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Autor Thema: Aktivlegitimation: a) Demokratie-Prinzip Art. 20 GG - b) ARD? Landesregierung?  (Gelesen 2526 mal)

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A.  Aktivlegitimation:  Demokratie-Prinzip Art. 20 GG -
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Art. 20 GG schützt das Demokratie-Prinzip.

A1. Obgleich der Bürger nicht in einem "subjektiven" Grundrecht betroffen ist,
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hat er dennoch ein Beschwerderecht? (Art. 20 ist ein "objektives" Grundrecht.)
Vielleicht kein Beschwerderecht auf Ebene Bundesrecht?

Aber möglicherweise auf Ebene Landesrecht? (Je nach Gesetz über das Landesverfassungsgericht, sofern es eines gibt - wohl nun für über 80 % der Bundesbürger.)
Oder gewinnt man Beschwerderecht zu Art. 20 GG, indem man ein verletztes subjektives Grundrecht "listig argumentativ mit Art. 20 verknüpft"?


A2. Klingt komplex? .... Warum ist das so wichtig?
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Weil die "Rundfunk"-/Mediengesetze von einer Stabsabteilung der Exektive eines einzigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz weitgehend "autonom" ("selbstherrlich"?) getextet werden und dann im Schnellsttempo durch die Abnick-Parlamente "gejagt" werden.
Pilotverfahren sind gegenwärtig von hier anhängig gemacht gegenüber 16 Landesregierungen (auch verknüpft mit einem VG-Verfahren auf Offenlegung der Entstehungsprozesse):

(1) Das Demokratieprinzip zukünftig zu wahren.
(2) Die Zuständigkeit der Landesregierung RP zu entziehen und zukünftig 2 Flächen-Bundesländer mit der gemeinsamen Federführung zu betrauen. 

A3. Und nach erfolglosem Fristablauf - ist der 31. Mai 2020 - ... was dann?
Hat der Bürger dann Aktivlegitimation zur Verfassungsbeschwerde? Bundesrecht? Landesrecht?
Oder unmittelbar EGMR? Oder unmittelbar EU-Kommission mit Antrag auf EuGH-Entscheid? 


B.  Die angebliche "Staatsferne" der ARD-Anstalten erschwert Verfahren. Aber ist der Beschwerdegegenstand da überhaupt richtig gewählt?
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B1. Die Einschränkung der Rechte und die Finanzierungspflicht, alles wird nachweislich durch die Exekutive definiert: Angeblich durch die Ministerkonferenz, faktisch wohl durch die Stabsabteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

B2. Müssten die Bürger bei Verfassungsbeschwerden die Exekutive als den zu rügenden Rechtsverletzer herausarbeiten?
Also Beschwerde nicht nur gegen das Gesetz (Normenkontrolle), da spielt die angebliche "Staatsferne" der ARD-Göttlichen angeblich rechtliche eine Rolle.
Sondern Beschwerde parallel (oder man mag es "hilfsweise" nennen) gegen die "Amtsführung"?

B3. Interessantes für diesen Kontext ist bereits in:
Über den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22126.0

Aber in diesem neuen Thread hier sollten wir versuchen, die Direktbeschwerde gegen Exekutive-Handeln noch intensiver mit fundierten Rechtsquellen zu belegen. -Vielleicht können Forums-Kundigere noch Querverweise zu weiteren Threads hinzufügen.


C. Zur Verfahrensweise in diesem Thread:
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Bitte vorzugsweise strikte Orientierung "Beleg von Rechtsquellen", Meinungen usw. bitte nur kurz. Das ist dann in Schriftsätze übertragbar und gut verwertbar - ja, wird geeignet verwertet werden.
Bitte nicht breite Meinungsäußerungen, bitte nicht die Straffheit der Rechtsquellen-Suche verwässen
.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2020, 12:53 von Bürger«
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H
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zu a)
Wenn man gegen das Gesetz vorgehen möchte, ist ein Grundrecht verletzt bzw. könnte verletzt sein, nämlich Art. 38 GG (Wahlrecht) bzw. die entsprechenden Artikel der Landesverfassungen, siehe
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2020
- 2 BvR 739/17 -, Rn. (1-21),
http://www.bverfg.de/e/rs20200213_2bvr073917.html

und ganz aktuell (jedoch schwer verständlich - "Ultra-vires-Urteil")
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05. Mai 2020
- 2 BvR 859/15 -, Rn. (1-237),
http://www.bverfg.de/e/rs20200505_2bvr085915.html

Zuständig für die Ausführungsgesetze zum RBStVt sind die Landesverfassungsgerichte - siehe u.a. Rz. 133 aus
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

zu b)
Aus dem Ultra-vires-Urteil läßt sich m.E. auch eine Kontrollmöglichkeit bezüglich der Executive herleiten (ebenfalls über Art. 38 GG bzw. die entsprechenden Art. der Landesverfassungen).
Dies dürfte jedoch schwerer zu begründen sein, als ein Angriff des Gesetzes.

Übrigens: Die Minister handeln durch die Abteilungen der Ministerien, die dortigen Beamten arbeiten "im Auftrag" bzw. "in Vertretung" also wenn der Staatssekretär oder ein noch niedriger angesiedelter Beamter zur Ministerkonferenz fährt, ist dies, als ob der Minister anwesend ist.


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Übrigens: Die Minister handeln durch die Abteilungen der Ministerien, die dortigen Beamten arbeiten "im Auftrag" bzw. "in Vertretung" also wenn der Staatssekretär oder ein noch niedriger angesiedelter Beamter zur Ministerkonferenz fährt, ist dies, als ob der Minister anwesend ist.
Nur, daß der jeweils konkret zuständige Minister auch dann in Verantwortung bleibt, hätte er doch vorher eine/n fachlich kompetentere/n Mitarbeiter/in als diese Vertretung bestimmen können?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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Die Realität könnte lauten: - Irrtum vorbehalten - 
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Vorbereitung - nicht-öffentlich - und nicht "pro Bundesland"
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- Verletzung des Demokratie-Prinzips? -

1a) Staatskanzlei Rheiland-Pfalz, der "beamtete" Chef Herr Dr. H. - Ebene direkt unterhalb von Frau Staatssekretärin Raab - "schreibt" / lässt schreiben: Einen Gesetzentwruf..
1b) Die insgesamt rund 50 Medienzuständigen der 15 anderen Staats-/Senatskanzleien erhalten im E-Mail-Team blitzschnell den Text und können gegenlesen und können im gleichen Netzwerk blitzschnell zum Team kommentieren.
1c) StK RP schickt modifizierten Entwurf.
1d) Wenn alle happy sind: Wird das Ergebnis der StK RP bei der Ministierkonferenz mit "Ja" gekrönt.


Abnick-Koordination - Verletzung des Demokratie-Prinzips -
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a) StK Rheinland-Pfalz schreibt ein Vorlage-Muster für die Landesregierungen.
b) 16 Landeschefs der Exekutive unterbreiten mit diesem Text das vorgeschlagene Gesetz den Landtagen.
c) Dies ist so verworren wie nur denkbar - man sichte mal die 120 Seiten "Medienstaatsvertrag 2020" von Dezember 2019. Würde man da das eigene Todesurteil für 2000 Parlamentarier über 4 Stellen verteilt hineinverstecken, keiner würde das überhaupt erahnen?
d) Die Parlamentarier resignieren und sagen ja, kann ja nicht total verkehrt sein, was so schön juristisch daherkommt.
e) Und mit dieser Verletzung des Demokratie-Prinzips Art. 20 GG haben wir plötzlich die Internet-Totalkontrolle gemäß Medienstaatsvertrag 2020?

Darum also geht es aktuell und ganz real
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und deshalb müssen wir noch vor Verabschiedung Beschwerdegrundlagen finden und hierfür ist dieser Thread die Ideen-Sammelstelle.
Zu dem, was schon gesagt wurde, sei ergänzt, dass wohl Art. 2 Abs. 1 GG den Umweg zur Einzelbeschwerde mit Wirkung Art. 20 GG eröffnet. Wirklich? Bleibt zu analysien.


Es geht gerad um viel mehr als unser bisheriges Kernthema "Rundfunkabgabe". Es geht um:
George Orwell hat "1984" als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung
(für den Medienstaatsvertrag)



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b) 16 Landeschefs der Exekutive unterbreiten mit diesem Text das vorgeschlagene Gesetz den Landtagen.
c) Dies ist so verworren wie nur denkbar - man sichte mal die 120 Seiten "Medienstaatsvertrag 2020" von Dezember 2019. Würde man da das eigene Todesurteil für 2000 Parlamentarier über 4 Stellen verteilt hineinverstecken, keiner würde das überhaupt erahnen?
d) Die Parlamentarier resignieren und sagen ja, kann ja nicht total verkehrt sein, was so schön juristisch daherkommt.
Es ist aber zu erkennen, daß vielen Personen, die in die Landtage, bzw., Parlamente "entsandt" worden sind, wie im Forum irgendwo schon einmal kundgetan, ihre damit übernommene Verantwortung gar nicht bewußt ist, und sie somit Gesetzesvorlagen möglicherweise gar nicht mit jener Genauigkeit prüfen, wie es erforderlich wäre.

Es bleibt dabei, daß der Landtag die Pflicht hat, auch einen Staatsvertrag des eigenen Landes in voller Länge durchzuarbeiten und an die Landesregierung wegen Nichtakzeptierbarkeit des vorgelegten Dokumentes zurückzuweisen, wenn dieser nicht den eigenen landesrechtlichen und übergeordneten europa- wie bundesrechtlichen Rahmenvorgaben entspricht.


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Die Quellen von @Hako wurden kurz gsichtet - wichtig und wohl passend, geht tief ins rechtssystemische, muss überdacht werden.

@pinguin : Die Realität ist eine Abnickerei der Parlamentarier wegen Fraktionszwand und allen erdenklichen Vorlage-Mänglen. Genau dagegen brauchen wir mehr Rechtsquellen. Ein paar habe ich, noch nicht genug für Erfolg vor Gericht.

Problemkern: Der "Mikado'sche Imperativ"
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Der klassische "Kant'sche Imperativ", banal formuliert: "handle ethisch korrekt, egal, wie die anderen handeln".

Der "Mikado'sche Imperativ" ist das Gegenteil und beherrscht 9 Intendanten und 15 Landesregierungen und 16 Landesparlamente bei den Fehlentwicklungen "Rundfunkrecht": "Wer sich zuerst rührt, hat verloren".

Es muss also über eine Summe von Rechtsquellen erzwungen werden, dass Intendanten und Staats- /Senatskanzleien sich rechtlich gezwungen fühlen, das überfällige Ausscheren aus dem kollektiven Gleichschritt vorzunehmen. Je mehr Rechtsquellen, desto mehr Rückkehr von Mikado zu Kant.


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Es muss also über eine Summe von Rechtsquellen erzwungen werden, dass Intendanten und Staats- /Senatskanzleien sich rechtlich gezwungen fühlen, das überfällige Ausscheren aus dem kollektiven Gleichschritt vorzunehmen. Je mehr Rechtsquellen, desto mehr Rückkehr von Mikado zu Kant.
Vor langer, langer Zeit war es einmal, das gelesen worden ist, daß Staaten weder Freund noch Feind haben, sondern Interessen.

Welche Interessen haben die Bundesländer Brandenburg und Berlin?

1) Sich mit Europa anzulegen und sich u. U. deswegen wegen offensichtlich ungenügender Rechtstreue international bei der Wirtschaft zu isolieren?
2) Ihre Steuermittel für Strafzahlungen an Europa zu leisten?
3) Eine florierende Wirtschaft zu führen, die weitere nationale wie internationale Unternehmen zwecks Gründung einer Niederlassung oder gar Verlegung des Hauptsitzes anlocken?

Nur Handel bringt Wohlstand; war immer so, ist so, bleibt so.


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Vielleicht sollte auch bedacht werden, dass es hier um nicht weniger geht, als das mächtigste "Kontrollwerkzeug" einer "Demokratie".
Nur wer es schafft, die öffentliche Meinung geschickt zu kontrollieren und in gewünschte Richtungen zu lenken, kann ungestört im Hintergrund schalten und walten wie es gefällt.
Daher dürfte das vorrangigste Ziel sein, dieses "Kontrollwerkzeug" immer weiter auszubauen und zu perfektionieren.
Dass man dafür auch, nun sagen wir mal, das Recht ein bisschen "zurechtbiegen" muss, sollte eigentlich nicht weiter verwundern. Der einfache Bürger bekommt davon eh nichts mit.
Und es darf auch ein wenig bezweifelt werden, dass das EU-seitig anders gesehen wird, zumindest, wenn man sich die jüngste Entwicklung anschaut.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@alle mit der Bitte um Berücksichtigung :police:
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