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Autor Thema: Corona-Krise & Lokalpresse - Länder sind in der Pflicht (Zweckentfremdung?)  (Gelesen 3724 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.427
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...hier soll wohl der Zweckentfremdung auch des "Rundfunkbeitrags" endgültig Tür und Tor sperrangelweit geöffnet werden?
Liest sich jedenfalls irgendwie wie die völlige Enthemmung... :o ::) - zu wessen Lasten, braucht wohl nicht extra erwähnt zu werden.
Geschätzte 5min Lesezeit (Verdauung nicht eingerechnet), die jeder engagierte Kritiker investieren sollte:



FAZ, 09.04.2020
Corona-Krise und Lokalpresse
Die Länder sind in der Pflicht
Anzeigenrückgänge gefährden regionale Medienvielfalt. Wie geht es im Lokalen nach der Pandemie weiter? Die Presse zu fördern, ist der Politik möglich. Wenn sie es will.
von Helmut Hartung*

Zitat
[...] Die Nachfrage nach Informationen ist dieser Tage – über alle Medien hinweg – stark gewachsen, zugleich hat sich für viele Medienhäuser der wirtschaftliche Spielraum verschlechtert. [...]

[...] Werbeeinnahmen stark rückläufig. [...] Rückgang der Werbeinvestitionen von mindestens vierzig Prozent [...] So hoffen kleinere Verlage, dass die Zustellkosten für die nächste Zeit komplett vom Bund übernommen [...]. In Brandbriefen an ihre Landesregierungen haben Medienanstalten finanzielle Hilfe für die privaten Hörfunkanbieter angemahnt.

[...]

Sicherung lokaler Vielfalt

Die Sicherung der lokalen und regionalen Medienvielfalt steht seit einiger Zeit weit oben auf der medienpolitischen Agenda der Staatskanzleien [...]. Um Fördermaßnahmen [...] zu prüfen, haben die Bundesländer 2019 eine Arbeitsgruppe „Regionale Vielfalt“ gegründet. [...]

In neuen Medienstaatsvertrag sollte deshalb erstmals „die Förderung journalistischer Angebote/Projekte von Rundfunkveranstaltern, Telemedienanbietern, einschließlich Anbieter- oder Veranstaltergemeinschaften zur Sicherung der lokalen und regionalen Medienvielfalt“ ermöglicht werden. [...] Dieser Passus aus dem Entwurf ist in der beschlossenen Fassung nicht mehr enthalten. [...]

Ergänzend zum Medienstaatsvertrag haben sich die Länder deshalb auf den Entwurf einer sogenannten Protokollerklärung verständigt [...]

Presseförderung in Europa

[...] In einer Studie hatte im April vergangenen Jahres das Institut für Europäisches Medienrecht verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt. [...] Bei einer solchen Förderung sei das Gebot der Staatsferne zu beachten. Dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe ließe sich organisatorisch nachkommen, den plural zusammengesetzten Gremien der Landesmedienanstalten fiele hier eine besondere Rolle zu. Zur Finanzierung komme neben Mitteln aus dem Landeshaushalt oder aus speziellen Abgaben ein das bisherige Rundfunkbeitrags-System ergänzendes System in Betracht.

Auch der Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung vom Dezember 2018 hält eine Förderung publizistischer Inhalte für möglich [...]:
Zitat
„Der öffentlich-rechtliche Funktionsauftrag muss schließlich nicht zwingend allein durch herkömmliche Rundfunk-Angebote und nicht zwingend von den Rundfunkanstalten selbst eingelöst werden: Als weiteres Element einer konvergenten Medienordnung könnte man beispielsweise einen Medieninnovationsfonds schaffen, durch den ein Teil des Rundfunkbeitrages auch für die Finanzierung unabhängiger privater Medienproduktionen eingesetzt wird. So könnte es auch Anbietern und Produzenten journalistisch-redaktioneller Inhalte außerhalb des jetzigen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems ermöglicht werden, an der öffentlich-rechtlichen Finanzierung von Public-Value-Inhalten teilzuhaben und sonst nicht finanzierbare kreative oder investigative Beiträge zur Meinungsbildung bereitzustellen.“

[...] haben acht Länder die Sicherung lokaler und regionaler Medienvielfalt zu einem Schwerpunkt der Medienpolitik für 2020 erklärt. [...]

[...] Die Ministerpräsidenten sollten [...] die gestrichene Passage aus dem Entwurf des Medienstaatsvertrages wieder in den Vertragstext aufnehmen, um regionalen und lokalen Medien den Corona-Restart zu erleichtern.

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/corona-krise-und-lokalpresse-die-laender-sind-in-der-pflicht-16716096.html

*Der Autor Helmut Hartung ist Chefredakteur des Blogs www.medienpolitik.net


Zu Werbeeinnahmen siehe u.a. auch unter
Höhe der Werbeerlöse an ÖRR-Gesamteinnahmen (neben Rdf-Beitrags-Einnahmen)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33590.0

Zum Institut für Europäisches Medienrecht siehe u.a. auch unter
Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16141.0

Zum Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung siehe u.a. auch unter
Bund legt nach 2008 erstmals wieder Medien- und Kommunikationsbericht vor (03/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30433.0

Zu Landesmedienanstalten siehe u.a. unter
0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23535.0
Landesmedienanstalten - bald Zensur Internet oder nur "Regulierung"? (04/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33586.0.html



> Es gilt zu erörtern, wie diese Informationen zielführend verwertet werden könnten/ sollten bzgl. des Forum-Themas "Rundfunkbeitrag" und einer auch diesbezüglichen Medienwahlfreiheit/ Medienfinanzierungswahlfreiheit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2020, 03:55 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 67
Wie wird man eine Medienanstalt z.B. "Ich AG Medien"?
Anmelden, schlecht wirtschaften und Geld bekommen von den RGebühren. Also so wie es die ÖRR machen.

Frohe Ostern an alle!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2020, 13:44 von Bürger«

M
  • Beiträge: 448
Zitat
ein das bisherige Rundfunkbeitrags-System ergänzendes System in Betracht.

Das heißt, der Beitrag wird noch mehr steigen und steigen. Wir werden für alle mögliche Angebote, nicht nur des öffentlich rechtlichen Rundfunks, sondern jeder lokalen und später nicht lokalen Zeitung, unabhängig von der Nutzung zahlen müssen, denn nach Kirchhof sollen wir für das Angebot, nach Herrmann Eicher für die Idee des Rundfunks zahlen.

Und wie ist es mit dem Angebot von Bio-Nahrungsmitteln und der Idee einer gesunden Ernährung? Sollen wir nicht dafür zahlen? Sollte die Finanzierung der Bio-Bauernhöfe nicht gesichert werden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2020, 13:45 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wenn man bedenkt, dass die Pressefreiheit vor allem die Freiheit einiger Hundert Leute ist, ihre Meinung drucken zu lassen, ist die Forderung nach Staatsknete ziemlich unverschämt. Es ist unternehmerisches Risiko wenn das Geschäftsmodell nicht mehr trägt. Dass das der Zeitungen und Zeitschriftenverlage nicht erst seit dem Corona-Ausbruch nicht mehr trägt, ist sicher auch Herrn Hartung bekannt. Sofern nicht, wird es Zeit, dass er es lernt. Zig andere Geschäftsleute wissen auch nicht, wie sie den unsinnigen und verfassungswidrigen "Shutdown" verkraften sollen. Die Totholzbedrucker, die derzeit vor allem unkritischen Verlautbarungsjournalismus betreiben, müssen schon selbst sehen, wie sie die Zukunft bewältigen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2020, 13:46 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.289
Die Totholzbedrucker, die derzeit vor allem unkritischen Verlautbarungsjournalismus betreiben, müssen schon selbst sehen, wie sie die Zukunft bewältigen.
Von Unternehmensgleichbehandlung hältst Du nicht viel, gell? Was das öffentliche Unternehmen nicht darf, darf auch das private nicht; was das öffentliche darf, muß auch den Privaten zugestanden werden. Bitte berücksichtige, daß sowohl Printmedien als auch audio-visuelle Medien zur Branche der Medien gehören; daß es "Unterbranchen" hätte, ist nicht definiert.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"

Zitat
an der öffentlich-rechtlichen Finanzierung von Public-Value-Inhalten teilzuhaben
Teilzuhaben heißt doch so viel wie dass an der Gesamtsumme nichts geändert wird, oder?
Dazu muss jedoch der bisherige Nutznießer einen Anteil an den Neuankömmling abtreten, oder wie?
Wäre doch die Gelegenheit den im Angebot völlig überdimensionierten örR abzuspecken, auf das WESENTLICHE zu reduzieren, und einen gewissen zu verhandelnden Prozentsatz an die darbenden "Totholzbedrucker"  ;D abzutreten.
Ich hätte nichts dagegen, dafür meine Samstagsausgabe der Zeitung vom Platzhirsch umsonst zugestellt zu bekommen. Sonst hat ja eh keiner kaum mehr Zeit das Papier zu durchforsten.. >:D



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: deine Vermutung geht, wie so oft, sowohl am Thema als auch den Tatsachen vorbei. Zu den Tatsachen gehört, dass die Printmedien seit Jahren im Niedergang sind und dass dieser mit der Corona-Pandemie rein gar nichts zu tun hat. Dass Werbeeinnahmen der Verlage zurück gehen ist seit Jahren zu beobachten.  Im übrigen führen die verfassungswidrigen Anordnungen der Exekutive zu Problemen nicht nur der Zeitungsverlage. Sie verzerren u. a. den Wettbewerb zwischen Versendern wie Amazon und dem stationären Handel, sowie zu Gunsten einiger weniger Einzelhändler bzw. Ketten. Viele Einzelhandelsgeschäfte werden daher in den nächsten Monaten vom Markt verschwinden. Das finde ich bedauerlicher als den Verzicht auf einige Zeitungen, die eine Vielfalt vorgaukeln, in Wahrheit aber mittels Zentralredaktionen innerhalb einer Gruppe Texte eins zu eins in diversen Produkten drucken. Abgesehen davon ist es in den Mainstreamorganen mit der Meinungsvielfalt nicht weit her; derzeit dominiert reiner Verlautbarungsjournalismus mit täglichen Wasserstandsmeldungen zur Zahl der bekannten CoVid-19-Infizierungen. Ob man in den Nachrichten 30 Minuten ein Thema beackert oder in der Tageszeitung nicht unter 12 Seiten mit dem gleichen Thema füllt, dann schon deutlich abgehangen aber ohne Hintergrund und kritische Fragen, ist eigentlich egal und weder den sogn. Rundfunkbeitrag wert noch das Abo eines Blattes. Schon gar nicht rechtfertigt es Forderungen an die Allgemeinheit.

M. Boettcher


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@pinguin: deine Vermutung geht, wie so oft, sowohl am Thema als auch den Tatsachen vorbei.
Wie kommst Du auf das dünne Brett der "Vermutung"?

Schon vergessen, daß das BVerfG mit 2 BvE 2/11, Rn. 274, entschied, daß das Unternehmensrecht der einfachen Ordnung für alle Unternehmen in gleicher Anwendung gilt?

Und es ist auch ganz sicher keine Vermutung, daß alle Medienunternehmen einer Branche angehören.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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