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Autor Thema: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"  (Gelesen 12456 mal)

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Wer wird das vervollständigen? Wer wird es einreichen?
Vorzugsweise jemand, der noch nie eingereicht hatte.

Zitat
Siegried Rechstatiman
Mutbürgerstr. 99
998877 Demokratendorf


An das Bundesverfassungsgericht
... Karlsruhe
Postfach ...

Hiermit erfolgt Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesverfassungsgericht
wegen Verletzung von § 17a BVerfGG.


A1. Missbräuchlikeit dieser Beschwerde kann nicht erkannt werden.
-------------------------------------------------------
Sofern das Gericht Missbrauchsgebühr in Betracht zieht, wird beantragt, mir zuvor eine Rücknahme der Beschwerde nahezulegen unter Angabe des voraussichtlichen Missbrauchs-Kostenbetrages.


A2. Eine Erschöpfung des Rechtsweges
------------------------------------------------------
 - über andere Gerichte - erscheint allein deshalb nicht forderbar, weil kein deutsches Gericht dem Bundesverfassungsgericht einen Entscheid aufzwingen würde; denn da das Bundesverfassungsgericht durch schlüssiges Verhalten der Vorabmitteilungen an Journalisten seine Ansicht zur Rechtslage bekundete, würde jede abweichende Entscheidung nur möglich sein nach Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht.

A3.  § 17a BVerfGG untersagt nur "Veröffentlichung"
--------------------------------------------
und das zielt erkennbar auf Erhalt der Information über irgendwelche inoffiziellen Wege. Das ein Gericht selber seine Entscheide vorab kommuniziert, wurde vom Gesetzgeber erkennbar überhaupt nicht in Betracht gezogen.


A4.  Aktivlegitimation belege ich wie folgt:
---------------------------------------------------------------
- Mein Wohnsitz ist in Deutschland: Siehe meine Ausweiskopie.
- Staatsangehörigkeit: Deutsch.
- und des weiteren wie nun folgend:


A5. Die Vorabmitteilung verletzt meines Erachtens:
------------------------------------------------------------

A5.a) Folgende Grundsätze des deutschen Rechts, die laut Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts durch eine Beschwerde eingefordert werden können:
Artikel ... GG : ........................
Artikel ... GG : ........................
Artikel ... GG : ........................


A5.b) Ferner liegen meines Erachtens die folgenden Verletzungen der EU-Charta vor:
Artikel ... :
Artikel ... :
Artikel ... :


A5.c) Es liegen meines Erachtens folgende Verletzungen der Europäischen Konvention der Menschenrechte (uind Zusatzprotokolle) vor:
Artikel ...
Artikel ...
Artikel ...


Mit freundlichem Gruß
Siegried Rechstatiman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2020, 22:24 von Bürger«
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Rein vorsorglich:

Alle Bestimmungen von DSGVO wie GrCh gelten auch für alle Amtsträger, so diese als "natürliche Person" außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit handeln; die nicht nur moralisch höheren Anforderungen an "natürliche Personen", die beruflicherseits als Amtsträger handeln, bleiben hier mal unberücksichtigt.

Wo keine beruflichen Kontaktdaten vorliegen und sie auch nicht zu ermitteln sind, sind private Kontaktdaten dennoch vollständig für die beruflich bezogene Verwendung tabu.

Der europäische Rahmen trennt auch hier strikt.

Aussage stellt aber nur meine persönliche Meinung dar und ist weder rechtlich verwertbar, noch u. U. belastbar.



Edit "Bürger":
Diese "vorsorgliche Nebenbemerkung" hier bitte nicht weiter vertiefen, sondern hier bitte ausdrücklich nur eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2020, 22:27 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Wie findet man die Vorwegnahmen zum Urteil?
-----------------------------------------------
Beispiel Google Suche:
     Gudula Geuther bundesverfassungsgericht 18. juli 2018


Das Resultat:  "Fake-News" vom Feinsten?
-----------------------------
Hier der ellenlange Bericht  im DLF:
Da dürfte selbst eine Nachtschicht nicht genügt haben? War die Info über das Urteil nicht vielleicht viel früher? Selber lesen:
https://www.deutschlandfunk.de/bundesverfassungsgericht-rundfunkbeitrag-grundsaetzlich.2852.de.html?dram:article_id=423199


Schon am 18. Juli vor Mitternacht wusste Gugula das Ergebnis, ergibt sich ja als berechtigte Annahme laut BVerfG,
schrieb aber am 18. Juli 2018 eine pseudo-nichtwissende Analyse?

https://www.deutschlandfunk.de/umstrittene-abgabe-bundesverfassungsgericht-entscheidet.1773.de.html?dram:article_id=423194


So, und wer macht die Beschwerde beim BVerG?
--------------------------------------------------------
 @pjotre kann nicht, hat gerade eine anhängig - Rundfunkabgabe -
und das ist seine zweite - vorher rund 2010 gegen "Rettung Commerzbank", in Wahrheit Bundespolitiker-Geschenk an einen Versicherungskonzern? Rettungs-Kreisgeschäft für Dresdner Bank?

Das BVerfG ist vielleicht verständniswilliger, wenn Leute nur 1x im Leben im Namensregister auftauchen? "Berufs-Aufmüpfige" als Beschwerdeführer erhalten gelegentlich die Missbrauchsgebühr aufgebrummt? Kann rund ein Tausender sein?

Ganz wichtig ist wie von @Bürger als Frage dargelegt, hier hätte das Gericht am 18. Juli 2018 das Urteil vorab den Beklagten mitgeteilt, nämlich "Beklagte" in den Vorverfahren und im Beschwerdeverfahren in offenkundiger Verhaltensrolle des Beklagten. 


Und unverändert, ich bekomme keine E-Mail-Adressen der "Vorzugs-Jura-Journalisten" gefischt.
-----------------------------------------------------------------------------
Zu Hilf!! E-Adressen, ein Königreich für E-Mail-Adressen!

Typische Techniken? Leider Fehlanzeige.
Das geht dann wohl am besten, indem man die Algorithmen der Mail-Adressen-Bildung der einzelnen Sender, Verlage analysiert und dann auf Verdacht eine Mail hinschickt.

Oder auch ganz einfach erst einmal:   Vorname.Familienname@xxxx,de
Bei manchen Redaktionen geht es stattdessen mit dem Kürzel der Autoren aus der Redakteur-Liste, z.B. amru@fakt.net
Findet man bei manchen Verlagen auch wie einst im Druck, nun auch bei den online-Berichten.   

Heutzutage müsste bei falscher Adresse an sich Rücksendung erfolgen. Denn "catch all" wie oft um 1998 ist heutzutage wohl ziemlich nirgends mehr konfiguriert.


Für Abgeordnete und andere Gruppen kommt man mit dem Transformations-Algorithmus so gut wie immer zum Ziel.
--------------------------------------------------------------
- Sofern kein Sammelverzeichnit mit  Mail-Adressen geliefert: -
Man fischt den Algorithmus über die Mail-Adressen in ein paar Abgeordneten-Büros,
transofrmiert im Textedior manuell das gesamte Abgeordneten-Verzeichnis gemäß Algorithmus,
verfeinert, macht dann Versand und ermittelt manuell die paar Rückläufer.

Wenn Verzeichnisse inklusive E-Mail vorliegen, dann ist es viel eifnacher, man fischt die Adress-Zielen einfach mit Tool grep und transformiert das Resultat mit REPLACE, SORT usw. zur versandfähigen Liste.   

Das muss nach jeder Parlamentswahl neu erfolgen.


Wer am Poker  "E-Mail-Adressen fischen" Spaß het, bitte PM. ...Arbeitsteilung...
-------------------------------------------------------
Hat nur Sinn, sofern Wissen vorliegt, was grep ist,
vorzugsweise LINUX-Benutzer - Shell ist hilfreich -
und sofern Texteditor in kundiger Benutzung - am einfachsten geht es wohl mit Editor "Kate".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2020, 12:12 von pjotre«
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Für eine Verfassungsbeschwerde: Wer soll denn persönlich betroffen sein?

Ich würde eher fragen, welcher Aufsicht das Bundesverfassungsgericht untersteht. Ganz unabhängig ("souverän") kann es nicht sein, denn souverän ist nur das Volk.


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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auch über sich selbst ...



Tages­spiegel-Kor­res­pon­dent bekommt keine Vorab-Infor­ma­tionen
von Pia Lorenz
10.12.2020

Zitat
Das BVerfG informiert ausgewählte, im Verein "Justizpressekonferenz" organisierte Journalistinnen und Journalisten vor der Verkündung über seine Urteile. Diese Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, beschied das BVerfG jetzt.

Der rechtspolitische Korrespondent des Berliner Tagesspiegel bekommt keinen Zugang zu den Vorab-Informationen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Vortag wichtiger Entscheidungen Mitgliedern des Vereins "Justizpressekonferenz" (JPK) zur Verfügung stellt. Das hat das BVerfG, wie jetzt bekannt wurde, schon am 23. Oktober beschieden (Az. 1274-691/20). ...

Quelle: https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-1274-691-20-vorab-informationen-nur-an-vollmitglieder-justizpressekonferenz-ungleichbehandlung-gerechtfertigt-tagesspiegel-korrespondent/


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o
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Als die Klageabsicht der LRA bekannt wurde, fiel mir gleich ein, ob das Bundesverfassungsgericht auch hier widergesetzlich die örr Journalisten vorabinformiert, wenn das Urteil zur Verkündung kommt. Dann wüsste der Kläger eher Bescheid als der Beklagte (wohl das Bundesland Sachsen-Anhalt?) und könnte schon um 10:05 Uhr fertig geschnittene Jubelsendungen in den Äther schicken, ganz doll aus dem Magdeburger Studio. 

Wäre doch ulkig, nicht wahr?

 :o

Ach so, der Tagesspiegel-Journalist. Nachtigall,...


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Tagesspiegel, 13.12.2020

Verfassungsgericht schließt Tagesspiegel von Zugang zu Vorab-Mitteilungen über Urteile aus

Gerichtspräsident Harbarth hält nur Journalistenverein in Karlsruhe für ausreichend vertrauenswürdig – sieht aber ein „Spannungsverhältnis“ zur Pressefreiheit.

Von Jost Müller-Neuhof

Zitat
Der Tagesspiegel sowie andere Medien ohne Korrespondenten in Karlsruhe bleiben vom Zugang zu Vorabinformationen über Urteile des Bundesverfassungsgerichts vorerst ausgeschlossen. Das hat das Gericht auf einen Antrag dieser Zeitung hin entschieden. Wie berichtet, erhalten die Mitglieder einer Karlsruher Journalistenvereinigung, der „Justizpressekonferenz“ (JPK), bereits am Vorabend der Verkündung der politisch oft bedeutsamen Urteile exklusiv die vollständige Pressemitteilung, um ihre Berichterstattung vorbereiten zu können. An andere Medien wird sie erst am nächsten Tag unmittelbar nach Verkündung versandt.

Die Praxis besteht seit Jahrzehnten, war aber nur Eingeweihten bekannt. Grund für die stillschweigende Bevorzugung sei „die Professionalität dieses Kreises“, hatte das Gericht erklärt.

In der „Justizpressekonferenz“ sind viele Mitglieder von ARD und ZDF
In der JPK sind neben verschiedenen zumeist überregionalen Medien vor allem die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF vertreten. In dem Bescheid von Gerichtspräsident Stephan Harbarth räumt das Gericht nun ein, die Beschränkung auf einen Kreis „besonders fachkundiger und vertrauenswürdiger Journalisten“ stehe zwar in einem „Spannungsverhältnis“ zur Pressefreiheit und zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Ungleichbehandlung sei aber „sachlich gerechtfertigt“: Das Vorgehen diene dem Ziel, die Öffentlichkeit „zutreffend und vollständig“ über die Entscheidungen mit ihren „oft komplexen Sachverhalten und juristischen Fragestellungen“ zu informieren.
[…]

Der Verein hält die Praxis für „äußerst sinnvoll“
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/politik/justiz-und-oeffentlichkeit-verfassungsgericht-schliesst-tagesspiegel-von-zugang-zu-vorab-mitteilungen-ueber-urteile-aus/26706208.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Angesichts der jüngsten Nachrichten wäre doch mal eine interessante Frage, ob denn - wie hier im Thread schon mal angedacht - das Bundesverfassungsgericht überhaupt jemals Adressat für eine Verfassungsbeschwerde wegen eigener Verletzung des Grundgesetzes sein kann?

Denn das hieße ja sonst, dass das BVerfG als Richter in eigener Sache agieren kann - unter Aspekten des Rechtsstaats® betrachtet sicher eine überaus interessante Vorstellung.

Wäre das nicht mal eine interessante Frage für unseren @pinguin, ob & inwieweit man in diesem Fall (willkürlicher Ausschluss von Medien von der Vorab-Informationspolitik des BVerfG) die europäische Ebene der Gerichtsbarkeit beschreiten könnte? Sofern diesbzgl. kein - zumal faires - Verfahren betrieben werden kann, das den Namen verdient, kann doch mangels gangbaren nationalen Rechtsweges keine Erschöpfung desselben verlangt werden? Und wenn das nicht verlangt werden kann (ultra posse nemo obligatur - Unmögliches zu leisten kann niemand verpflichtet werden) kann ein evtl. Kläger auch nicht mittels Verweis auf den Subsidiaritätsgrundsatz abgewimmelt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2020, 20:02 von Bürger«
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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Der Tagesspielel-Journalist, um den es geht - Dr. iur. und sehr kompetent - , er ist derjenige, der die Offenlegung des Terminkalendes von Frau Merkel erstritten hat - und anderes.

Er ist also zugleich politische Akteur und da liegt also das eigentliche Problem, um das es bei der Nichtzulassung beim BVerfG geht. Natürlich wird niemand das verlautbaren. Beschluss-Papier ist geduldig.


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Wäre das nicht mal eine interessante Frage für unseren @pinguin, ob & inwieweit man in diesem Fall (willkürlicher Ausschluss von Medien von der Vorab-Informationspolitik des BVerfG) die europäische Ebene der Gerichtsbarkeit beschreiten könnte?
Die Unternehmensgleichbehandlung ist auch eine europäische Vorgabe, insofern bestünden durchaus Möglichkeiten, daß sich der EuGH damit befasst, wenn eine entsprechend gut ausgearbeitete Beschwerde von einem Wettbewerber, der keine Vorabinfos erhält, an die EU-Kommission herangetragen wird und diese das an den EuGH weiterleitet; es dürfte hier auch nur dieser eine Weg realistisch gangbar sein.

Der Staat darf seine eigenen Unternehmen nicht bevorzugen, und da aus europäischer Sicht, wie vom BGH bestätigt, alle ÖRR "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" sind, könnten sich EuGH und EU-Kommission sehr wohl damit befassen. Insbesondere für den EuGH zählt die Wirkung einer Bestimmung und diese ist nach der vorliegenden Schilderung, daß der Staat seine ÖRR bevorzugt behandelt, was seit dem Tag der ÖRR-Marktöffnung unionsrechtswidrig ist.

Freilich mutet es befremdlich an, daß das BVerfG selbst gegen Unionsrecht verstößt, denn auch dieses ist "in eigener Sache" nicht dazu befugt.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Nachtrag:
Mißachtet ist der europäische Rahmen in Belangen
- Grundrechte, wegen "without interference by public authority";
- Verbraucherschutz, da der Verbraucher bestimmt, wofür er sich interessiert und was er evtl. bestellt;
- Beihilferecht, da eine Unternehmensbeihilfe nur so groß sein darf, wie sie der private Wettbewerber zur Erledigung des gleichen Auftrages benötigen würde;
- Wettbewerbsrecht wegen der Ungleichbehandlung zwischen den öffentlichen und privaten Rundfunkunternehmen;


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Schön...
Er ist also zugleich politische Akteur und da liegt also das eigentliche Problem, um das es bei der Nichtzulassung beim BVerfG geht. Natürlich wird niemand das verlautbaren. Beschluss-Papier ist geduldig.
...aber man muss sich doch nur mal die - wohlwollend formuliert -  fadenscheinige Begründung ansehen:

Zitat
... In dem Bescheid von Gerichtspräsident Stephan Harbarth räumt das Gericht nun ein, die Beschränkung auf einen Kreis „besonders fachkundiger und vertrauenswürdiger Journalisten“ stehe zwar in einem „Spannungsverhältnis“ zur Pressefreiheit und zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Ungleichbehandlung sei aber „sachlich gerechtfertigt“: Das Vorgehen diene dem Ziel, die Öffentlichkeit „zutreffend und vollständig“ über die Entscheidungen mit ihren „oft komplexen Sachverhalten und juristischen Fragestellungen“ zu informieren.
[…]
Papier mag zwar geduldig sein - aber das Kriterium dürfte wohl kaum lauten können: »Hauptsache, was gesagt« bzw. »Hauptsache, keine weißen Stellen auf dem Papier«. Derartiges Geseier von Politikerseite - geschenkt, das kennt man. Aber vom Bundesverfassungsgericht? Ist eine Beleidigung für jeden denkenden Menschen. Sollte dieser Herr vielleicht lieber Politiker werden? Da verdient man in summa doch garantiert mehr, und man kann auch noch besser ungestraft seine Verachtung ggü. dem Pöbel heraushängen lassen.


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

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Ein aktuelles Update aus erster Instanz- aber es dürfte weitergehen ...

Legal Tribune Online, 26.08.2022
Klage wegen der Pressearbeit des BVerfG
AfD schei­tert in Karls­ruhe gegen Karls­ruhe
Dass das BVerfG bestimmten Journalisten Pressemitteilungen vor Entscheidungsveröffentlichung jeweils am Vorabend zugänglich macht, hält die AfD für rechtswidrig. Vor dem VG Karlsruhe blieb sie mit ihrer Klage aber erfolglos.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-karlsruhe-3k60621-afd-erfolglos-mit-klage-gegen-pressearbeit-bverfg/

Zitat von: Legal Tribune Online, 26.08.2022, Klage wegen der Pressearbeit des BVerfG - AfD schei­tert in Karls­ruhe gegen Karls­ruhe
Die AfD ist mit einer Klage gegen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen dessen Pressearbeit in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe gescheitert (Urt. v. 26.08.2022, Az. 3 K 606/21).
[...]
Vollmitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) können sich die Pressemitteilung zu einem Urteil jeweils am Vorabend an der Gerichtspforte als Papierausdruck abholen. [...] Aktuell gibt es knapp 40 Vollmitglieder, darunter Korrespondenten von ARD und ZDF, überregionalen und regionalen Zeitungen sowie Nachrichtenagenturen. [...]

Das Urteil des VG ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen.


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h
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Es geht weiter...

Tagesspiegel, 13.11.2022
Privilegien für Journalisten: Bundestags-Gutachten zweifelt an Neutralität des Verfassungsgerichts
Die höchsten Richter in Karlsruhe verschaffen einem Karlsruher Presseklub vorzeitig Zugang zu ihren Urteilen. Die Praxis könnte gegen das Grundgesetz verstoßen.
Von Jost Müller-Neuhof
https://www.tagesspiegel.de/politik/privilegien-fur-journalisten-bundestags-gutachten-zweifelt-an-neutralitat-des-verfassungsgerichts-8869651.html
Zitat von: Tagesspiegel, 13.11.2022, Privilegien für Journalisten: Bundestags-Gutachten zweifelt an Neutralität des Verfassungsgerichts
[...]

Kann die staatliche Informationstätigkeit einem privaten Verein überlassen werden?

[...]

Das Gutachten verweist in diesem Zusammenhang auf eine Gerichtsentscheidung, nach der ein solcher Journalistenverein keinen besonderen Status habe und ihm „insbesondere kein Monopol der Erlangung von presseerheblichen Informationen zukomme“. Mit Blick auf bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung und die im Grundgesetz geschützte Pressefreiheit kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass „gesteigerte Anforderungen an die Ungleichbehandlung von Journalisten“ zu stellen seien. Es sei „fraglich“, ob das gerichtliche Interesse an einer besonders gut vorbereiteten Berichterstattung dies rechtfertigen könne.

Mit dem Gutachten kommt die erst 2020 öffentlich bekannt gewordene Praxis stärker unter Druck. Zwar hat das Karlsruher Verwaltungsgericht eine Klage der AfD in erster Instanz zurückgewiesen, dies jedoch vorwiegend aus formalen Gründen. Die AfD kritisiert einen Verstoß gegen ihr Recht auf ein faires Verfahren als Prozessbeteiligte. In Justizkreisen gibt es wenig Verständnis für das Handeln in Karlsruhe. Würden Richterinnen und Richter an anderen Gerichten ihre Urteile vorab bekannt geben, wären Disziplinarverfahren die Folge, heißt es.

[...]

Die eigene Geschäftsordnung passte nicht zum Verfahren. Also wurde sie passend gemacht

Erst kürzlich wurde zudem bekannt, dass das Gericht mit seiner Medienarbeit offenbar jahrelang gegen die eigene Geschäftsordnung (BVerfGGO) verstoßen hatte. [...]


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h
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Eine Sonderkonstellation in diesem Kontext ist ja, wenn der ÖRR sogar selbst Prozessbeteiligter ist und dennoch vorab über das Urteil informiert wird. Hatten wir das eigentlich schon behandelt?***

Im konkreten Fall des Rundfunk-Urteils vom 18.07.2018 sind jedenfalls die privaten Beschwerdeführer - wie ich aus gesicherter Quelle weiß - gemäß BVerfG-Praxis nicht vorab informiert worden. Hätten sie diese Vorabinformation gehabt, hätten sie jedenfalls sicherlich ein paar markantere Gedanken für die am 18.07.18 nach Urteilsverkündung laufenden Kameras vorbereiten und damit dem Diskurs ein paar zielgerichtete Impulse geben können.

Gleichzeitig hat nun der andere Prozessbeteiligte - der ÖRR - diese Information vorab erhalten und konnte die einseitige Deutung des Urteils entsprechend öffentlichkeitswirksam und insbesondere zeitnah setzen.*

Die BVerfG-Praxis ist ja schon für sich genommen zweifelhaft, aber wie zweifelhaft ist sie erst, wenn der ÖRR selbst Beklager (oder Kläger) ist? Kann so etwas noch unter Gleichbehandlungsaspekten begründet werden?

*Beispiele:
"[...] Es gibt viel Zustimmung für das Urteil. Die AfD will den Beitrag politisch weiter bekämpfen.[...]", Deutschlandfunk
"Die Richter haben eine pragmatische Entscheidung getroffen - gut so", Süddeutsche Zeitung

https://www.deutschlandfunk.de/bundesverfassungsgericht-rundfunkbeitrag-grundsaetzlich-100.html
https://www.sueddeutsche.de/medien/gez-urteil-rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-kommentar-1.4059720


***Edit "Bürger": Nun ja, Indizien für eine offensichtliche vorab-Kenntnis des Verkündungstermins - und mglw. auch des Urteils selbst - sind u.a. diskutiert unter
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27921.0
Siehe auch nochmals weiter oben in hiesigem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33787.msg205834.html#msg205834
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33787.msg205836.html#msg205836


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