Grundgesetz, Gleichbehandlungs-Grundsatz:
Alle, die nun wegen Corona-Verboten weniger Einkommen haben, können den Antrag stellen,
mit Berufung auf diese Mitteilung und auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Auch "Verbot der sozialen Diskriminierung", Menschenrechtskonvention, niemand darf disktiminiert werden wegen Status, also auch der "nur" Arbeitnehmer hat gleiche Befreiungsrechte wie der Chef. Einfach mal den Antrag stellen mit vorstehender Argumentation?
Übrigens auch nicht darf der Reiche wegen Reichsein diskriminiert werden, ja, gilt auch als "soziale" Diskriminierung. Lustig.
Und natürlich stellt man Anträge nicht beim Füllhalter (Köln), sondern beim Chef, beim Intendanten? Dann muss das Konto nämlich bei der ARD-Anstalt verwaltet werden und da sitzen für Beitragssachen nur 7 Leutchen, die bei jedem weiteren Schreiben zusammenzucken beim Bearbeitungsberg.