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Tätigkeitsberichte Datenschutzbeauftragte Radio Bremen

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Mork vom Ork:
Liebe Leser unseres Forums,

die oder der Datenschutzbeauftragte von Radio Bremen veröffentlicht jedes Jahr einen eigenen Tätigkeitsbericht, der dann auf der Webseite von Radio Bremen veröffentlicht wird.

Hier findet ihr eine Beschreibung der/des Datenschutzbeauftragten Radio Bremens mit dem aktuellen Tätigkeitsbericht:

https://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/datenschutz100.html

Das Archiv mit den vergangenen Tätigkeitsberichten ist dort auch zu finden:

https://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/datenschutz-berichte100.html


Viele Grüße
Euer Mork vom Ork

Mork vom Ork:
Hier ist der Link zum aktuellen Tätigkeitsbericht vom 26.03.2020 über den Zeitraum vom 01.01.2019 - 31.12.2019:

https://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/datenschutz202.pdf

Mork vom Ork:
Im Tätigkeitsbericht 2019 der Datenschutzbeauftragten von Radio Bremen, Anna-Katharina Puschmann (Datenschutzbeauftragte bis 24.06.2020), findet sich ein interessantes Kapitel zum Thema 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag:

Darin heißt es beispielsweise:

--- Zitat ---Kapitel 2, S. 9
Mit § 10a RBStV haben die Länder eine Ermächtigungsgrundlage zum
vollständig automatischen Erlass von Verwaltungsakten geschaffen. Eine
dem § 35a VwVfG des Bundes entsprechende Regelung, die eine
Rechtsvorschrift hierfür fordert, existiert in Bremen nicht.

Außerdem soll ein regelmäßiger Meldedatenabgleich eingeführt werden.
Dieser Meldedatenabgleich soll beginnend ab dem Jahr 2022 alle vier
Jahre zu einem bundesweit einheitlichen Stichtag erfolgen. Bezüglich der
personenbezogenen Daten ist dabei eine klare Zweckbindung gegeben
und nicht erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht. Der regelmäßige
Meldedatenabgleich soll dann nicht durchgeführt werden, wenn
die KEF im Rahmen ihres Berichts feststellt, dass der Datenbestand der
Landesrundfunkanstalten hinreichend aktuell ist. Mit diesem Instrument
soll die Verhältnismäßigkeit zwischen der Beitragsgerechtigkeit und dem
Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt werden.

Darüber hinaus wird der Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs
in einer Art und Weise, die den Anforderungen des Art. 23
Abs. 2 DSGVO gerecht wird, konkretisiert.

--- Ende Zitat ---
(Hervorhebungen nicht im Original vorhanden)

Mork vom Ork:
Übrigens hat die Datenschutzbeauftragte von Radio Bremen am 25.06.2020 frisch gewechselt:

jetzt: Ivka Jurcevic

vorher: Anna-Katharina Puschmann

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