1. Um ein paar Ecken herum hängen Klage VG / SG zusammen:
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Die Ablehnung "Härtefall" unserer hasslieben Freunde, die im Namen der ARD-Intendanten den bedauerlichen Füllhalter-Job auszuführen verpflichtet sind,
deren Antwort umfasst mit den X Seiten der Textbausteine (Pseudo-Jura) immer auch diverse angebliche "Recht"-Sprechung mit Aktenzeichen, dass ein Sozialbescheid vorzulegen sei. Dass dieser gar nicht erteilt werden darf ("Veruntreuung"), haben die ARD-Juristen und Verwaltungsrichter "kollektiv ganz irrtümlich übersehen", meint Person X konstatieren zu dürfen.
Person X: Alles bei diesen beteiligten insgesamt rund 250 Juristen in "subjektivem Irrtum" erfolgt, kann ja jedem mal passieren, kann auch bundesweit 200 VG-Richtern mal passieren, "irgendwie dumm gelaufen": "Niemand hatte die Absicht, eine Mauer gegen die Durchsetzung des Grundgesetzes zu bauen."
(Sogenannte "eklatante" Verletzung von Artikel 1 GG, "Würde" umfasst den absoluten Schutz des Existenzminimums. Lernt jeder Jurist beim Studium, aber ist ja Ewigkeiten her, kann man ja mal vergessen haben, kommt in den besten Gehirnen vor.)
2, Und nun schlägt freche Person X vor, das System an sich selbst kollabieren zu lassen.
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Person X schlägt vor, beim Sozialgerecht einzuklagen, dass die Sozialbehörde dann bitte diesen Bescheid auszustellen habe, wobei Person X korrekt genug ist, zuzusagen, dass Person X die dafür mögliche Strafanzeige nicht stellen werde.
Das Sozialgericht ist nach Meinung von Person X nun in der Falle:
a) Zwingt es zum Sozialbescheid, also zur Veruntreuung, so gibt es so ein hässliches Randproblem - der Staatsanwalt könnte das im Hinblick auf die ausdrückliche Information als Rechtsbeugung einstufen und da der Bürger den Straftatbestand schon benannte, kann sich niemand auf Unkenntnis dieses Aspektes "subjektiv" berufen.
b) Verneint der SG-Richter das Recht auf Sozialbescheid, so behelligt er seine 200 Kollegen der VG-Gerichte mit der Mutmaßung der Rechtsbeugung in ingesamt einigen 1000 Fällen? Die bekommen dann zwar keine Vorstrafen, weil sie sich ja alle "subjektiv geirrt haben", was ja vorkommen können soll. Aber mit diesem Entscheid erzeugt der "kleine" SG-Richter die Frage der Rückzahlpflicht von rund 6 Milliarden Euro, 60 % des Jahresumsatzes von "ARD, ZDF etc.", womit diese zur Anmeldung der Insolvenz verpflichtet wären?
c) Anmerkung: An sich nicht - diese Insolvenanmelde-Pflicht ist wegen "Corona" wohl als ausgesetzt anzusehen bis Ende 2020? Nein, denn die 9 Intendanten und 16 Landesregierungen hatten entsprechende Anträge schon mit Fristsetzung 31. Januar, mit dem Plus-Monat laut Insolvenzrecht also bis Ende Februar 2020.
Das weiß Person X, weil @pjotre es weiß, und der weiß es aus erster Hand.
3. Sobald dann klar ist, dass das mit der Sozialbescheidpflicht rechtlich unzulässig war und bleibt,
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können einige 1000 Leute überlegen, meint Person X, beim Staat Schadensersatz zu fordern wegen eines Fehlurteils. Da vollstreckt wurde, ist ihr Geld weg, hat jetzt ein anderer. Dies Geld, die Kosten und der Rufschaden - SCHUFA kaputt usw.usw. - .
Die VG-Richter müssten fürchten, dass sie in Regress genommen werden - jedenfalls für alle weiteren Urteile gegen Geringverdiener. Person X meint des weiteren, man könnte ja auch den Richter selber - im eigenen früheren Verfahren - auf Schadensersatz verklagen.
4. Wenn die rund 200 zuständigen VG-Richter eine Urteilspause einlegen bis zur Klärung,
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wären alle rund 4 Millionen Geringverdiener-Haushalte zunächst einmal ohne Risiko, meint Person X:
Es genügt, mit einem kleinen Standardtext Härtefallantrag zu stellen,
sodann nach Ablehnung mit einem kleinen Standard-Text Klage beim VG - mit Antrag auf 0,00 Euro Gerichtskosten.
Dann würde vermutlich ziemlich lange nichts passieren, meint Person X, weil VG-Richter das mit dem Schadensersatz-Risiko nicht so richtig begeisternd finden dürften.
... was sich dank Facebook usw. rasch herumsprechen würde - rund 4 Million berechtige Anträge. (Und dann oben drein einige Millionen Nichtzuschauer als Trittbrettfahrer?)
Meint Person X: Eigentlich müsste dann das System kollabieren und eine Neuordnung der Finanzierung von "ARD, ZDF etc." wäre politisch zwingend.
5. Damit wird der Zusammenhalt dieses Threads klar:
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Damit für den VG-Prozess Schadensersatz gefordert werden kann - je nach Schaden ja vielleicht mal auch mehr als 10 000 Euro - ,
ist das Sozialgericht der optimale Helfer. Meint jedenfalls Person X.
Finde den Fehler. Oder ist da vielleicht kein Fehler und kann das Person X starten? Oder jeder andere Geringverdiener?
6. Und um die Richter zu überzeugen, darf man ja auch am Schluss in Schriftsätzen ein Bonmot hinzufügen.
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Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health, die muss es ja wissen. @pjotre 's -Archiv vergisst nichts, nada, rient de tout,
??
?? :
In WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2:
"Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Danke, liebe aktuelle EU-Chefin, so schön hätten wir die Wahrheit nie selber formulieren können.