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Autor Thema: Wie transparent dürfen Rundfunk- und Fernsehräte sein?  (Gelesen 1838 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
netzpolitik.org, 04.05.2020
Neues aus dem Fernsehrat (61)
Wie transparent dürfen Rundfunk- und Fernsehräte sein?
Restriktive Vertraulichkeitsregeln erschweren die Arbeit und demokratische Rückbindung von Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Im ZDF-Fernsehrat stellt sich die Frage, wie weit es Aufsichtsgremien selbst in der Hand haben, transparenter zu werden. Ein Interview mit dem Medienrechtsexperten Stephan Dreyer.
von Leonhard Dobusch

Zitat
[...]
Im Juli diesen Jahres endet meine erste Periode als Mitglied des ZDF Fernsehrats – und in thematischer Hinsicht wie sie begonnen hat: mit der Frage fehlender Transparenz. [...]

Dass fehlende Transparenz keineswegs nur ein ZDF-Problem ist, hat erst kürzlich eine Studie im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds gezeigt. Darin findet sich zur Verbesserung der Transparenz der Vorschlag, alle Beschlussvorlagen, Berichte und sonstigen vorgelegten Dokumente für öffentliche Teile der Sitzungen zumindest im Nachhinein online zuga?nglich zu machen. Auch ich bin überzeugt, dass dieser Vorschlag das größte Potential zur Verbesserung der Transparenz im ZDF Fernsehrat mit sich bringt. Ich habe deshalb auch einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Fernsehrats eingebracht.

Ja, dürfen die denn das überhaupt?

Noch vor der ursprünglich für März geplanten und dann wegen Corona abgesagten Plenumssitzung hat daraufhin der Justitiar des ZDF, Peter Weber, eine Stellungnahme verfasst (PDF)***. Ihr zu Folge sei es rechtlich nicht zulässig, Vorlagen von öffentlichen Sitzungen per Geschäftsordnung öffentlich zugänglich zu machen:

Zitat
Die pauschale Veröffentlichung von Vorlagen steht nicht im Einklang mit dem ZDF-Staatsvertrag und wäre als wesentliche Frage vom Gesetzgeber selbst zu regeln.

Wenig überraschend teile ich diese Rechtsmeinung nicht, hielte es aber auch für politisch fatal, sie unwidersprochen hinzunehmen. [...] Aus diesem Grund habe ich mich mit meinen diesbezüglichen Fragen an Stephan Dreyer, Medienrechtsexperte des Hamburger Hans-Bredow-Instituts, gewandt. [...]

Weiterlesen unter
https://netzpolitik.org/2020/wie-transparent-duerfen-rundfunk-und-fernsehraete-sein/#spendenleiste


***Stellungnahme zum Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Fernsehrats (GOFR)
Peter Weber/ "Justitiar" ZDF (PDF, 4 Seiten, ~1MB)
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2020/04/Justiziar-GO-Antra%CC%88ge.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2020, 23:18 von Bürger«
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W
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Der "Justiziar" bezieht sich auf den
ZDF-Staatsvertrag
§22 Verfahren des Fernsehrates
Zitat
(5) Die Sitzungen des Fernsehrates sind öffentlich. ln begründeten Ausnahmefällen kann der Fernsehrat den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Personalangelegenheiten, die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes vertraulich sind, und Angelegenheiten, in welchen die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter unvermeidlich ist, sind stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. Die Sitzungen der nach Absatz 2 Satz 2 gebildeten Ausschüsse finden grundsätzlich nichtöffentlich statt.
Quelle:
ZDF - Rechtsgrundlagen und Vorschriften
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-rechtsgrundlagen-und-vorschriften-100.html
ZDF-Staatsvertrag (PDF, 10 Seiten, ~100kB)
https://www.zdf.de/assets/grundlagen-zdf-staatsvertrag-100~original


Geschäftsgeheimnisse, so so. Die DNA des Rundfunks. Daher bin ich schon lange der Ansicht, diese Organisation kann nicht reformiert werden, und muss daher vollständig abgerissen werden!


Edit "Bürger": Quellen/ Links ergänzt.
Bitte gem. Forum-Regeln immer eigenverantwortlich nachprüfbare Links angeben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2020, 13:26 von Bürger«
Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

 
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