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Autor Thema: Was ist ein Festsetzungbescheid / was passiert bei einem Festsetzungsbescheid?  (Gelesen 1122 mal)

T
  • Beiträge: 6
Hallo!
Kann mir wohl jemand erklären was es bedeutet wenn im Zusammenhang mit Beitragsservicezahlungenvon Festsetzungsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) die Rede ist?
Viele Grüße
Tango


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Im Zusammenhang mit Beitragsservicezahlungen, also Schreiben, welche ankündigen, dass bei Nichtzahlung ein solcher Bescheid "Festsetzungsbescheid" mit Rechtsbehelfsbelehrung  folgt? Wenn diese Frage mit ja beantwortet werden kann, dann bedeutet es, dass Person A bisher mit einem rechtlichen Nichts kommuniziert haben wird und noch nichts bezahlt hat. Der "Bescheid" selbst wird versendet, wenn eine Stelle der Ansicht ist, dass bereits ein Rückstand vorhanden ist. Der erste Schritt die Prüfung ob überhaupt ein Schuldverhältnis vorliegt wurde dabei entsprechend geklärt oder wird schlicht voraussetzt.
Jedenfalls gibt so ein Bescheid die Möglichkeit die Sache gerichtlich prüfen zu lassen. Dazu müsste wohl auch gehören, wie das Schuldverhältnis zu Stande gekommen sein soll.

Die Richter prüfen an der Stelle dann, um zum Schluss zu kommen, dass die Schuld gesetzlich festgelegt sei, wenn die Tatbestände zutreffend sind. Als Tatbestand wird angesehen, dass eine Wohnung vorhanden ist. Vermutet wird dabei auch von Richtern, dass diese bewohnt wird.

Kann Person A einen Nachweis erbringen, dass das nicht der Fall ist, dann könnte Sie vor Gericht tatsächlich Recht bekommen.

Nun wie dem auch sei. Die gesetzliche Schuld soll eine Fälligkeit haben, diese steht als Berechnungsvorschrift irgendwo, sollte also gesucht werden.

Kommt eine Person anhand dieser Berechnung, welche Sie selbst anzustellen habe -Prüfpunkt ob das richtig ist- nicht nach soll der Rückstand entstehen.
Der Festsetzungsbescheid stellt nichts weiter fest als diese Höhe.

Das ist auf verschiedenen Ebenen angreifbar. Zunächst mit Widerspruch oder direkt mit Klage, Ziel kann dabei nur sein, dass es keinen solchen Rückstand gibt, weil entweder der Tatbestand unzutreffend ist oder bereits beglichen oder eine Fälligkeit noch gar nicht zu laufen begonnen hat. Möglicherweise gibt es weitere Möglichkeiten.

Die Schreiben von einer Stelle "Beitragsservice" sind als solche meist nicht erkennbar als Schreiben im Auftrag einer Landesrundfunk Anstalt. Ist das noch der Fall, sei bereits erwähnt, dass diese Stelle selbst maximal im Auftrag handelt.

Dabei bekommt diese nicht im eigenem Namen handelnde Stelle Daten, welche Person A freiwillig irgendwo gemacht hat. Diese Daten bekommen durch diese Freiwilligkeit jetzt den vermeintlichen Status amtlich, wenn eine Meldebehörde diese weiter gibt, also auch ohne dass der Wahrheitsgehalt davon überprüft wurde.

Die Schreiben der Stelle, welche gerne Beitragsservice aufdruckt, statt im Auftrag, wertet diese Daten aus und versucht per Vermutung daraus eine Klärung ob es jetzt etwas zu holen ist oder nicht. Dazu kommen zuerst ein paar Schreiben. Reagiert ein Nichtteilnehmer einfach auf diese bereits mit Widerspruch, dann wird  beispielsweise erklärt, welche Rechtsauffassung besteht und die Ankündigung von Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung folgt bei weiterer Nichtzahlung.

Im Beispiel-Ablauf im Schnelleinstieg wird das dargestellt:
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2020, 17:55 von Bürger«

T
  • Beiträge: 6
Hallo und DANKE Person X für die Erhellung.
Der Link ist auch gut, zumindest auf den ersten Blick habe ich dort einige Ansatzpunkte gefunden - ansonsten empfinde ich das Board hier, grade wenn man mit Juristenprosa Schwierigkeiten hat sehr schwer zu begreifen

Nun ja, ich gehe davon aus dass die Schuld in Euro tatsächlich vorliegt, so krass vertun würden sich die Bürokraten sicherlich nicht, dass sie einfach Zahlungen von ettlichen Monaten übersehen würden - zumindest für den von mir bedachten, hypothetischen Fall.

Vielleicht magst du mir noch eine andere Sache erklären:
Was bedeutet der Begriff "Selbstauskunft" (so hieß er doch, oder?) im Zusammenhang mit der GEZ/Beitragsservice.
M.W. wird eine solche angefordert wenn das Verfahren wegen Zahlungssäumnis schon weiter vorangeschritten ist.
Welche Vor- und Nachteile entstehen aus einer solchen Selbstauskunft - bzw. was passiert bei Verweigerung einer solchen?

Viele Grüße
Tango


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Nun wie dem auch sei. Die gesetzliche Schuld soll eine Fälligkeit haben, diese steht als Berechnungsvorschrift irgendwo, sollte also gesucht werden.
"Sollte gesucht werden"? Schon die aktuelle EuGH-Entscheidung hinsichtlich "Kaskadenverweisen" vergessen? Der Bürger muß sich nun gerade nichts zusammensuchen ->

EuGH C-66/19 > "Kaskadenverweise" unzumutbar > übertragbar auf RBStV?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30216.msg204680.html#msg204680


Edit "Bürger" @alle:
Thread muss geprüft und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
"Festsetzungsbescheide" sind im Forum vilefältigst diskutiert - siehe beginnend unter
Schnelleinstieg
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
sowie auch
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
Mehrfachdiskussionen der gleichen Themen sind aus Kapazitätsgründen sowie aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2020, 17:58 von Bürger«
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