Die Leistung, ist die Zahlung des Bürgers. Anspruch ist das, was der ÖRR angeblich aus einem Gesetz hat - Anspruch auf die Leistung des Bürgers.
Und eben jener Anspruch steht sehr wohl im Zusammenhang mit einem Verbrauchervertrag. Einem Kaufvertrag/Mietvertrag für ein Haus oder eine Wohnung. Hätte der Bürger keinen solchen Verbrauchervertrag abgeschlossen, bestünde auch kein Anspruch auf Leistung eines Rundfunkbeitrags gegen ihn, weil sonst wohnungslos.
Damit hat sky-gucker aus meiner Sicht als einziger Folgeposter die möglicher Relevanz von § 1 Abs. 1 dieses Artikels erkannt.
Allerdings schließt dessen § 1 Abs. 4 Nr. 1 die Geltung des Absatzes 1 für Mietverträge nach § 2 aus.
Zu den Mietverträgen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 gehören solche über Räume, also wohl auch Mietverträge über Wohnräume.
Das bezieht sich auf §2 des gesetzes - volltext zu finden unter dem Suchbegriff "Art. 240 EGBGB" und es wird mit dem Ausschluss von Miet/Pachtverträgen eben nur sichergestellt, dass diese nach §2 behandelt werden...
***Edit "Bürger" - Hinweis @alle, um nicht auf (weitere) falsche Fährten zu kommen:
Das (beitragspflichtige) Wohnen gem. RBStV ist nicht "immer auf einen Verbrauchervertrag zurückzuführen".
Man kann auch ohne jeglichen Vertrag eine Wohnung bewohnen - sei es wissentlich und geduldet oder unwissentlich. Nur wer die Wohnung "selbst bewohnt" ist gem. RBStV beitragspflichtig.
Für das "Wohnen" und die Beitragspflicht gem. RBSTV bedarf es prinzipiell erst einmal keines Mietvertrages und auch keines sonstigen Vertrages.
Beitragspflichtig ist gem. RBStV der "Inhaber", definiert als "die volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt".
Meldedatensatz und/oder Mietvertrag sind nur eine "Vermutung" (oder auch "Indiz"), dass die Person beitragspflichtig sei(n könnte), da üblicherweise davon ausgegangen wird, dass Personen an ihrer Meldeadresse bzw. in der von ihnen per Mietvertrag gemieteten Wohnung auch tatsächlich wohnen.
Siehe dazu ausführlich u.a. unter
"Inhaber" und "Wohnung" im Sinne des "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19654.0
Also: Mietvertrag als Verknüpfung aus meiner Sicht besser gleich vergessen, bevor man sich noch weiter verrennt.
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Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.