[...] Nun fragen wir uns aber mal für die hier forenseitig diskutierten Belange des ÖRR, ob der ÖRR die Befugnis haben kann, die Daten jener Bürger zu nutzen, (wie auch immer), die dem ÖRR nie die Genehmigung dazu erteilt haben? [...]
Cookies dürften dabei das kleinste Problem sein, da sie mittlerweile ein vollkommen
obsoletes Relikt aus den Urzeiten der Browserentwicklungen bilden.
Wer sich einmal etwas näher mit dem
Quellcode der Webseiten unserer örR - aber eben nicht nur da - beschäftigt hat (dazu gehören insbesondere auch sog. "Mediatheken", "Apps" oder die Einbindungen von Diensten von ioam, facebook, YouTube, google, twitter, instagramm etc.), der dürfte verwundert sein, was da so alles
keiner wirksamen "Einwilligung" bedarf.
Der einfache Aufruf der Webseite ist die Einwilligung zur Profilbildung! Den Rest erledigen der Browser (mittlerweile als ein eigenes Betriebssystem des Betriebssstems) sowie javascript, persistent storage, Browser-Fingerprints, SIDs, UIDs, IP-Adressen, Ports, und diverse andere (auch weltweite) "Web-Mehrwertsdienste", die einzig und allein zum Ausschnüffeln dienen.
Ganz übel sind z.B. die Seiten des KiKa (betrieben vom mdr), bei denen die Daten "unerfahrener" Kinder (und auch von deren Eltern) für alle Formen von tracing und tracking zur Profilbildung ohne jegliche zustimmende "Einwilligung" abgeschnorchelt werden. Das pure Lesen von "Datenschutzhinweis"-Seiten - speziell bei Kindern - erfüllt die feuchtesten Träume der Aggregationsindustrie benutzerbezogener Daten, denn die versteht niemand - vor allem nicht in der angesprochenen Altersgruppe. So ist niemand mehr in der Lage auch nur im Ansatz zu erkennen, was "all das" an konkreten Auswirkungen für die NutzerInnen tatsächlich mit sich bringt.
M.E. ist dieses Aufmerksamkeitsgeheische um dieses scheinbar so "wichtige"
BGH-Urteil (und die damit verbundene DSGVO) eine riesige
Nebelkerze, die an den aktuell verbreiteten Techniken zu Profilbildungen von InternetnutzerInnen völlig vorbei geht - und damit auch nicht die geringste Form irgendeines, wie auch immer gearteten "Schutzes" zu bieten hat. Eine verpflichtende Kenntnisnahme der "Datenschutzhinweise" müsste jeder Anzeige von webseitigen Inhalten vorangestellt werden (optionales Kreuzchen am Ende der Seite(sic!) dann zur Kenntnisnahme). Das ist aber absolut und genauso unrealistisch wie an einen Schutz von VerbraucherInnen in diesem Bereich glauben zu wollen...
("Lachnummer" wäre also lediglich eine andere, von mir böswillig geäußerte und verkürzende Bemerkung zu diesem Thema...)