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Autor Thema: CORONA: GEZ kann Unternehmen erlassen werden  (Gelesen 7042 mal)

O
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CORONA: GEZ kann Unternehmen erlassen werden
Autor: 03. April 2020, 18:20


Mitteldeutsche Zeitung, 03.04.2020
Corona-Virus in Halle aktuell

Zitat
[...]

Coronavirus und Covid-19: Das sind die aktuellen Entwicklungen für Halle auf einen Blick:

[...]

03.04.20: GEZ kann Unternehmen erlassen werden
Der Rundfunkbeitrag kann Unternehmen, die von den Maßnahmen gegen den Virus betroffen sind, erlassen werden. Darauf macht der hallesche Landtagsabgeordnete Thomas Keindorf (CDU) aufmerksam. Der Beitragsservice habe ihm das auf Nachfrage mitgeteilt. Inwieweit eine Stundung oder Befreiung in Frage kommt, werde individuell und auf Antrag entschieden.

Weiterlesen unter
https://www.mz-web.de/halle-saale/corona-virus-in-halle-aktuell-ob---es-gibt-buerger--die-ernst-der-lage-unterschaetzen--36392686


Edit "Bürger":
Danke für diesen Fund - siehe dazu bzw. zur Idee der praktischen Umsetzung u.a. auch unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0


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o
  • Beiträge: 1.567
GEZ kann Unternehmen erlassen werden
Der Beitragsservice habe ihm das auf Nachfrage mitgeteilt. Inwieweit eine Stundung oder Befreiung in Frage kommt, werde individuell und auf Antrag entschieden.

Wieso "entscheidet" das der Beitragsservice "individuell" und "auf Antrag"? Wenn, dann hat das die zuständige Landesrundfunkanstalt zu entscheiden (mutmaßlich hier der MDR) und dann aber auch nur nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß gesetzlicher Grundlage. Der Beitragsservice ist nur das Sekretariat. Und was be"antrag"t werden kann, steht im RBStV drin. Der Beitragsservice kann keine eigenen Regelungen erfinden, auch nicht so lustige Fristen wie "November 2019" für die Befreiung wg. Zweitwohnung.

Ich erkenne zum wiederholten Male, dass der Beitragsservice letzten Endes willkürlich handelt und willkürlich Menschen in Deutschland drangsaliert.


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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Grundgesetz, Gleichbehandlungs-Grundsatz:
Alle, die nun wegen Corona-Verboten weniger Einkommen haben, können den Antrag stellen,
mit Berufung auf diese Mitteilung und auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Auch "Verbot der sozialen Diskriminierung", Menschenrechtskonvention, niemand darf disktiminiert werden wegen Status, also auch der "nur" Arbeitnehmer hat gleiche Befreiungsrechte wie der Chef. Einfach mal den Antrag stellen mit vorstehender Argumentation?

Übrigens auch nicht darf der Reiche wegen Reichsein diskriminiert werden, ja, gilt auch als "soziale" Diskriminierung. Lustig. 

Und natürlich stellt man Anträge nicht beim Füllhalter (Köln), sondern beim Chef, beim Intendanten? Dann muss das Konto nämlich bei der ARD-Anstalt verwaltet werden und da sitzen für Beitragssachen nur 7 Leutchen, die bei jedem weiteren Schreiben zusammenzucken beim Bearbeitungsberg.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

O
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ahgz, 03.04.2020
Coronakrise
GEZ-Gebühren - gute Chancen auf Stundung
Dehoga Bayern sieht Möglichkeiten zur befristeten Freistellung von der Beitragspflicht.
Musterschreiben gibt es auf der Webseite.

von Christoph Aichele
Zitat
MÜNCHEN. Auf die Möglichkeit, sich befristet von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen, weist der Dehoga Bayern hin. "Um Ihre Kostenbelastung weiter zu reduzieren, empfehlen wir Ihnen, angefügten Antrag auf befristete Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Betriebsstätte zu stellen", heißt es in einem Schreiben an die Mitglieder. "Zwar ist laut Antrag eine...
Der Rest hinter der Bezahlschranke:
https://www.ahgz.de/news/coronakrise-gez-gebuehren-gute-chancen-auf-stundung,200012262096.html

Zitat
Impressum
ahgz.de ist ein Produkt der ahgz
https://www.ahgz.de/impressum.html
ahgz = Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Hotel-_und_Gastronomie-Zeitung
Zitat
Die Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (ahgz) ist eine jeweils samstags im Matthaes Verlag erscheinende Abonnement-Zeitung für die Hotel- und Gastronomiebranche.


Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e. V.
https://www.dehoga-bayern.de/wir-ueber-uns/

DEHOGA Bayern - FAQ - Fragen und Antworten
https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/faq-fragen-und-antworten/?L=0
Zitat
> Kosteneinsparung
> GEZ - Rundfunkbeitrag
Um Ihre Kostenbelastung weiter zu reduzieren, empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf befristete Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Betriebsstätte zu stellen. Zwar ist laut Antrag eine Freistellung nur möglich, wenn Sie eine Betriebsstätte mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vorübergehend stilllegen. Da dieser Antrag jedoch aus der "Vor-Corona-Zeit" stammt, sollten Sie es zumindest versuchen. Hierfür haben wir Ihnen auch noch ein Musteranschreiben vorbereitet, das sie hier finden: www.dehoga-bayern.de/coronavirus/musteranschreiben/
(Hervorhebungen nachträglich durch "Bürger")

Musterformulare hier:
https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/massnahmen/merkblaetter-checklisten/musteranschreiben/
Anschreiben GEZ (PDF, 1 Seite, ~60kB)
https://www.dehoga-bayern.de/fileadmin/user_upload/Anschreiben_GEZ.pdf
Antrag Befreiung GEZ (PDF, 1 Seite, ~120kB)
ARD ZDF Dradio Beitragsservice
"Antrag auf befristete Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Betriebsstätte"

https://www.dehoga-bayern.de/fileadmin/user_upload/Unternehmen_und_Institutionen_befr_Freistellung_Stilllegung_0109.pdf


Edit "Bürger": Danke für diese weiteren Funde.
Zuletzt verlinktes Formular entspricht dem Original-Formular von ARD-ZDF-GEZ:
Formulare für Unternehmen und Institutionen

https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/formulare/index_ger.html#befristete_freistellung_beantragen
Zitat
Befristete Freistellung beantragen
Wird eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammen­hängende volle Kalender­monate vorüber­gehend still­gelegt, können Unter­nehmen und Institutionen für diesen Zeit­raum im Voraus eine befristete Frei­stellung von der Rund­funk­beitrags­pflicht beantragen.
Antrag auf befristete Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Betriebsstätte (PDF, 1 Seite, ~120kB)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e184/Unternehmen_und_Institutionen_befr_Freistellung_Stilllegung_0109.pdf(obige Links führen zu Angeboten des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)


Siehe auch:
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0
Die Anträge selbst bitte dort diskutieren - die oben verlinkten Artikel hier.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2020, 01:15 von Bürger«

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Mitteldeutsche Zeitung, 31.03.20
Corona-Krise
Handwerkskammer fordert Rundfunkbeitrag für Betriebe auszusetzen

Zitat
Halle (Saale) - Die Handwerkskammer Halle fordert für Betriebe, die von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, die Aussetzung des Rundfunkbeitrags.
[...]
Die Höhe des Rundfunkbeitrages richtet sich nach Angaben der Kammer nach der durchschnittlichen Anzahl der im vorangegangenen Kalenderjahr dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Als Sofortmaßnahme sollten den geschlossenen Unternehmen der Rundfunkbeitrag erlassen werden.
[...]

Weiterlesen unter
https://www.mz-web.de/halle-saale/corona-krise-handwerkskammer-fordert-rundfunkbeitrag-fuer-betriebe-auszusetzen-36496950


Siehe auch:
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0
Die Anträge selbst bitte dort diskutieren - die oben verlinkten Artikel hier.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
An alle Inhaber von Betriebsstätten - und seien diese auch noch so klein oder noch so groß:

Keine falsche "Bescheidenheit" oder Rücksichtnahme...

Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

...sondern einfach machen - allem voran die (in den Artikeln und Beispiel-Anträgen leider nicht erwähnte) sofortige Kündigung etwaiger Lastschrifteinzugsermächtigungen/ SEPA-Mandate für ARD-ZDF-GEZ sowie auch sofortiger Stopp etwaiger Daueraufträge an ARD-ZDF-GEZ, denn das Geld, was dort einmal eingeht ist quasi schon in diesem Moment "atomisiert" > Rückerstattung faktisch aussichtslos.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Handwerkskammer zu Leipzig
Pressemitteilung vom 1. April 2020
https://www.hwk-leipzig.de/artikel/falscher-zeitpunkt-fuer-erhoehung-3,1027,9084.html

Zitat
Da viele Unternehmen derzeit ganz oder teilweise schließen mussten, Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter beantragt haben und von großen Einnahmeausfällen betroffen sind, sollte für die Unternehmen der Rundfunkbeitrag ab sofort für die Dauer der Pandemie erlassen oder zumindest an die aktuelle Situation angepasst werden.

Zitat
"Wir fordern den sächsischen Landtag auf, einer Erhöhung des Beitrages ab 2021 nicht zu zustimmen, sondern sie um mindestens ein Jahr zu verschieben."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2020, 15:40 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)
Der Beitrags-Lockdown - Rundfunkabgabe und Corona (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33681.0


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Für eine nunmehr sogar offiziell rückwirkend mögliche Freistellung
gibt es auch ein "offizielles" Formular von ARD-ZDF-GEZ - siehe u.a. unter
Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei angeordneter Schließung (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33724.0


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