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Zwangsvollstreckung der Stadt Cottbus trotz Hartz4 Befreiung

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Hustanfall:
Heyho,

Person H hat leider ein Problem.
Sie ist seit Jahren Hartz 4 Bezieher und hat immer per Brief natürlich ihre Befreiung abgeschickt.  Nur kamen sie anscheinend nicht an? oder wurden akzeptiert?
Keine Ahnung wie deletantisch die dort arbeiten.
Nun gut, Person H wohnt quasi an zwei Orten weil sie ein Kind hat und natürlich die meiste Zeit bei der Mutter ist. Briefe der GEZ kamen eigentlich nur Rechnungen an sonst nichts und natürlich hat sie ihre Befreiung ordnungsgemäß abgeschickt.
Letzte Woche hatte sie auf einmal Vier Briefen des Beitragsservice im Briefkasten, samt einem Brief der Stadt und es waren von Pfändung Androhung bis eben Zwangsvollstreckung alles dabei.

So jetzt hat sie eben die Frage, reicht es nochmal aus, alles zu kopieren und dem Beitrag mitzuteilen, dass sie befreit ist?
Anscheinend ist der Fehler ja irgendwie auf ihrer Seite und vor allem, was kann sie der Stadt schreiben?

Anm. Mod seppl: Beitrag und Folgebeitrag wurden nachanonymisiert.

seppl:
Ich würde zuallererst die Vollstreckung stoppen und dafür der Stadt mitteilen:


--- Zitat ---Ich bin Hartz4 Bezieher und deshalb vom Rundfunkbeitrag befreit. Es liegt eine Fehlbearbeitung beim Beitragsservice vor. Bitte weisen Sie das Vollstreckungsersuchen zur Überprüfung zurück. Anlage: Kopie der Bescheinigung zum Hartz4 Bezug.
--- Ende Zitat ---

Sämtliche weitere Briefkommunikation NICHT mehr nach Köln zum Beitragsservice, sondern, wenn überhaupt, direkt zum Beitragsservice des RBB senden.

Das Schreiben an die Stadt muss entweder persönlich eingereicht oder per Fax rechtskräftig versendet werden. Ein Telefonat vorab mit dem Gerichtsvollzieher kann hier nützlich sein und den Verwaltungsweg beschleunigen.

Hustanfall:
Danke für die Antwort, rechtskräftig per Fax, was heißt das genau?

Grüße

seppl:
Es heisst einfach: Per Fax schicken, weil dadurch nachgewiesen werden kann, wann und dass der Brief abgeschickt wurde.
Aber hier ist der Fall so klar, dass ein Anruf beim GV schon reichen könnte. Sollte er sich querstellen (glaube ich nicht), dann trotzdem das Fax an ihn absenden!
"Querstellen" ist auch, wenn er sagt, das müsse man selbst mit dem Beitragsservice klären.

Viel und schnellen Erfolg!

Hustanfall:
Okay dann setzt Person H ein Brief auf und schickt ihn per Fax.

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