission und an den EuGH wenden kann.
Entsprechend überlege ich gerade, ob ich damit nun für meinen Fall die Erschöpfung des nationalen Rechtsweges und die Befangenheit des deutsch. BVerfG gegenüber dem Rundfunkbeitrag
für eine Überprüfung beim Europäischen Gerichtshof geltend machen kann.

Die "Entscheidung" von - 1 BvR 2899/13 - im Anhang.

Markus


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