Du redest an der Sache vorbei. Natürlich gibt es individuelle Pfändungsgrenzen. Unabhängig von diesen gibt es aber in jedem Fall einen Minimumbetrag, der in jedem Fall vor Pfändung geschützt ist. Dieser Betrag ist der, bei dem individuelle, zusätzlich nicht pfändbare Beträge gerade nicht berücksichtigt werden. Derjenige, der noch weniger als diesen Betrag erhält, kann ohne jede Berechnung sicher sein, dass er nicht gepfändet werden darf. Allein dies betrifft mehrere Millionen Rentner. Dass es darüber hinaus noch viele weitere Mitbürger mit höheren Einnahmen als den Minimalbetrag gibt, bei denen ein Pfändung ebenfalls nicht zulässig ist, ändert daran gar nichts.
Allerdings kann man vermuten, dass es bei dieser zweiten Gruppe häufiger zu an sich unzulässigen Sperren des Kontos kommt, da weder der GV noch die Bank einer Gutschrift ansehen können, woraus sie sich zusammen setzt. Und man kann sicher auch annehmen, dass es in allen Gruppen, bei denen normaler Weise nichts zu holen gibt, sehr viele Bürger zahlen, obwohl sie es nicht müssten. Kurz: Herr Buhrow und seine Spiessgesellen hauen sich die Steaks und guten Wein auch auf Kosten derer in die Wampe, die beim Discounter Katzenfutter kaufen, ohne eine Katze zu besitzen.
M. Boettcher
Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier keine Vertiefung des eigenständigen Themas "Pfändungsschutz", zu welchem ohnehin bereits Diskussionen bestehen - siehe dazu bitte Forum-Suche mit entsprechenden Begriffen.
Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
BVerfGE 87, 153 - Grundfreibetrag
und im Einstiegsbeitrag beschrieben ist.
Eine diesbezügliche Präzisierung des mglw. zu wenig aussagekräftigen Thread-Betreffs bleibt vorbehalten.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.