#15: 04. März 2021, 15:36
Aus dem VG Karlsruhe:
Zur Anpassung sowohl an die neue Rechtslage als auch an das Infektionsgeschehen im Land hat die Präsidentin des Verwaltungsgerichts am 1. März 2021 eine neue Hausordnung erlassen, die unter anderem das Betreten des Gerichts und den Aufenthalt im Gericht regelt.
https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/StartseiteHausordnungZur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs bei gleichzeitiger Redu-zierung von Gesundheitsgefahren durch die Verbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) ergeht die folgende Hausordnung
I. Betretungsverbot
1. Das Betreten der Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Dienstge-bäude in der Nördliche Hildapromenade, Stabelstraße, Röntgenstraße, Roggenbachstraße, Grenadierstraße) ist Personen untersagt, die
•typische Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen (namentlich Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns), es sei denn, die Symptome rühren nachweislich von einer anderen Erkrankung her,
•solche Symptome in den letzten 10 Tagen aufgewiesen haben, es sei denn, die Symptome rührten nachweislich von einer anderen Erkrankung her,
•vor weniger als 11 Tagen mittels PCR-Tests positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, wenn sie zu keinem Zeitpunkt Symptome hatten,
•mittels PCR-Tests positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden und bei denen vor weniger als 11 Tagen Symptome vorlagen oder bei denen die Symptomfreiheit noch keine 48 Stunden zurückliegt,
•wegen einer COVID-19-Erkrankung stationär in einem Krankenhaus behandelt worden sind und deren Entlassung aus dem Krankenhaus noch keine 14 Tage zurückliegt oder
•innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer Person hatten, die aktuell po-sitiv auf SARS-CoV-2 getestet worden ist, es sei denn, sie selbst waren bereits positiv getestet und verfügen über einen Nachweis über eine höchstens drei Mo-nate zurückliegende, durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem SARS-CoV-2. Ein solcher Kontakt liegt insbesondere vor, wenn
o die Personen mit der positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder eine insgesamt mindestens 15-minütige Begegnung mit einer positiv getesteten Person hatten, dabei einen Abstand von 1,5 Metern unter-schritten haben und dabei nicht durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz getragen haben oder
o der Kontakt länger als 30 Minuten in einem Raum mit wahrscheinlich ho-her Konzentration infektiöser Aerosole stattgefunden hat;
•Kontakt im Sinne von I. 1. 6. Unterpunkt dieser Hausordnung zu Personen hatten, bei denen als Kontaktperson der Kategorie I oder als Kontaktperson der Kategorie Cluster-Schüler im Sinne der Corona-Verordnung Absonderung des So-zialministeriums des Landes Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung (CoronaVO-Absonderung) eine Pflicht zur Absonderung besteht, wenn bei der positiv getesteten Person eine besorgniserregende Virusvariante im Sinne der CoronaVO-Absonderung identifiziert worden ist.
2. Ausnahmen von dem Betretungsverbot können auf schriftlichen oder telefonischen Antrag durch die Präsidentin des Verwaltungsgerichts oder - für die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen - durch die/den jeweiligen Vorsitzende/n erteilt werden. Es werden ggf. besondere Vorkehrungen angeordnet.
II. Zugang zu Sitzungssälen, Rechtsantragsstelle, Bibliothek und Akteneinsicht Die Rechtsantragsstelle, die Bibliothek des Verwaltungsgerichts sowie die Geschäftsstellen des Gerichts sollen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung aufgesucht werden. Ein Aufenthalt der Öffentlichkeit im Gerichtsgebäude ohne vorherige Terminvereinbarung ist unerwünscht. Dies gilt nicht für die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen. Der allgemeine Zugang zu den Sitzungssälen und den zugeordneten Wartebereichen ist für nicht beim Gericht beschäftigte Personen ab 08.45 Uhr eröffnet.
Weiterlesen auf:
https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Verwaltungsgericht%20Karlsruhe/Hausordnung%20vom%2001.%20M%C3%A4rz%202021.pdf
KEIN ZWANGSBEITRAG - 20 MIO. MAHNMASSNAHMEN, 3 MIO. MAHNUNGEN, 1.3 MIO. VOLLSTRECKUNGSERSUCHEN - KEINE ZAHLUNG - ICH MACH MIT! - MIT 18 HAT MAN NOCH TRÄUME, MIT 18 BIST DU JETZT SCHULDNER BEIM BELANGLOSEN RADIOSENDER UND DAS LEBENSLÄNGLICH!