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Autor Thema: Filmbranche/Corona - ...leisten, Dreharbeiten zu stoppen? (Veruntreuung?)  (Gelesen 5765 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...und schon gibt es Ansprüche auf das von Wohnungs-, Betriebsstätten- und KFZ-Inhabern gefüllte "Staats(rundfunk)säckel" ::)

FAZ, 21.03.2020
Filmbranche und Corona-Krise
Wer kann sich leisten, Dreharbeiten zu stoppen?
München hat es untersagt, anderswo bleibt es ungewiss: Die Filmbranche steht vor der Frage, ob man es sich leisten kann, Dreharbeiten zu stoppen. Unklar ist das, weil die Behörden nicht überall für klare Verhältnisse sorgen.
von Axel Weidemann

Zitat
[...]

Niels Maier, der ein mittelständisches Unternehmen für Filmausrüstung führt und als Oberbeleuchter an Sets arbeitet, kennt den Ernst der Lage, vertraut aber darauf, dass Rettungsmechanismen des Staates wie Kurzarbeitergeld greifen. [...]

Das Entgegenkommen der öffentlich-rechtlichen Sender, die bei Firmen, die nicht zu ihnen gehören, fünfzig Prozent der Mehrkosten übernehmen*** wollen, fasste er zunächst positiv auf. Mittlerweile findet er: Es sei ein „Armutszeugnis“. „Wer soll denn die anderen fünfzig Prozent stemmen, wenn nicht die, die sich über ihr Budget von acht Milliarden im Jahr eh keine Gedanken machen müssen?“

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/filmbranche-und-corona-krise-drehen-oder-nicht-16688728.html


***Wer kann dazu nähere Angaben/ Belege für diese Aussage finden?
Die Quersubvention von nicht einmal Beteiligungs-Unternehmen, also Fremdfirmen, ein "Armutszeugnis"?!?
Was hätte das noch mit dem Zweck der Rundfunkfinanzierung gem. RBStV i.V.m. RStV und RFinStV zu tun?!??!
Läge da nicht offensichtlich eine Zweckentfremdung, sprich Veruntreuung vor?!?
 :o :o :o


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Läge da nicht offensichtlich eine Zweckentfremdung, sprich Veruntreuung vor?!?  :o :o :o
Ja. Lt. derzeitiger Kenntnis darf überhaupt nur der Staat eine staatliche Beihilfe realisieren; den staatlichen Unternehmen ist es, weil Quersubventionierung, untersagt, staatliche Mittel ohne marktkonforme Gegenleistung an die mit ihnen "strukturell" oder "in Auftragslage" verbundenen Unternehmen weiterzuleiten.

Hintergrund ist die vom EU-Recht auferlegte Zweckgebundenheit jeder staatlichen Beihilfe, die der Zweckgebundenheit der Datenerhebung vollumfänglich entspricht. Beides darf nicht für einen vom zuständigen Gesetzgeber, also bspw. jenem, der die staatliche Beihilfe überhaupt letztlich zur Zahlung genehmigt, nicht vorgesehenen Sachverhalt verwendet werden.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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Kleine Bitte vom EU-Recht-Praktikanten @pjotre:
Wenn EU-Recht-Allwissender @pinguin hier noch kurz die rechtliche Fundstelle einfügen könnte?

Ganz kurz genügt und Kürze ist da sogar optimal. Das kann dann sogleich in aktuelle Schriftsatzarbeit übernommen werden mit entsprechendem Antrag der Rechtsaufsicht an 16 Staats-/Senatskanzleien, die für die Koordination der Antragstellung bei der EU ja zuständig sein dürften.
So sichern wir uns die freundschaftliche Zuneigung der für diese weitere Arbeit zuständigen Referatsleiter! :) 

Und dann wäre noch hilfreich, falls eine andere Spürnase im Forum ausfindig macht, mit was für einem Dokument diese 50%-Hilfe beschlossen wurde. Beispielsweise könnte da ja jeder kommen... 
- "Betreibe 30 Sportwetten-Casinos in Berlin mit meinen 30 Cousins und wir hätten gerne 50 Prozent unserer Mieten aus der Rundfunkabgabe gedeckelt." 
Wenn ein Moderator meint, die letzten Zeilen streichen zu müssen? o.k., dann einfach streichen. :)


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

g
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***Wer kann dazu nähere Angaben/ Belege für diese Aussage finden?

https://presseportal.zdf.de/pm/corona-auswirkungen-auf-das-zdf/

Zitat
Das ZDF nimmt als größter Einzelauftraggeber der deutschen TV-Produktionswirtschaft auch in der Corona-Krise seine Verantwortung wahr und unterstützt die Kreativwirtschaft in Form von freiwilligen Leistungen. Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus Covid-19 verändert die Produktionsbedingungen der Herstellung von Auftragsproduktionen des ZDF. In vielen Fällen macht dies eine Realisierung der Produktionen in geplanter Form oder im vereinbarten Zeitrahmen unmöglich.

"Das ZDF verspricht schnelle Lösungen bei der Abwicklung der Unterstützung. Wir werden die Hälfte der Mehrkosten tragen, die uns Produzentinnen und Produzenten nachweisen", so Programmdirektor Dr. Norbert Himmler.

"Wir danken den vielen Film- und Fernsehschaffenden in unserem Land für ihren großen Einsatz bei der Realisierung unserer Produktionen – auch unter widrigen Bedingungen", so ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut, "dies ist gerade in der aktuellen Krise für die Erfüllung unseres Programmauftrags von entscheidender Bedeutung".

Die neuen Sonderregelungen zu Covid-19, die zunächst für Produktionen mit geplantem Drehbeginn bis 30. April 2020 gelten sollen, ergänzen die bereits bestehenden Rahmenbedingungen des ZDF mit den Fernsehproduzenten sowie den Verbänden der Kreativwirtschaft, mit denen sich das ZDF in ständigem Austausch befindet.


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Dank an @guyincognito - die Faktenlage ist damit ausreichend aufbereitet für Schriftsatz-Einfügung.
Die Rechtsgrundlage - EU-Recht - ist in @pjotre 's internem Archiv von 10 000 Seiten  >:D
irgendwo enthalten - von @pinguin 's früheren Beiträgen.
Eine punktschafte helfende Krücke wäre aber trotzdem nützlich.

Die Sache wird nun auf jeden Fall noch in diesen Tagen den 16 Staats-/Senatskanzleien vorgetragen werden mit Antrag auf Ersetzen eventueller Beihilfen durch den Staatshaushalt, wo es in der aktuellen Krise ja formal legitimiert ist.
BBB: "Wir betteln nicht mehr. Wir bellen und beißen."

Eventuelle vertragliche zivilrechtliche Klauseln von Erschwernis-Kompensationshilfe seitens des Auftraggebers greifen nicht für diese Konstellation von "Schäden aus höherer Gewalt".


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Die Rechtsgrundlage - EU-Recht - ist in @pjotre 's internem Archiv von 10 000 Seiten  >:D
irgendwo enthalten - von @pinguin 's früheren Beiträgen.
Eine punktschafte helfende Krücke wäre aber trotzdem nützlich.
Da hat es doch mehrere "Krücken"?

Staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23970.0.html

Quersubventionierung -> Beihilferecht -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30410.msg190484.html#msg190484
Öffentliche Gelder für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden; EuGH C-74/16. Die Gelder für wirtschaftliche Tätigkeiten sind am Markt zu erwirtschaften. Die Länder haben noch nicht realisiert, daß der Rundfunkbeitrag eine staatliche Beihilfe darstellt.

Begriff "Staatliche Beihilfe" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31423.msg194419.html#msg194419

Wurde diese Woche ergänzt:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31423.msg204525.html#msg204525

Gewerbliche Einnahmen sind vom Betrag der Beihilfe abzuziehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28842.0.html

Vergabe öffentlicher Aufträge ohne Ausschreibung -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23618.msg150334.html#msg150334
Gemäß EuGH C-337/06 sind die dt. ÖRR öffentliche Auftraggeber.

Ob das aber Deinen Vorstellungen entspricht?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Dank an @pinguin. So erlangt das Gewicht. Sobald es getextet ist, wird der Text, das Kind unserer gemeinsamen Geburtswehen, dann wohl am besten hier im Thread eingefügt für vermutlich rund (?) 99,7 %, die von uns übrig bleiben werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2020, 15:57 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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So steht das nun im Antrags-Vorentwurf:
========================================

ME2.   Für Unter-Subventionen ist die Einholung von EU-Genehmigung vorzuschreiben.

ME2.a)   Hiermit wird beantragt, für den vorgesehenen "Medienstaatsvertrag 2020" alle Unter-Subvention von einer EU-Genehmigung abhängi zu machen.

Beantragt wird bei der auf Seite 1 adressierten Staats- beziehungsweise Senatskanzlei:

(1) Sofort sind alle Schritte in Richtung auf Ratifizierung des "Medienstaatsvertrages 2020" abzubrechen.
(2) Bei der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ist eine neue entsprechend berichtigte Vorlage zu fordern: "Medienstaatsvertrag 2021". ("2020" ist nicht mehr einhaltbar.)

(3) Angesichts des Mängelausmaßes - siehe Abschnitte MA. bis MZ. - sollte Betrauen eines anderen Flächenstaats erwogen werden. Besser wäre wohl eine Kooperation von 2 Bundesländern (ohne Rheinland-Pfalz - Befangenheitseinwand).

ME2.b)   Begründung:

ME2.b1) Aus der Rundfunkabgabe werden wohl in wesentlichem Umfang Unter-Subventionen verteilt. Beispiele:
Ein Teil der Geldverwendung an die DEGETO ist wohl als Subvention für Filmschaffende zu interpretieren?
Die in Ausweitung befindliche Zahl der Kooperationen mit mit privaten Presseverlagen führt wohl zu deren mittelbarer Teilhabe an der Rundfunkabgabe? Dies wäre auch deshalb bedenklich, weil es etwa nötige unabhängige Kritik der Presse gegenüber "ARD, ZDF etc." gefährdet.

ME2.b2) Sonderfall: Schenkungen
Bei der "Corona-Krise- Anfang 2020 erfolgten für so bedingte Mehrkosten wohl schenkungsweise Zuwendungen an privatwirtschaftliche Vertragspartner. Es wurden wohl 50 % der Mehrkosten den Filmschaffenden geschenkt,
Dem steht entgegen: Hilfen für Wirtschaftsunternehmen gegen die Folgen von "Höhere Gewalt" gehören wohl in den Staatshaushalt. Das ist, damit Privilegierung von staatsnahen Unternehmen unterbleibt.

Beispiel laut presseportal.zdf.de/pm/corona-auswirkungen-auf-das-zdf/
"Das ZDF verspricht schnelle Lösungen bei der Abwicklung der Unterstützung. Wir werden die Hälfte der Mehrkosten tragen, die uns Produzentinnen und Produzenten nachweisen", so Programmdirektor Dr. Norbert Himmler.

ME2.b3) Die Intendanten der "staatsfernern" "ARD, ZDF etc." haben wohl kein ausdrücklich kodifiziertes Zuwendungen-Recht?
Es stellt sich dann die rechtliche Frage, ob derartige Finanzhilfe als Veruntreuung der anvertrauten Rundfunkabgabe zu interpretieren ist. Schenkung und Veruntreuung liegen dicht beieinander. Allerdings sei man bei Vorwürfen zurückhaltend. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ferner auf die Vertragsklauseln (Zivilrecht).

ME2.c)   Konsequenz: Kodifizierung von "Unter-Subventionen".

ME2.c1) Der Medienstaatsvertrag müsste die Frage der Unter-Subventionen regeln, weil wohl häufig praktiziert.
Die grundsätzliche Unzulässigkeit kann unter Verweis auf die Rechtslage wohl auf einen einzigen Satz beschränkt werden.
Sodann wären die Ausnahmen aufzulisten. Für diese Ausnahmen-Kodifizierung wäre eine EU-Genehmigung einzuholen, bevor dieser Paragraf des Medienstaatsvertrages in Kraft treten könnte.
So jedenfalls ist die hier einstweilen bestehende Rechtsmeinung. Man höre die Gegenmeinung vor abschließender Meinungsbildung.

ME2.c2) Die maßgeblichen EU-Bestimmungen können nachgewiesen werden:

Der Verfasser dieser Seiten steht für weitere Auskünfte zum Nachstehenden unter Wahrung üblicher Regeln zur Verfügung.

(c2a) Rundfunkabgabe: EU-genehmigt als staatliche Beihilfe (übirigens zutreffend als "tax", also "Steuer", bei der EU kategorisiert, nicht vorsätzlich fehlerhaft als "Beitrag für Nutzen").

(c2b) Quersubventionierung... Beihilferecht... EU-Recht:
Öffentliche Gelder für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden; - EuGH C-74/16. Die Gelder für wirtschaftliche Tätigkeiten sind am Markt zu erwirtschaften.

(c2c) Begriff "Staatliche Beihilfe"... EU-Recht

(c2d) Gewerbliche Einnahmen sind vom Betrag der Beihilfe abzuziehen... EU-Recht
Vergabe öffentlicher Aufträge ohne Ausschreibung... Gemäß EuGH C-337/06 sind "ARD, ZDF etc." öffentliche Auftraggeber.
   
     

Ubrigens wird hier nie verwendet: "Die öffentlich-rechtlichen" ... usw.
-------------------------------------------------------------------------
Denn das ist bereits Gehirnwäsche: Die Edleren, die Besseren, die schenkenden uneigennützigen(!)  himmlischen Boten des ewigen Heils.

Fester Sprachgebrauch ist hier stattdessen wie im vorstehenden Text - und immer mit Anführungszeichen:
"ARD, ZDF etc."
oder bei Bedarf alternativ:    9 ARD-Landesanstalten
Man bedenke, dass der "ARD"-"Verbund" (weder Rechtsperson noch GbR noch Verein sonst etwas) auch ZDF und andere umfasst. Inkasso-autorisiert sind nur die 9 "ARD-Landesanstalten".

Das mag jeder nach seinen Präferenzen anders sehen. Hier jedenfalls ist das Vorstehende in Schriftsätzen die 100-fach generalisierte Sprachregelung geworden. 



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2020, 14:08 von pjotre«
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Ok... eine web-Suche mit
"ARD Hälfte der Mehrkosten"
https://www.google.com/search?q=ard+"Hälfte+der+Mehrkosten"

liefert u.a. folgende weitere Quellen:

meedia, 17.03.2020
ARD folgt dem ZDF: Mehrkosten für Produzenten und Kreative werden zur Hälfte übernommen
Auch bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten sorgt die Ausbreitung des Coronavirus für Kopfzerbrechen. Die Intendantinnen und Intendanten haben am Dienstag nun weitere Maßnahmen beschlossen, um für Engpässe gewappnet zu sein.
von Thomas Borgböhmer
Zitat
[...] Geschlossene Verträge gelten fort und die Auftragsproduktionen sollen fertig gestellt werden. Wenn es zu Drehverschiebungen kommt und dadurch Kosten entstehen, soll der betroffene Produzent zunächst alle staatlichen Maßnahmen in Anspruch nehmen, betonte Buhrow. Allerdings werden sich die ARD-Sender an den nachgewiesenen Mehrkosten nach einer Entscheidung im Einzelfall freiwillig mit 50 Prozent beteiligen, so die Zusicherung.
[...] Produzenten müssten mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken rechnen. “Wir sind uns der Verantwortung bewusst”, so Herres. Allein 20 Produktionen der ARD-Tochter Degeto seien davon bereits betroffen. [...]
Bereits am Vormittag hatte das ZDF ähnliche Maßnahmen*** verkündet. “Das ZDF verspricht schnelle Lösungen bei der Abwicklung der Unterstützung. Wir werden die Hälfte der Mehrkosten tragen, die uns Produzentinnen und Produzenten nachweisen”, so Programmdirektor Dr. Norbert Himmler.
[...]
Weiterlesen unter
https://meedia.de/2020/03/17/ard-folgt-dem-zdf-mehrkosten-fuer-produzenten-und-kreative-werden-zur-haelfte-uebernommen/

***Hier dazu die offizielle Pressemitteilung des ZDF vom 17.03.2020:
https://presseportal.zdf.de/pm/corona-auswirkungen-auf-das-zdf/
Zitat
ZDF unterstützt Kreativwirtschaft in Corona-Krise (17.3.2020)

Das ZDF nimmt als größter Einzelauftraggeber der deutschen TV-Produktionswirtschaft auch in der Corona-Krise seine Verantwortung wahr und unterstützt die Kreativwirtschaft in Form von freiwilligen Leistungen. Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus Covid-19 verändert die Produktionsbedingungen der Herstellung von Auftragsproduktionen des ZDF. In vielen Fällen macht dies eine Realisierung der Produktionen in geplanter Form oder im vereinbarten Zeitrahmen unmöglich.

"Das ZDF verspricht schnelle Lösungen bei der Abwicklung der Unterstützung. Wir werden die Hälfte der Mehrkosten tragen, die uns Produzentinnen und Produzenten nachweisen", so Programmdirektor Dr. Norbert Himmler.

"Wir danken den vielen Film- und Fernsehschaffenden in unserem Land für ihren großen Einsatz bei der Realisierung unserer Produktionen – auch unter widrigen Bedingungen", so ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut, "dies ist gerade in der aktuellen Krise für die Erfüllung unseres Programmauftrags von entscheidender Bedeutung".

Die neuen Sonderregelungen zu Covid-19, die zunächst für Produktionen mit geplantem Drehbeginn bis 30. April 2020 gelten sollen, ergänzen die bereits bestehenden Rahmenbedingungen des ZDF mit den Fernsehproduzenten sowie den Verbänden der Kreativwirtschaft, mit denen sich das ZDF in ständigem Austausch befindet.

Weitere Informationen

ZDF Hauptabteilung Kommunikation
Presse und Information
Verantwortlich: Alexander Stock

E-Mail: pressedesk@zdf.de
© 2020 ZDF
Impressum
Ansprechpartner
Name: Presse-Desk | ZDF Presse und Information
E-Mail: pressedesk@zdf.de
Telefon: (06131) 70-12108


Hier noch ein "presse(!!!)ähnlicher Beitrag" des Rundfunk(!!!)senders "Bayrischer Rundfunk" ::)
BR24, 19.03.2020
TV-Produzenten unter Druck
Fernsehsender planen Krisengipfel
Bei einem Runden Tisch am 11. Mai soll über Hilfsmaßnahmen für krisengeschüttelte Fernsehproduzenten beraten werden. Viele Dreharbeiten ruhen derzeit, von der Daily Soap bis zum ARD-"Tatort". ARD und ZDF versprachen bereits, Betroffenen zu helfen.
Zitat
Die Initiative kommt von der RTL-Mediengruppe: [...]
[...] Auch die ARD hat für laufende Auftragsproduktionen vorerst bis zum 30. April eine ähnliche Sonderregelung getroffen. Demnach übernimmt die ARD die Hälfte der Mehrkosten einer Produktion, wenn der jeweilige Produzent sich zuvor um alle zur Verfügung stehenden staatlichen Hilfen zur Schadensbegrenzung bemüht hat. Dazu Programmdirektor Volker Herres: "Es ist zunächst natürlich erstmal ein Riesenproblem für uns, für die Produzenten, für die ganze Branche, denn Sie müssen davon ausgehen, dass es in weiten Teilen zu einem Produktions-Stopp im Fiktionalen kommt."
[...]
Weiterlesen ::) unter
https://www.br.de/nachrichten/kultur/fernsehsender-planen-krisengipfel,Rth1TDJ(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

Dazu dann - erwartbar - auch verdi ::)

verdi - Menschen machen Medien, 17.03.2020
ARD und ZDF helfen Filmproduzenten
ARD und ZDF wollen in Zeiten der Corona-Pandemie die Kreativwirtschaft unterstützen. Die schnelle Ausbreitung des Virus wirkt sich erheblich auf Auftragsproduktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Viele Produktionen können nicht wie geplant fertiggestellt werden. Als Zeichen der Solidarität mit den Produzentinnen und Produzenten in Deutschland wurden freiwillige Sofortmaßnahmen für eine schnelle und pragmatische Hilfe beschlossen.
von wen
Zitat
[...]
„Die ARD ist eine Solidargemeinschaft und wird von den Menschen im Land finanziert. Vor diesem Hintergrund setzen wir ein starkes Signal, indem wir den Produzent*innen im Land in dieser Situation unter die Arme greifen“, erklärte ARD-Vorsitzender Tom Buhrow. „Wir sind überzeugt, dass wir nur gemeinsam die Kraft haben, diese außergewöhnliche Herausforderung zu bewältigen, und danken allen Produzentinnen und Produzenten für ihr unermüdliches und professionelles Engagement gerade jetzt“, ergänzte ARD-Filmintendantin Karola Wille. Auch ZDF-Intendant Thomas Bellut dankte „den vielen Film- und Fernsehschaffenden in unserem Land für ihren großen Einsatz bei der Realisierung unserer Produktionen – auch unter widrigen Bedingungen“. Gerade in der aktuellen Krise sei das „für die Erfüllung unseres Programmauftrags von entscheidender Bedeutung“.
Weiterlesen unter
https://mmm.verdi.de/medienwirtschaft/ard-und-zdf-helfen-filmproduzenten-65017

> Rundfunkbeitrags-"Gegenleistung" - oder "gewähltes Finanzierungsmittel" zur "Erfüllung des Programmauftrags"?!??!
> "Zweckentfremdung" (vulgo "Veruntreuung"?) des - gem. BVerfG 18.07.2018 angeblichen - "Gegenleistungs"-Rundfunkbeitrags für "Finanzierungszwecke" eines "Programmauftrags"?!??!


> Zur ARD-Zusage seitens Volker Herres konnte bislang noch keine Primär-Quelle gefunden werden.
Bitte @Forum-Mitglieder um Mitwirkung bei der Recherche. Danke.



> Nun auch noch ein "gemeinsamer Schutzschirm" von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern?!??!??

Süddeutsche Zeitung, 23.03.2020
Filmproduktion in der Corona-Krise
Alles auf Pause
Die Corona-Pandemie stoppt zahlreiche Fernsehproduktionen. Was das für die Sender, Produktionsfirmen und Schauspielerinnen bedeutet - und für das Publikum.
von Kathrin Hollmer
Zitat
[...] Die Produzentenallianz forderte vergangene Woche von ARD, ZDF, RTL, Pro Sieben Sat 1 und RTL2 einen gemeinsamen Schutzschirm, der für Zusatzkosten aufkommt. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben bereits angekündigt, freiwillig die Hälfte der Mehrkosten zu tragen, wenn es zu Drehverschiebungen kommt. [...]
Weiterlesen unter
https://www.sueddeutsche.de/medien/fernsehen-corona-produktionen-pause-1.4854326

> "Rundfunkbeitrag" zur "Rettung" von "Privat-Produktionen"?!??!??


Zusatzfrage auch unter
FAZ, 24.03.2020
Filmproduktion in der Krise
Die Dreharbeiten müssen aufhören, jetzt!
Produzenten, die Kino- und Fernsehfilme drehen, stürzt die Corona-Pandemie in die Krise. Es ist unklar, ob sie arbeiten dürfen und wer ihre Ausfälle zahlt. So ergeht ein dramatischer Appell an Politik, Verwaltung und Sender.
von Jörg Seewald
Zitat
[...] Die Zusage der Sender, dass man die Hälfte der Kosten der wegen der Krise angehaltenen Produktionen übernehmen, hat zwei Seiten: „So positiv wie diese Zusage gemeint ist“, gibt Burgemeister zu bedenken, „Banken werden die Produzenten fragen, wie wir die anderen fünfzig Prozent des Schadens abdecken. Unsere Kapitaldecken sind nicht auf Augenhöhe.“ [...]
Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/folgen-des-coronavirus-filmproduktion-in-der-krise-16692933.html


Irgendwie scheint es, als ob sich mit "Corona" noch ganz andere "Infektionen" ausbreiten... ??? ::)


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Irgendwie scheint es, als ob sich mit "Corona" noch ganz andere "Infektionen" ausbreiten... ??? ::)
Wirft man einen Blick auf Schweden [1], so dürfte diese Aussage eindeutig zu bejahen sein.

Denn anstatt dem öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag umfänglich und auch kritisch nachzukommen, nimmt man den gegenwärtigen, weiteren und anhaltenden "Demokratieabbau" einfach hin, und heult stattdessen lieber (gemeinsam mit den ProduzentInnen fiktionaler(sic!sic!) Inhalte) in das Taschentuch, das die ZwangsbeitragszahlerInnen eher unfreiwillig für solche Fälle bereithalten müssen.

Da ich den örR nicht nutze, kann ich keine abschließende Beurteilung darüber vornehmen, inwieweit dort bspw. eine Auseinandersetzung mit der schwedischen Vorgehensweise stattfindet. Meine zeitweise Nutzung von Welt-TV (N24) für den groben(!) Überblick lässt alllerdings nichts Gutes erahnen...

[1] FAQ about COVID-19 (25.03.2020) (nur english)
von Public Health Agency of Sweden, 25.03.2020 (Abrufdatum 26.03.2020)
Zitat
[...] What is the guidance for events with fewer than 500 people?

Prior to all events and gatherings planning to attract less than 500 people, the Public Health Agency recommends that the organisers do a risk assessment. A model for assessing and addressing potential risks is available here (in Swedish). Please take extra care and precaution if you plan a seminar or event that involves people working in healthcare services or other areas that are critically important for society. Each organiser is responsible for the risk assessment of their own event.

Event organisers should make sure that no one with symptoms of disease is present. They should provide information about good hand hygiene, and access to hand washing facilities for all participants.

Digital meetings, webinars or similar should be considered as alternatives to meeting in person.

Why 500 people?

This restriction has a considerable impact on private individuals and is a restriction on fundamental rights. It is important that an intervention like this is no more severe than necessary, and several factors have been taken into account when assessing the situation. There is a danger that major events will increase the spread of infection as they attract spectators and audiences from different parts of the country and perhaps also from abroad. The Public Health Agency of Sweden has therefore decided that they should be limited to 500 people. The same limit has been agreed in Norway.
[...]
(Hervorhebungen teilweise nicht im Original...)
Weiterlesen auf:
https://www.folkhalsomyndigheten.se/the-public-health-agency-of-sweden/communicable-disease-control/covid-19/

(Bei der derzeitigen Entwicklung in Sachen "Covid-19" hat die schwedische Vorgehensweise jedoch durchaus eine nähere Betrachtung (und auch eine Auseinandersetzung damit) verdient. Und genau dafür braucht's keine Fiktionen...)


Edit "Bürger" @alle:
Vorsorgliche Bitte, hier nicht die "Corona-Maßnahmen" zu vertiefen, sondern die daraus resultierenden Kosten-Folgen und die Frage der Verhältnismäßigkeit/ Zulässigkeit von "Not-Subventionen" aus Rundfunkbeitrags-Mitteln.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Weitere Meldung zu diesem Thema... :o ??? ::)
..mit Informationen/ Ansichten/ Aussagen, die es wohl zu berücksichtigen gilt bei der Frage dieses Threads:
Filmbranche/Corona - ...leisten, Dreharbeiten zu stoppen? (Veruntreuung?)



FAZ, 31.03.2020
Zur Rettung der Filmbranche
Solidarbeitrag statt Rundfunkbeitrag?
Die Sender sollen mehr Geld bekommen, vielen Film- und Fernsehproduzenten aber droht das Aus: Dabei hätte die Politik die Möglichkeiten, der Branche zu helfen.
von Von Helmut Hartung

Zitat
[...] Könnte diese Lücke der Rundfunkbeitrag füllen, der 2018 über acht Milliarden Euro betragen hat?

Die Anstalten haben Spielraum

Der Medienrechtler Hubertus Gersdorf formuliert im Gespräch verfassungsrechtliche Bedenken: „Der Zweck des Rundfunkbeitrags ist in §1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegt.“ Demnach diene er der funktionsgerechten Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen im Sinne des im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Auftrags. „Eine direkte oder indirekte (Hilfsfonds-)Finanzierung von Produzenten und Kulturschaffenden aus Beitragsmitteln müsste sich den Vorwurf einer rechtswidrigen Zweckentfremdung des Rundfunkbeitrags gefallen lassen“, sagt Gersdorf und knüpft an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 an. Auf den unmittelbaren Programmbezug des Rundfunkbeitrags und die Verantwortung der Sender verweist auch der Vorsitzende der Gebührenkommission Kef, Heinz Fischer-Heidlberger: „Gerade jetzt müssen sie einem gesteigerten Bedürfnis nach verlässlicher Information und Wissensvermittlung, nach Bildungsangeboten zum Beispiel für Schüler und nach Unterhaltung gerecht werden. Große Bedeutung haben in diesen Zeiten die kulturellen Angebote der Rundfunkanstalten. Dazu dienen die Rundfunkbeiträge, die zweckentsprechend, aber auch wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden müssen.“

[...] Die Sender könnten unabhängig von der jetzigen Lage zur Stärkung der Produktionswirtschaft beitragen. Soforthilfen, die den Firmen offenstehen, seien aber originär staatliche Aufgabe.

Hinreichend Bezug zu Rundfunk und Telemedien

[...]

Die Medienpolitik könnte aber auch selbst gesetzgeberisch aktiv werden. „Selbstverständlich“, sagt Hubertus Gersdorf, „wäre der Gesetzgeber berechtigt, durch Änderung des Medienstaatsvertrags die Beitragsmittel auch für andere Zwecke einzusetzen.“ Wichtig sei, dass die Verwendung hinreichend Bezug zu Rundfunk und Telemedien aufweise. [...]

Medienstaatsvertrag und Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind noch nicht von den Landtagen verabschiedet. Die Ministerpräsidenten könnten sie im Juni noch verändern. Einen „Nothilfecent“ könnten die Länder für die Filmwirtschaft zusätzlich zur Empfehlung der Kef von 18,36 Euro beschließen. [...] Medienpolitiker und Intendanten verweisen gern darauf, der Rundfunkbeitrag sei ein Solidarbeitrag: Jetzt könnte man ihn zu einem solchen machen.

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zur-rettung-der-filmbranche-solidarbeitrag-statt-rundfunkbeitrag-16703988.html


Vorsorgliche Bitte @alle, hier nicht auf ggf. fragwürdigen Einzelaussagen des Artikels "herumzuhacken" oder sich dazu nur "Luft zu machen", sondern bitte allenfalls mit konkretem Bezug zur Eingangsfrage und dem Kern-Thema dieses Threads
Filmbranche/Corona - ...leisten, Dreharbeiten zu stoppen? (Veruntreuung?)
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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"[...] Vorwurf einer rechtswidrigen Zweckentfremdung des Rundfunkbeitrags gefallen lassen", sagt Gersdorf und knüpft an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 an. [...]
Und nicht nur das. Denn es stellt sich ja weiterhin die Frage, ob das durch die gewährte Beihilfemaßnahme seitens der EU-Komission zum örR weiterhin gedeckt ist. Pinguin, bitte übernehmen Sie (am Besten in einem neuen, eigenständigen Thread...), wenn das nicht weiter oben bereits ausreichend geschehen ist... ;)


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An den Forderungen(sic!) der Filmwirtschaft wird weiter festgehalten...

FAZ, 21.04.2020
Zukunft des Films
Warum die Kinobranche eine halbe Milliarde Euro braucht
Geschlossene Lichtspielhäuser und abgebrochene Dreharbeiten: Thomas Negele vom Verband der Filmwirtschaft erklärt, warum seine Branche dringend Hilfe von Politik und Fernsehsendern braucht.
von Helmut Hartung

Zitat
[...]

Das Fernsehen beteiligt sich immer weniger an Kino-Produktionen. Ist es jetzt in der Pflicht, sich mehr zu engagieren?

Die Sender sind in der Pflicht. Bei den Produktionsmehrkosten haben sich die Öffentlich-Rechtlichen verpflichtet, 50 Prozent der Mehrkosten zu übernehmen. Das wird nicht ausreichen, denn viele, vor allem kleinere Produzenten, werden die andere Hälfte nicht aufbringen können. Eine Aufstockung müsste auch im eigenen Interesse der Sender liegen. Sie benötigen weiterhin gute Inhalte und sind auf eine vielfältige Produzentenlandschaft angewiesen, um mit Streaming-Portalen mithalten zu können. Deshalb sollten ARD und ZDF alle Mittel, die in diesem Jahr durch den Wegfall von Sportevents frei werden, für neue Projekte nutzen. So wie der Staat bei finanziellen Hilfen bis an seine Grenzen geht, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk mehr leisten, um die Filmwirtschaft wieder anzukurbeln.

[...]

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/warum-die-filmwirtschaft-jetzt-dringend-hilfe-brauchen-16733295.html


Anmerkung: Ganz im Sinne des Einstiegsbeitrags riecht - nein: stinkt es nach Zweckentfremdung und Veruntreuung von "Beitragsgeldern". Das gilt es unbedingt, im Auge zu behalten und entsprechend anzugreifen. Der "gemeine Wohnungsbewohner" ist nicht verpflichtet, via "Wohnungsnutzungsabgabe" eine - zum Großteil auch noch der reinen Fiktion fröhnenden und damit nicht "systemrelevanten" - Industrie privilegiert zu subventionieren.


Edit "Bürger" @alle:
Nochmals vorsorgliche Bitte, hier nicht die "Corona-Maßnahmen" oder diesbezüglich u.U. unzulängliche Inhalte von ARD-ZDF-GEZ zu vertiefen, sondern die aus den "Corona-Maßnahmen" resultierenden Kosten-Folgen und die Frage der Verhältnismäßigkeit/ Zulässigkeit von "Not-Subventionen" aus Rundfunkbeitrags-Mitteln.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Zur Sammlung hier zwei ergänzende Meldungen zu diesem Themenkomplex:

Einmal aus Deutschland...
FAZ, 23.04.2020
Hilfe für Künstler
Kulturminister machen Druck
In einem Brief an Monika Grütters und andere haben die Kulturminister der Länder besondere Hilfsmaßnahmen des Bundes für die Kultur gefordert.
von Andreas Kilb
Zitat
[...] Die Situation erfordere „einen gesamtstaatlichen Kraftakt“, heißt es in dem Schreiben [...]. Vorgeschlagen wird eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, um [...] ein Bundesprogramm mit Beihilferegelungen für Kulturschaffende zu entwickeln.

Diese sollten besonders selbständigen Künstlern und gemeinnützigen Kultureinrichtungen zugutekommen. [...]
Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/hilfe-fuer-kuenstler-kulturminister-machen-druck-16738672.html
Anmerkung: Die Rundfunkanstalten werden ja als "gemeinnützige Anstalten des öffentlichen Rechts" bezeichnet und unterliegen faktisch der "Kulturhoheit" der Länder.

...und dann noch mal vom Nachbarn:
FAZ, 23.04.2020
Österreichs Medienförderung
Lob und Geld vom Kanzler
„Schau auf dich, schau auf mich“: Österreichs Regierung kümmert sich um die Medien und verteilt Geld in der Krise. Davon profitieren manche mehr als andere.
von Andreas Mihm, Wien
Zitat
[...]
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer vermutet hinter der Subvention eine europarechtlich verbotene Beihilfe, die die EU auf den Plan rufen solle. Dass die Wiener Regierung die Beihilfeprüfungen der EU krisenbedingt außer Kraft gesetzt wissen will, dürfte damit allerdings nicht im Zusammenhang stehen. Kritisiert wird an der Sonderzuwendung in erster Linie der Verteilungsmechanismus nach Höhe der Auflage. Die Qualität des Journalismus, nicht Auflage und Vertriebsweg sollten die zentralen Faktoren für die Berechnung der staatlichen Unterstützung sein, forderten etwa der „Presseclub Concordia“, die Journalistengewerkschaft und „Reporter ohne Grenzen“. Nicht Quantitäts-, sondern Qualitätskriterien sollten bei der Förderung eine Rolle spielen.
[...]
Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/lob-und-geld-vom-kanzler-oesterreichs-medienfoerderung-16736773.html


"Holzauge sei wachsam..."


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