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Autor Thema: Ministerpräsidentenkonferenz 12.03.2020: Länder beschließen Erhöhung des RfB  (Gelesen 7439 mal)

D
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spiegel.de, 12.03.2020

Ab 2021
Rundfunkbeitrag soll um 86 Cent pro Monat steigen

Die Erhöhung der Rundfunkabgabe hatte bereits die zuständige Kommission KEF vorgeschlagen. Nun sind Ministerpräsidenten der Länder den Empfehlungen gefolgt. Die Landesparlamente müssen noch zustimmen.


Zitat
Der Rundfunkbeitrag in Deutschland soll ab 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat steigen. Das beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Bundesländer am Donnerstag in Berlin, wie die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz mitteilte.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.spiegel.de/kultur/rundfunkbeitrag-soll-um-86-cent-pro-monat-steigen-a-917614ec-c3ea-4299-afd9-b76c4054d20a


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2020, 16:08 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Uwe

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medienpolitik.net, 13.03.2020 Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net

Jetzt sind die öffentlich-rechtlichen Sender am Zug
Länder stimmen für neuen Rundfunkbeitrag – Sachsen-Anhalt enthielt sich


Zitat
Er ist auf dem Weg, aber noch nicht am Ziel: Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro ab 1. Januar 2021. Die Länder haben sich gestern in der Ministerpräsidentenkonferenz darauf einstimmig verständigt. Sie folgten damit einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). „Der Beitrag ist elf Jahre lang nicht erhöht worden. Und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben von den Rundfunkanstalten große Sparmaßnahmen eingefordert. Gleichzeitig stehen die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit der digitalen Transformation und weiteren Investitionen vor großen Herausforderungen“, sagte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, im Anschluss an die Konferenz.

[…] Den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag müssen alle Länder unterzeichnen, auch Sachsen-Anhalt. Aber nicht nur in diesem Landtag wird es in den kommenden Wochen zu Debatten über die Angemessenheit der Beitragserhöhung kommen. Da reicht es nicht aus, nur auf die erwiesenermaßen vorhandene gesellschaftspolitische Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verweisen. Die Anstalten müssen immer wieder neu belegen, dass sie jeden Beitragseuro zweimal umdrehen. Nach der Zustimmung der Länder zur KEF-Empfehlung sind nun die Sender am Zug.


Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2020/03/jetzt-sind-die-oeffentlich-rechtlichen-sender-am-zug/


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat aus Eingangsbeitrag:
Zitat
Da reicht es nicht aus, nur auf die erwiesenermaßen vorhandene gesellschaftspolitische Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verweisen.

Einspruch !

Diese Aussage ist eine pure Behauptung, nichts weiter. Wenn es klare, unwiderlegbare Beweise für diese Aussage gibt, sollen sie bitte vorgelegt werden.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Sehr geehrter Herr Hartung,

in Ihrem Beitrag zur Einigung der Ministerpräsidenten und -innen den sogn. Rundfunkbeitrag zu erhöhen - siehe https://www.medienpolitik.net/2020/03/jetzt-sind-die-oeffentlich-rechtlichen-sender-am-zug/ - zitieren Sie die Aussage der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Dreyer, die zur Begründung der angeblich notwendigen Erhöhung zum wiederholten Male sagte: "Der Beitrag ist elf Jahre lang nicht erhöht worden." Das ist zwar richtig, der damit verbundenen Versuch von Frau Dreyer die Sender quasi arm zu reden, ist jedoch an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

Richtig ist nämlich auch, dass mit der Umstellung auf den "Rundfunkbeitrag" die Einnahmen der ÖR-Rundfunkanstalten kräftig gestiegen sind. Betrugen diese im Jahr 2012, dem letzten Jahr in dem die Rundfunkgebühr kassiert wurde, noch knapp 7,5 Milliarden Euro, so können die Sender seit dem kräftige Einnahmesteigerungen verzeichnen, die sie schon heute in die Lage versetzen 9,5 Milliarden Euro im Jahr auszugeben. Frau Dreyer sollte dem Publikum einmal das Kunststück erklären, wie man durch den Rundfunkbeitrag trotz einer Senkung des "Beitrags" ab April 2015 von 2013-2016 mehr als 1,9 Milliarden Einnahmeüberschüsse anhäufen konnte.
Die Sender haben nicht gespart, sondern konnten aus dem vollen schöpfen, weil man ihnen leider gestattete diese Überschüsse in relativ kurzer Zeit zu verfrühstücken. Kein Wunder, dass sie nun der Ansicht sind einen Anspruch auf weitere Steigerungen zu besitzen und die Erhöhung klein reden. Mit der unkommentierten Kolportage der Phantomschmerzen der Sendeanstalten beteiligt man sich m. E. an der von Intendanten und Politikern betriebenen Desinformation der Beitragszahler.

M. E. müssen die Sender vor allem immer wieder beweisen, dass sie das viele Geld tatsächlich wert sind, dass man ihnen seitens der Gesellschaft zubilligt. Diesen Beweis bleiben die ÖR-Anstalten leider allzu oft schuldig, wie auch die angeblichen Einsparungen faktisch heiße Luft sind. Bei zwei Milliarden Euro jährlichen Mehrausgaben seit 2017 ist jedenfalls keine Einsparung festzustellen.
Was die gesellschaftspolitische Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeht, so ist festzustellen, dass sich immer mehr Bürger vom Angebot der Sender abwenden, wie sie ja selbst in Ihrem Beitrags vom 11.03.2020 feststellen. Das liegt an tatsächlichen Qualitätsmängeln, der starken Ähnlichkeit zu privaten Sendern, dem viel zu großen Einfluss der Politik, m. E. ein Systemfehler von Anfang an, sowie der Abkopplung vom Gerätebesitz, was den Rundfunkbeitrag gefühlt zur Steuer auf wohnen werden lässt. Der Versuch des BVerfG diese Ansicht vieler Bürger zu widerlegen, dürfte als gescheitert angesehen werden. Das Gericht befindet sich damit auch im Gegensatz zu den meisten Gutachten namhafter Juristen.

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

Michael Boettcher

Ging heute per Mail raus.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

W
  • Beiträge: 139
Vielleicht ist der Betrag  18,36 Euro schon sehr bald Makulatur, man denke an die Turbulenzen an den Finanzmärkten. Die werden auch auf den Euro durchschlagen.

Der Betrag selbst ist erstaunlich: 3x6=18, 36 - drei Sechsen - 666 als 3x6, auch ist 6x6 36. Natülich Zufall, der Bedarf wurde ja in einem komplizierten Verfahren objektiv ermittelt, hat mit Revelation 13:18 nichts zu tun.***


***Edit "Bürger":
Bitte bei Anspielungen, die nicht als gemeinhin bekannt vorausgesetzt werden können, auch entsprechende Querverweise, sonst bleibt es "Hokuspokus". Ich nehme an, es soll hier darauf angespielt werden
Revelation 13:18 (wikipedia)
https://en.wikipedia.org/wiki/Number_of_the_Beast#Revelation_13:18
Sechshundertsechsundsechzig (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Sechshundertsechsundsechzig
Bitte hier aber diese Nebenbemerkungen nicht weiter vertiefen!!!!!
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

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Was für eine Verarsche.

Zitat
Die Länder haben sich gestern in der Ministerpräsidentenkonferenz darauf einstimmig verständigt.

[…] Den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag müssen alle Länder unterzeichnen, auch Sachsen-Anhalt.

Zum einen ist der Beschluß eben gerade nicht einstimmig getroffen worden, wenn sich das Land Sachsen-Anhalt enthalten hat, und zum anderen muß das Land Sachsen-Anhalt hier rein gar nix.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
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… und wieso dürfen sich die Bürger dieses Landes nicht einstimmig vereinbaren?
Die sind nämlich jene, die den Beitrag bezahlen müssen!!!

Es ist eine Frechheit sondergleichen,  dass hier derart über die Köpfe der Bewohner dieses Landes entschieden wird.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt seine Aufgabe nicht, im Gegenteil, er trägt zur Spaltung des Landes durch seine Berichterstattung bei, die Ressentiments schürt und auf Manipulation setzt. Gerade in den letzten Wochen wurden massive Verletzungen eines "gesellschaftlichen Auftrages" deutlich zutage befördert!!!


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Noch ein Brief an Herrn Hartung:

Zitat
Sehr geehrter Herr Hartung,

„Jetzt sind die öffentlich-rechtlichen Sender am Zug“, schreiben Sie am 13.3.2020. Er sei auf dem Weg, der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro ab 1. Januar 2021. Die Länder haben sich gestern in der Ministerpräsidentenkonferenz darauf einstimmig verständigt. (Ist es einstimmig, wenn es eine Enthaltung gab?)
Und Sie zitieren die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Der Beitrag ist elf Jahre lang nicht erhöht worden. Und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben von den Rundfunkanstalten große Sparmaßnahmen eingefordert.“ Kein Wort davon, dass es eine neue Idee gab, die Milliarden für die LRA ab 2013 in die Höhe schnellen zu lassen: Seither haben es die LRA nicht mehr mit ihren Zuschauern zu tun,(die ihnen davonlaufen?) sondern mit den Wohnungen,(die nicht davonlaufen können?) in denen potentielle Zuschauer leben könnten. Darauf haben sich die „Länder“ (Wer ist das?) derzeit auch einstimmig verständigt.

Hat sich einer der Landesvertreter danach gefragt, ob Wohnungen zahlen können? Ist einer der Regierungschefs soweit in das Thema eingestiegen, sich Gedanken zu machen, woher die Milliarden kommen sollen, die den LRA großzügig zur Verfügung gestellt werden sollen? War ihnen bewusst, dass sie jeden Nichtnutzer, jeden Menschen am Existenzminimum zu einem lebenslänglichen Beitragsschuldner ernannt haben? In ihrer Begeisterung für den ÖRR haben sie den LRA ja nicht das eigene Geld zu Füßen gelegt, Sie haben über das Geld der Bevölkerung entschieden, auch das der Ärmsten des Landes.

Das Ganze spielt sich jetzt also erneut ab. Waren Sie, Herr Hartung, bei der Ministerpräsidentenkonferenz zugegen? Hat einer der Entscheidungsträger überhaupt erwähnt, von wem die zusätzlichen Milliarden kommen sollen?

Sie haben geschrieben, die Länder hätten sich einstimmig verständigt. Das heißt, sie haben ihren Verstand zusammengebracht. Tut mir leid, ich kann darin keinen Verstand erkennen. Kann es ein Zeichen von Verstand sein, wenn entschieden wird, dass die Ärmsten und die Nichtnutzer noch mehr beraubt werden, damit die LRA mit dem Geraubten noch mehr schwelgen können? Zeugt es von Verstand, wenn es nur um die Frage geht, wieviel Miliarden man den LRA noch zugestehen will, aber es keiner Erwähnung wert zu sein scheint, sich Gedanken darüber zu machen, woher die Milliarden kommen sollen?

Sehr geehrter Herr Hartung, ich wünsche mir und unserem Land mehr bewusste Entscheidungen und gründlichere Informationen.

Seien Sie gegrüßt!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2020, 00:00 von Bürger«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

N
  • Beiträge: 540
Nur mal kurz zum Verständnis. Ein Rundfunkstaatsvertrag kann doch nur geändert werden, wenn alle 16 Minister zustimmen. Wenn sich jetzt einer enthält, wieso gilt der Vertrag dann als einstimmig und gültig? Ist das rechtlich anfechtbar?


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Soviel mir bekannt hat der BGH entschieden, dass die Öffentlich -rechtlichen die Grundversorgung gewährleisten müssen! Daher zahlen wir ob wir wollen oder nicht. Was aber ist die Grundversorgung und warum hat sich der BGH darauf nicht festgelegt? Nein, er überlässt es einer Kommission und die Landesregierungen stimmen darüber ab. Wer kontrolliert diese, wofür sie das Geld "verschwenden"? Ja, ich sage bewusst verschwenden! Schaue ich die 19 Uhr Nachrichten stelle ich mit Verwunderung fest, dass ein 2. Moderator für 2 bis 3 Sportereignisse dazu gestellt wird.
Es ärgert mich maßlos, dass wir durch dieses Urteil zu "Melkkühen" der Nation gemacht werden.
Wozu brauchen wir 22 TV Sender, 67 Radiosender plus Online Plattformen? Sollte man nicht meinen das 1 TV Sender, in diesem Fall die ARD mit ihren unzähligen Radiostationen ausreichen sollten um dem BGH Urteil zu genügen? Hier sollte man den Hebel ansetzen
Wie verrechnen die Anstalten ihre Gewinne aus Werbung, egal ob für Produkte der Industrie oder Events für bekannte Schlagergrößen?
Beginnen in Norddeutschland die Ferien, werden wir mit Konserven solange bearbeitet, bis diese in Süddeutschland enden.
Noch ärgerlicher ist die Tatsache trotz Werbeverbot nach 20 Uhr. Endet eine Sendung, meist vorzeitig, werde ich mit Werbung schon für die nächsten 8 Tage regelrecht bombardiert. Das geht einfach auf die Nerven und Beschwerden beim Sender bringen nichts. Wenn Werbeverbot nach 20 Uhr, dann auch in eigener Sache. Die Bürger sind mündig genug um zu entscheiden was und wann sie wollen.
Wir sollten in dieser Sache nicht aufgeben.


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Vielleicht war das doch beste Berichtertattung. Also müssen sie alle ja sagen und unterschreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2020, 16:23 von Bürger«

E
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Nach meinem Wissen ist die Ministerpräsidenten/Innen Runde nur der Vorentscheid.
Angenommen wird er erst, wenn alle Länderparlamente zugestimmt haben.
Allerdings ist die MP-Runde dafür da, die Abgeordneten einzunorden, da die Abstimmung zum RStV alternativlos ist - es gibt nur ein JA - keine teilweise oder mit Änderungen, was die meisten Abgeordneten als "NEIN ist unmöglich" sehen.


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r
  • Beiträge: 3
Sehr gut formuliert. Was versteht man unter Grundversorgung? Aus diesem Grunde habe ich unseren Ministerpräsidenten in BW geschrieben

Zitat
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann,

wie mir gesagt wurde müssen Sie Ihre Zustimmung zur Erhöhung der Rundfunk und Fernsehgebühren im Bundesrat signalisieren. Die Anstalten fordern mehr Geld, eine Kommission entscheidet wie viel und letztendlich entscheiden die Ministerpräsidenten der Länder ob Ja oder Nein.
Meine Frage lautet, wer ist hier für das Einsparpotenzial zuständig?
Das Gebühren erforderlich sind wird nicht in Abrede gestellt. Ihre Kollegin Frau Malu Dreyer sagt dazu, „der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, die sogenannte Grundversorgung zu gewährleisten“.
Was aber ist die Grundversorgung? Hat sich der BGH dazu geäußert das dazu ARD und ZDF erforderlich sind?
Brauchen wir dazu 22 TV Sender, 67 Radiosender plus unzählige Online Plattformen?
Ich bin der Meinung das die ARD und mit ihr die vielen 3. Programme in den einzelnen Bundesländern für die vom BGH geforderte Grundversorgung vollkommen ausreichend ist!
Es ärgert mich maßlos das wir durch dieses Urteil zu Melkkühen der Nation werden. Einsparungsmöglichkeiten werden nicht ausreichend berücksichtigt.
Leidtragende sind die Zuschauer. Beginnen in Norddeutschland die Ferien, werden wir mit „Konserven“ so lange bearbeitet bis diese in Süddeutschland enden.
Wie verrechnen die Anstalten ihre gemachten Gewinne  aus der Werbung, egal ob für Produkte der Industrie oder Events für bekannte Schlagersternchen?
Noch ärgerlicher die Tatsache trotz Werbeverbot nach 20 Uhr. Endet eine Sendung , meist vorzeitig, werde ich mit Werbung die erst in einigen bis zu 8 Tagen stattfinden, regelrecht „bombardiert“. Ich habe Werbung bis zu 3 Ereignissen gezählt. Hinzu kommen noch mehrmals Einblendungen während einer Sendung. Das geht einfach auf die Nerven und Beschwerden beim Sender bringen nichts. Wenn Werbeverbot nach 20 Uhr, dann auch in eigener Sache. Die Bürger sind mündig genug um selbst zu entscheiden was sie in 1 Woche sehen wollen.
Schaue ich die 19 Uhr Nachrichten muss ich feststellen, dass für wenige Sätze zu Sportereignissen ein 2. Moderator ins Studio gestellt wird, nicht nur Geldverschwendung, auch schädlich für die Umwelt denn er muss ins Studio fahren.
Ich glaubte das ARD und ZDF sich auf ein Thema gemeinsam konzentrieren und darüber berichten. Irrtum, jede Anstalt hat eigene Berichterstatter weltweit im Einsatz.
Es gibt noch eine lange Liste von Ungereimtheiten die nicht in ein sparsames Konzept passen. Warum geht die Gebühren Kommission diese nicht an?
So wie unser TV System jetzt aufgestellt ist kann es nicht weiter gehen.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, bedenken Sie das bitte wenn es um die Zustimmung zur Gebührenerhöhung geht.


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  • Beiträge: 7.385
Soviel mir bekannt hat der BGH entschieden,
Und das ist falsch; bitte nicht zwischen BGH und BVerfG oder einem anderen Bundesgericht verwechseln. Das Bundesverfassungsgericht=BVerfG trifft die bundesgerichtlichen Aussagen zum Verfassungsrecht, der Bundesgerichtshof=BGH die bundesgerichtlichen Aussagen zum Zivil- und Wirtschaftsrecht.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

r
  • Beiträge: 3
Wer will mir (82) im Zorn auf das Gebaren der Rundfunk und TV Anstalten verübeln, wenn ich mich in der Wortwahl vergriffen habe? Jeder hier weiß worum es geht und ich werde zukünftig bei Unklarheiten etwas "Googeln". Doch bisher konnte mir niemand klar sagen was unter Grundversorgung zu verstehen ist.
Schönen Tag allen die mitlesen.


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