medienpolitik.net, 16.06.2020
„Wer gegen 18,36 Euro ist, wird bei einer Verschiebung einen höheren Beitrag bekommen“Sachsen fordert schnelle Reform der öffentlich-rechtlichen RundfunkanstaltenInterview mit Oliver Schenk, CDU, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Chef der Sächsischen Staatskanzlei
von Helmut Hartung
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen am morgigen Mittwoch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag unterzeichnen, der eine Beitragserhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 17,50 Euro auf 18,36 Euro vorsieht. Die letzte Entscheidung obliegt den Länderparlamenten. Die Steigerung um 86 Cent tritt ab 1. Januar 2021 nur dann in Kraft, wenn alle zustimmen. In den vergangenen Wochen haben Parlamentarier verschiedener Fraktionen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, sowie CDU- und FDP-Politiker des Deutschen Bundestages für eine Verschiebung der Erhöhung plädiert. Sie führen vor allem sozialpolitischen Gründen wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und mangelnden Sparwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ins Feld. Gegenüber medienpolitik.net plädiert Oliver Schenk nachdrücklich für die geplante Erhöhung: „Ein Verzicht auf eine moderate Anhebung würde daher zu einer umso erheblicheren Erhöhung des Rundfunkbeitrages beim späteren Inkrafttreten führen, da die KEF voraussichtlich eine neue Bedarfsprüfung durchführen würde. Wer jetzt gegen 18,36 Euro ist, wird bei einer Verschiebung einen deutlich höheren Beitrag bekommen.“ Gleichzeitig gelte es, so der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, die notwendige Profilschärfung des Auftrages alsbald auch staatsvertraglich umzusetzen. Hier sehe er auch die Länder in der Pflicht, ohne die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von der Notwendigkeit ihrer Mitwirkung entbinden zu wollen.
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„Es ist wichtig, dass der von den Ministerpräsidenten im Herbst 2016 eingeforderte Reformkurs fortgeführt wird, um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch künftig sicherzustellen.“
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