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  • Bayerischer Landtag Plenarsitzung 19.03.2020 12:00 Uhr: 19. März 2020

Autor Thema: Bayerischer Landtag Plenarsitzung 19.03.2020 12:00 Uhr  (Gelesen 2228 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Bayerischer Landtag Plenarsitzung 19.03.2020 12:00 Uhr
https://www.bayern.landtag.de/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2020, 12:41 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Der Bayerische Landtag hat dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2020, 12:55 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Der Landtag war aber nicht "gesetzeskonform beschlussfähig".
Der Beschluss ist damit als nichtig anfechtbar, da ein Eilgrund nicht vorlag. Beweis:
Zitat
Zur Infektionskette in Mitterteich äußert sich am Donnerstag auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder – in einer Regierungserklärung unter erschwerten Bedingungen. Lediglich ein Fünftel der Abgeordneten ist im Plenarsaal anwesend, bestimmt jeweils von den Fraktionen. Söder sagt, Experten vermuteten das Starkbierfest als Ursache hinter den hohen Fallzahlen. Er hoffe sehr, dass die nun getroffenen Einschränkungen ausreichten.
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/warum-in-bayern-erste-ausgangssperren-verhaengt-wurden-16687116.html

Das wird hier festgehalten, geht aber auch in diesen Minuten bereits ein in einen Schriftsatz dieser Tage für eine anhängige Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich 2018.
Diese Beschwerde ist zum richterlichen Entscheid angenommen.
Das könnte dann Hebelwirkung haben gegen die Planung "2022++".

Wichtig und an alle: Bitte Nachweise sammeln.
Zur Zeit läuft ein Wettlauf mit der Zeit, um diesen Staatsvertrag "trotz Corona" durchzupauken, um den darin enthaltenen Meldedatenabgleich 2022++ zum Gesetz werden zu lassen, bevor ein Störfaktor dies unmöglich macht.
Benötigt wird für alle Bundesländer der Nachweis von nicht voll beschlussfähigen Parlamenten und sonstigen Anzeichen für "Abnick-Parlamente" bei diesem ganz kurzen "23. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag".

Nicht zu verwechseln mit dem 120-seitigen Entwurf zum neuen "Medienstaatsvertrag 2020".
Auch gegen den haben die Preußen schon zu schießen begonnen.

Aktuelle Beschlüsse der Parlamente bundesweit über den 23. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag könnten mit täglicher Kadenz eintreten. Die wichtige Info ist immer: War das Parlament beschlussfähig? -"Not-Parlamente" sind nur zulässig für Vorgänge, für die der Eilbedarf keine andere Wahl lässt. Diese Notparlamente haben zu verzichen auf alle Entscheide zu Nicht-Notsachen.

Am besten immer hier im Forum dokumentieren mit jeweils neuem Thread pro Bundesland.
Das wird dann hier erkannt und immer sofort verwertet.
Ja, es geschieht Politik, wir sind mittendrin und wir haben Macht, wenn wir das Nötige gemeinsam und richtig machen. Die Schriftsatzverwertung erfolgt hier - aber die Arbeit der Faktenermittlung muss sich auf mehrere Schultern verteilen, um schaffbar zu sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2020, 00:49 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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mb1

  • Beiträge: 285
Aus dem Protokoll des Bayerischen Landtags:
Zitat
Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Antrag der Staatsregierung
auf Zustimmung zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 18/4703)
- Zweite Lesung -

Die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 18/4703 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 18/6929 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt bei seiner Endberatung ebenfalls Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und FDP. Gegenstimmen! – Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung des Abgeordneten Plenk (fraktionslos). Damit ist dem Staatsvertrag zugestimmt. Meine Damen und Herren, damit wären wir am Ende der Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Restwoche, einen schönen Tag. Bleiben Sie gesund! Ich hoffe, wir sehen uns hier nächste Woche gesund wieder. Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 12:30 Uhr)
Dateianhang des vorläufigen Protokolls, dort auf der letzten Seite!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2020, 11:55 von Bürger«
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 2.346
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Aus dem Protokoll - wie im vorhergehenden Beitrag verfügbar gemacht - :
Zitat
Wir haben uns einvernehmlich auf Änderungen im Plenumsbetrieb geeinigt: Die Tagesordnungen der Sitzungen werden auf das Nötigste verkürzt. Um ausreichend Abstand wahren zu können, finden die Plenarsitzungen nur mit einem Fünftel der Abgeordneten statt. Die Fraktionen legen ihre Vertreter fest.

Als Folge dieser reduzierten Präsenzpflicht besteht Einvernehmen unter den Fraktionen, dass die Beschlussfähigkeit nicht angezweifelt und die Mehrheitsverhältnisse entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im regulären Parlamentsbetrieb unterstellt werden. Ferner besteht Einvernehmen, dass weder namentliche Abstimmungen noch ein Hammelsprung stattfinden sollen.

Um es ganz klar zu sagen: Der Bayerische Landtag als oberstes Verfassungsorgan bleibt jederzeit handlungs- und beschlussfähig. Demokratie steht niemals still. Wir arbeiten weiter.

Dies betraf mit dem 23. Staatsvertrag ein kurzes nicht eibedürftiges Gesetz über die dauerhafte zeitlich unbegrenzte Ausweitung von Deutschlands einziger totalen (totalitären?) Datenbank.
Wenn Demokratie so funktioniert wie hier, wozu finanzieren die Bürger noch Volksvertretungen?
Etwa so vorgesehen im Nachtragstext (Schriftsatz) für eine in richterlicher Bearbeitung befindliche Verfassungsbeschwerde.
Wir haben die Anfechtbarkeit nun für Bayern und für Baden-Württemberg belegt. Diverse andere Bundesländer hatten bereits zeitlich vor der "Corona-Krise" zugestimmt. Sollten aber noch weitere anfechtbare Beschlussfassungen erfolgen und auch mit Anfechtbarkeit, dann wäre hilfreich, dass dies hier im Forum berichtet wird, vorzugsweise mit gesonderten Threads pro Bundesland.


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