Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Jahresberichte der Landesbeauftragten für Datenschutz - Bremen  (Gelesen 6351 mal)

  • Beiträge: 691
Die Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlichen Jahresberichte über ihre Arbeit.
Diese können sowohl über das Transparenzportal:

https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=kogis_tp_berlin01.c.85849.de&_article_id=46425&lang=de&fulltext=Jahresbericht+der+Landesbeauftragten+f%FCr+Datenschutz&fileCnt=on

als auch über deren eigene Webseite:

https://www.datenschutz.bremen.de/publikationen/jahresberichte-7242

abgerufen werden.

Viele Grüße
Mork vom Ork


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 691
Im Jahresbericht 2019 und somit dem 2. Jahresbericht seit DSGVO:

21. Die Entschließungen der Datenschutzkonferenzen im Jahr 2019

21.1 Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz – Sieben datenschutzrechtliche Anforderungen
https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/2_Jahresbericht_Datenschutz.pdf
Zitat
S. 56 ff
"Nicht alles, was technisch möglich und ökonomisch erwünscht ist, darf in der Realität umgesetzt
werden. Das gilt in besonderem Maße für den Einsatz von selbstlernenden Systemen, die
massenhaft Daten verarbeiten und durch automatisierte Einzelentscheidungen in Rechte und
Freiheiten Betroffener eingreifen. Die Wahrung der Grundrechte ist Aufgabe aller staatlichen
Instanzen. Wesentliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI sind vom Gesetzgeber
vorzugeben
und durch die Aufsichtsbehörden zu vollziehen. Nur wenn der Grundrechtsschutz
und der Datenschutz mit dem Prozess der Digitalisierung Schritt halten, ist eine Zukunft
möglich, in der am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden.

[...]

II. Datenschutzrechtliche Anforderungen an Künstliche Intelligenz
[...]
1. KI darf Menschen nicht zum Objekt machen
[...]
2. KI darf nur für verfassungsrechtlich legitimierte Zwecke eingesetzt werden und das Zweckbindungsgebot nicht aufheben
[...]
3. KI muss transparent, nachvollziehbar und erklärbar sein
[...]
4. KI muss Diskriminierungen vermeiden
[...]
5. Für KI gilt der Grundsatz der Datenminimierung
[...]
6. KI braucht Verantwortlichkeit
[...]
7. KI benötigt technische und organisatorische Standards
"


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2021, 01:23 von Bürger«

  • Beiträge: 2.398
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Dank. Geht an die Verfassungsrichter bei bevorstehenden bundesweiten Beschwerden gegen den Medienstaatsvertrag 2020. Rund 500 Seiten Schriftsatz, darunter auch:
Zitat
DAB1.b)   21. Entschließung der Datenschutzkonferenzen 2019:
Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz – Sieben datenschutzrechtliche Anforderungen

Quelle beispielsweise: Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz - Bremen"
https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/2_Jahresbericht_Datenschutz.pdf
Dort Seiten 56 ff:

"Nicht alles, was technisch möglich und ökonomisch erwünscht ist, darf in der Realität umgesetzt werden.
Das gilt in besonderem Maße für den Einsatz von selbstlernenden Systemen, die massenhaft Daten verarbeiten und durch automatisierte Einzelentscheidungen in Rechte und Freiheiten Betroffener eingreifen. Die Wahrung der Grundrechte ist Aufgabe aller staatlichen Instanzen. Wesentliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI sind vom Gesetzgeber vorzugeben und durch die Aufsichtsbehörden zu vollziehen. Nur wenn der Grundrechtsschutz und der Datenschutz mit dem Prozess der Digitalisierung Schritt halten, ist eine Zukunft möglich, in der am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden."

II. Datenschutzrechtliche Anforderungen an Künstliche Intelligenz [...]
1. KI darf Menschen nicht zum Objekt machen [...]
2. KI darf nur für verfassungsrechtlich legitimierte Zwecke eingesetzt werden und das Zweckbindungsgebot nicht aufheben [...]
3. KI muss transparent, nachvollziehbar und erklärbar sein [...]
4. KI muss Diskriminierungen vermeiden [...]
5. Für KI gilt der Grundsatz der Datenminimierung [...]
6. KI braucht Verantwortlichkeit [...]
7. KI benötigt technische und organisatorische Standards [...]


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2021, 17:33 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Dass durch KI getroffene Entscheidungen durch betroffene Personen nachvollziehbar sind, dürfte in vielen Fällen ein frommer Wunsch bleiben. Aus der Sicht der Anwender ist eine KI praktisch immer eine „Black Box“, deren Prozesse nicht transparent sind und deren Ergebnisse von den Trainingsdaten und Wichtungen abhängen, die weder den Anwendern noch den Betroffenen bekannt sind.
Können schon diejenigen, die KI einsetzen, die Entscheidungen nur schwer bis gar nicht nachvollziehen, so dürfte das den von solchen Entscheidungen Betroffenen völlig unmöglich sein. Bekannte Fälle sind auf hellhäutige Menschen trainierte Fahrzeuge, die einen die Straße querenden dunkelhäutigen Menschen für ein Tier halten. Eine um ein automatisch fahrendes Fahrzeug gezogene, durchgehende Linie, „fesselte“ dieses. Ein Mensch würde die Linie einfach ignorieren. Minimale Änderungen an Verkehrszeichen führen dazu, dass dieselben von „autonomen Fahrzeugen“ nicht korrekt erkannt werden. Und bei durch KI bewerteten Bewerbungen hatte man vorwiegend Bewerbungen von männlichen Bewerbern für das Training verwendet. Folge: eine Verstärkung der Tendenz männlichen Bewerbern den Vorzug zu geben.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Das eigenständige und weitgefächerte Thema "KI" hier im Thread bitte nicht weiter vertiefen, da dies hier den Rahmen sprengt. Danke.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2021, 02:19 von DumbTV«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
Nach oben