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Ausnahmezustand/Epidemie: Gerichte > eingeschränkte Tätigkeit [Übersicht]

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Bürger:
Angesichts der aktuellen "Corona"-Lage hier gesammelte Infos zu

Ausnahmezustand/Epidemie:
Gerichte > eingeschränkte Tätigkeit [Übersicht]


Hier bitte keinerlei inhaltiche Diskussionen, sondern ausschließlich Sammlung offizieller Meldungen der Gerichte.
Danke für allerseitiges Verständnis, aktive Mitwirkung und die Berücksichtigung.


Edit "Bürger" - siehe auch weitere tangierende Threads:
Ausnahmezustand/Epidemie: Wahrung der Öffentlichkeit bei mdl. Verhandlung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33490.0
Gerichtsverhandlung trotz Corona? Anwalt zeigt Richter an
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33506.0
Ausnahmezustand/Epidemie: Termin/Vermögensauskunft bei Vollstreckungsstelle?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33491.0

Bürger:
BVerwG, Pressemitteilung Nr. 16/2020 vom 17.03.2020
Eingeschränkte Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ab dem 18. März 2020


--- Zitat ---Das Bundesverwaltungsgericht schränkt seine Tätigkeit vom 18. März 2020 bis voraussichtlich 19. April 2020 aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein, nachdem sich die Coronavirus-Infektion von mehreren Beschäftigten bestätigt hat.

In dem genannten Zeitraum finden - mit Ausnahme von unaufschiebbaren Angelegenheiten - keine mündlichen Verhandlungen statt. In diesem Zeitraum bereits anberaumte Termine zur mündlichen Verhandlung wurden aufgehoben. Das Dienstgebäude ist für die Öffentlichkeit geschlossen.

Es findet ein Notbetrieb statt, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Anträge, Klagen und Schriftsätze können ungeachtet dessen auf dem gewohnten Weg eingereicht werden. Eine Bearbeitung ist sichergestellt.

Die Pressestelle des Gerichts ist im genannten Zeitraum ausschließlich per E-Mail erreichbar. Mit einer verzögerten Bearbeitung von Presseanfragen ist zu rechnen.
--- Ende Zitat ---

Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2020/16

Frei:
Verwaltungsgericht Hannover, 17.03.2020
Umgang des Verwaltungsgerichts Hannover mit dem Corona-Virus
Hinweise zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus


--- Zitat ---Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind ... dringend aufgefordert, ... jeweils zu prüfen, ob ein Anliegen außerhalb einer anberaumten Verhandlung bei Gericht vor Ort angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. ...

Die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts prüfen, ob es derzeit notwendig ist, an bereits geladenen Gerichtsverhandlungen festzuhalten. Eine ganze Reihe von Terminen wurde bereits abgeladen. ... Ansonsten gilt, dass Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen weiterhin Gültigkeit haben und zu befolgen sind. ...

Beim Verwaltungsgericht ... bestehen nicht nur für außergewöhnliche Ausnahmefälle wie die Ausbreitung des Corona-Virus weitreichende Zuständigkeits- und Vertretungsregelungen, die auch gegenwärtig gelten und eine geordnete Rechtsprechung und Rechtspflege gewährleisten. Dies gilt insbesondere für eilige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden. ...
--- Ende Zitat ---

Quelle: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/umgang-des-verwaltungsgerichts-hannover-mit-dem-corona-virus-186404.html


(Bei weiteren niedersächsischen Verwaltungsgerichten, z.B. VG Elze und VG Osnabrück, finden sich ähnliche Mitteilungen)

Bürger:
Die nicht ganz einheitliche Handhabung wird u.a. auch hier deutlich:

FAZ
Liveblog zum Coronavirus
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/live-blog-der-faz-zum-coronavirus-alle-entwicklungen-im-ueberblick-16677896.html

18.03.2020
2:56   Mathias Peer

--- Zitat ---Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft fordert angesichts der Coronakrise eine mindestens zweiwöchige Schließung der Gerichte. [...] Bisher agiere jede Justizbehörde unterschiedlich. „Es ist ein Flickenteppich an Maßnahmen und kein kontrolliertes Krisenmanagement“, so Schmidt.
--- Ende Zitat ---

Markus KA:
Für Baden-Württemberg gilt:

--- Zitat ---Minister Wolf sagte: „Die Verbreitung des Virus können wir nicht mehr stoppen. Es kommt aber entscheidend darauf an, dass wir die Verbreitung verlangsamen. Das verlangt uns allen einiges ab. Diese historische Situation erfordert auch  für die Justiz Maßnahmen, wie sie in der Geschichte Baden-Württembergs bislang noch nicht notwendig waren: In Umsetzung der Beschlüsse des Ministerrats vom 13. März 2020, wonach alle nicht notwendigen sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sind, ist die Anwesenheit in den Dienstgebäuden der Justiz ab 17. März 2020, vorläufig bis einschließlich 19. April 2020, auf ein unabdingbar erforderliches Maß zu beschränken.“
--- Ende Zitat ---
https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Minister+Wolf+zu+weiteren+Corona-Massnahmen+in+Justiz+und+Justizvollzug/?LISTPAGE=1825808

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