@NichtzahlerKA :
Wir sollten uns nicht vom gutmenschlichen Blabla einwickeln lassen.
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Solche Möchtegern-Bestimmungen haben sowieso in einem Gesetz nichts zu suchen - steht ja im bundesrechtlich übergeordneten, also maßgeblichen GG und StGB.
Das Entscheidende ist clever im Gesetz verteilt und verdeckt:
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- Internet-Zensur für unerwünschte Inhalte
- Lizenzpflicht und Gebührenpflicht für Websites mit allen erdenklichen bürokratischen Nachweispflichten
- Recht der Lizenzstreichung durch die quasi-staatlichen Landesmedienanstalten
- Recht der bundesweiten Sichtbarkeits-Unterdrückung für "unbotmäßige" Websites, also selbst wenn kein StGB-Verstoß
- Bußgelder bis 500.000 Euro, Ermessensentscheid der Landesmedienanstalt, wofür und wie hoch
(Man vergleiche mit StGB und Kfz-Bußgeld-Katalogen, da ist die Geldstrafe klar nach oben limitiert je nach Schwere der Tat.)
- und anderes für eine Totalkontrolle auf Willkür-Basis der Herrschenden
Gleichzeitig Finanzierung aus der Rundfunkabgabe für die Umwandlung
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von ARD, ZDF,... in Internet-Unternehmen zwecks Dominanz auch dort, Manipulationsintrument für regierende Parteien. Seit diversen Jahren regiert in Rheinland-Pfalz nicht mehr die CDU, sondern die SPD, nun inklusive Grüne. Der entsprechende Schwenk bei ARD, ZDF,... erfolgte zeitgleich über Jahre verteilt und ist weitgehend geschafft.
Rund 5 Leute in RP machen die Musik einer drohenden "Gutmenschen-Diktatur". Darum geht es, ein Edelmenschen-Neo-Totalitarismus, wo alle Nicht-Angepassten schikaniert werden können, bis sie das Handtuch werfen. DDR lässt grüßen. In der Nazi-Zeit war es sicherlich viel rabiater, aber die Instrumente von totaler Manipulationsmacht sind immer prinzipiell analog.
Der neue Medienstaatsvertrag, 120 Seiten Sammelsuriums-Jura, schafft in verdeckter Form ein System analog zu China.
Da liegt unsere Hauptaufgabe.
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Die kleine Rundfunkabgabe war unser Problem von gestern. Die Bekämpfung gegen die Verabschiedung des Medienstaatsvertrages ist unsere Pflicht. Hier wird mit heuchlerischen Edelziel-Bekundungen ein anderer Staat geschaffen und dem wären wir dann Jahrzehnte lang ausgesetzt. Also müssen wir die rechtlich und politisch ganz schwere Pflicht meistern, ein noch gar nicht erlassenes Gesetz schon vorher zu kippen.
Wie sehr wir für "später" auf des BVerfG bauen können, das wissen wir ja seit 18. Juli 2018 - und das war rund 7 Jahre nach Vorbereitung des Gesetzes. Diesmal müssen wir VORHER handeln, denn diesmal geht es um viel mehr als damals 2011++.